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A. Unsere Hof= und Central-Bibliotbek zu
München.
B. Das Naturalten-Kabinet.
C. Das Kabinet der pbystkalischen und ma-
tbematischen Instrumente.
D. Das polgytechnische Kabinet.
k. Das chemische haboratorium.
F. Das Münzkabinet und das Antiquarium.
C. Das astronomische Observatorium.
Für einige noch fehlende Anstalten wird
nach dem Vorschlage der Akademie in der
Folge gesorgt werden.
Wir werden zu den ersten Vorstebern die-
ser Sammlungen und Anstalten allzeit fol-
che Männer ernennen, welche die Eigen-
schaften eines Akademikers in sich vereini-
gen, weßbalb jeder erste Versteber dersel-
ben durch seine Stelle zugleich ordentliches
Mitglied der Akademie ist.
XXVI. Was insbesondere Unsere Hof-
bibliotbek betrift:
I. Soll diese, so viel möglich, in allen
Zweigen der titeratur vollständig erhal-
ten werden.
2. Von allen in Unserm Knigreiche ge-
druckten Werken soll ein Exemplar an
dieselbe gesendet werden.
3. Sie ist das vorzüglichste Depot aller
kostbaren Manuseripte und Druckwerke,
welche in Unsern übrigen Staatebiblie=
tbeken sich vorfinden, weßhalb die Pro-
vinzial: Bibliotheken angewiesen worden
sind, dieselben dahin abzuliefern.
Jedoch werden Unsere Universitätsbiblio=
tbeken davon ausgenommen, auch die übri-
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gen größern Bibliotheken Unseres Reiches,
wenn Unsere Hofbibliochek die nämlichen
seltenen Werke schon besizt, und dadurch
nur Doublekten sammlen wollte, indem Wir
nicht wollen, daß alle literdrischen Schdze nur
an einem Orte zusammengedrängt werden.
4. Die Akademie der Wissenschaften soll
künftig keine eigene Bibliochek mehr ba-
ben; die Bücher, welche sie dermal be-
sizt, so wie die Werke, welche sie künf-
tig erhält, sollen an die Hofbibliothek
abgeliefert werden.
XXVII. Zur Besorgung der Geschäfte
bei dieser Bibliechek haben Wir durch Un-
ser Reseript vom 31. März vorigen Jahres
das erfoderliche Personal angeordnet.
Der Wirkungskreis des Oberhofbiblio-
tbekärs soll in Zukunft einzig auf die hie-
sige Hofbibliothek beschránkt seyn, derjenige,
welcher vormals dem Oberhofbibliothekär in
Ansehung der Provinzial Bibliotheken mit
einer größeren Ausdehnung angewiesen war,
bört auf, und diese stehen unter einer eige-
nen von dem Oberhofbibliethekär unabbän=
gigen Aufssche.
XXVIII. Der Oberbofbibliocbekéh har
die unmittelbare teitung der Bibliotbekge-
schäfte und die Aufsicht über das ganje
Bibliothek-Personale; demselben und dem
übrigen Personale werden ibre Dienstrflich-
ten in besonderen Instruktionen vorgeschrie-
ben werden, über deren genaue Erfüllung
der Präsident der Mkademie zu wachen bat.
XXIX. Unter dem Vorsize des Präsi-
denten der Mkademie soll eine eigene Bihlis-