1217
Für die zweiee Klasse.
Der gebeime Rath Karl Ehrenbert Frei-
berr von Moll. "
Für die dritre Klasse.
Der geistliche Rath torenz Westeneieder.
Als ordentliche residirende Mit-
glieder werden ernannt und bestätige:
Für die erste Klasse.
Oberbofbibliothekär Christoph Freiberr
von Aretin.
Hoftbeater Intendant Jos. Marius Babo.
Oberbergmeister und tandes= Direkions-
Ratb Franz Kaver Baader.
Unterbibliothekär Ignaz Harde.
Professor Friedr. Wilb. Jof. Schelling.
Rektor Kasetan Weiller.
Für die zweite Klasse.
landes: Direktions Ratb Jos. Baader.
Protessor Anselm Ellinger.
Kanonikus Marimus Imbof.
Gebeimer Rath Karl Ehrenbert Freiher#
von Moll.
Direktor Mathias Flur .
tandes-Direktionsratb. Geors Grän-
berger.
Medizinalrath Johann Welchide Guͤthe.
Kommenthur Joseph Petzl.
Oberst Adrian von Rliedl.
Professor Johann Wilbelm Rieter.
Professor Ulrich Schiegg.
H. fratb Karl Felir Seiffer.
Gebeimer Rach Samuel Thomas Söm-
mering.
Gehee Nath Harl Friederich Wiebe-
king.
1218
Fuͤr die dritte Klasffe.
Hofrath Karl Wilhelm Friedr. Breher.
Gebeimer Saats= Archivar Binzenz von
Paktbausen.
Gebeimer tegations Rath Jobann tud-
wig Rbeinwald.
Direktor Igna; Sereber.
Geistlicher Rath torenz Westenrieder.
Professor Peter Pbilipp Welff.
Diefentgen bisberigen Mitglieder der Ma-
demie, welche nach den Anerdnungen des
V. XIII. dieser Konstientiens-Urkunde in
den Klassen der ordentlichen Mieglieder
nicht ferner verbleiben, treten in die Klasse
der Ebren-Mitglieder:; auch sind die
abwesenden ordentlichen Mitglieder der vor-
mals in Manhekm bestandenen Nkademie
der Wissenschaften bei der biesigen als aus-
wärtige Mitglieder anzusehen, und
in diese Klasse namentlich einzutragen.
Ueber das bei der Akademie und bei den
ihr untergeerdnecen Anstasten und Sammr
lungen anzustellende Dienstpersonale, wel-
ches dem Präsidenten der Akademte und den
einschldgigen Vorstehern untergeben ist, er-
warten Wir einen utuständlichen Worschlag
von denselben, wenn das bereits angestellte
nicht pi##reichend seyn follte, oder Erledi-
gungsfülle sich künftig ergeben. Bei sfol-
chen Vorschlägen soll aber allezeiz auf Indi-
vidnen Ruͤcksicht genonimen werden, welche
bereits eine Pensson genzeßen, und noch
Dienste zu leisten im Stande siud.
XXV. Wir sezen mit der Abademie in
unmittelbare Verbindung: