Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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auf Unsere Central : Staats: Kasse über- 
nehmen. 
XXXV. Der Präsident der Akademie 
sammelt vierteljéihrig von den Vorständen 
der Attributen die von den Verwaltungs- 
Kommissionen justifzirten Rechnungen mit 
ihren Belegen, und sendet ste mit einem 
Wirtbschafts-Berichte, welcher das Ver- 
baltntß der Verwendung zur Eratsmässigen 
Bewilligung darstellt, zu dem Ministerium 
des Innern, damit bei dem dortigen Cen- 
tral-Rechnungs= Kommissariat eine Haupt- 
rechnung zusammengestellt werden könne. — 
Zu diesem muß gleich falls jährlich und zwar 
am Anfange des Monats Sextember die 
Erxigenz für das künftige Jahr zur Reguli- 
rung der Repartition eingesendet werden. 
XXXVI. Zum (tokal der Akademie und 
der damic verbundenen Anstalten bestimmen 
Wir das vormalige Jesuiten= oder Malthe= 
ser:-Gebäude. Unser Ministerium des In- 
nern wird nach dem durch den Bau-Inten- 
dant ihm vorzulegenden Grundriße des Ge- 
bäudeeo jedem Institut nach seinem Bedürf- 
nisse, worüber die einschlägigen Vorsteber 
zu vernehmen sind, den erforderlichen Raum 
darin anweisen, und zu seinem Gebrauche 
zweckmässig einrichten lassen, welche Ein- 
richtungskosten von dem Fonde der Akademie 
geleistet werden müssen; die Hauptunterhal- 
tung des Gebäudes aber wird auf den für 
Staats= Gebäude ausgesezten Fond über- 
nommen. 
XXXVII. Wir wollen, daß nach diesem 
neuen Grundplan die Akademie unverzüg- 
  
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lich in- Thaͤtigkeit gesezt werde; der Ptaͤsi- 
dent hat es sich sodann zur naͤchsten Ange- 
legenheit zu machen, die bier noch unbe- 
stimmt gelassenen Punkte zu Unserer endli- 
chen Enrscheidung vorzubereiten. 
Gegeben in Unserer Haupt= und Restt 
denzstadt München am ersten Tag des Mo- 
nats May im Eintausend achtbundert und 
siebenten Jabre, Unseres Reiches im zweiten. 
Max Josepbp. 
Freiberr von Montgelac. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl. 
von Krempekhuber. 
  
(Die Uniformirung der akademischen Mitglieder 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Um den Mitglledern Unserer neu errich- 
teten Akademie der Wissenschaften eine ib- 
en Graden entsprechende, ebrenvolle Aus- 
zeichnung zu gewähren, baben Wir beschlos- 
sen, denselben eine eigene Uniforme zu be- 
willigen, und hierüber nachfolgende Be- 
stimmungen zu treffen: 
1. Der Hrdsidene der Akademie trägt als: 
Staatskleidung an Galatagen, und 
bei sonstigen feierlichen Gelegenheiten ein 
Kleid von dunkelblauem Tuche, mit weiß 
seidenem Unterfutter, dann stehendem Kra- 
gen von kramoisirotbem Samt. 
Das ganze Kleid ist mit einer reichen 
Goldstickerei von ineinander geschlungenem 
Eichenlaube und torbeerzweigen, in der un- 
ter Ziffer 1. angezeigten Breite eingefaßt.
	        
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