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auf Unsere Central : Staats: Kasse über-
nehmen.
XXXV. Der Präsident der Akademie
sammelt vierteljéihrig von den Vorständen
der Attributen die von den Verwaltungs-
Kommissionen justifzirten Rechnungen mit
ihren Belegen, und sendet ste mit einem
Wirtbschafts-Berichte, welcher das Ver-
baltntß der Verwendung zur Eratsmässigen
Bewilligung darstellt, zu dem Ministerium
des Innern, damit bei dem dortigen Cen-
tral-Rechnungs= Kommissariat eine Haupt-
rechnung zusammengestellt werden könne. —
Zu diesem muß gleich falls jährlich und zwar
am Anfange des Monats Sextember die
Erxigenz für das künftige Jahr zur Reguli-
rung der Repartition eingesendet werden.
XXXVI. Zum (tokal der Akademie und
der damic verbundenen Anstalten bestimmen
Wir das vormalige Jesuiten= oder Malthe=
ser:-Gebäude. Unser Ministerium des In-
nern wird nach dem durch den Bau-Inten-
dant ihm vorzulegenden Grundriße des Ge-
bäudeeo jedem Institut nach seinem Bedürf-
nisse, worüber die einschlägigen Vorsteber
zu vernehmen sind, den erforderlichen Raum
darin anweisen, und zu seinem Gebrauche
zweckmässig einrichten lassen, welche Ein-
richtungskosten von dem Fonde der Akademie
geleistet werden müssen; die Hauptunterhal-
tung des Gebäudes aber wird auf den für
Staats= Gebäude ausgesezten Fond über-
nommen.
XXXVII. Wir wollen, daß nach diesem
neuen Grundplan die Akademie unverzüg-
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lich in- Thaͤtigkeit gesezt werde; der Ptaͤsi-
dent hat es sich sodann zur naͤchsten Ange-
legenheit zu machen, die bier noch unbe-
stimmt gelassenen Punkte zu Unserer endli-
chen Enrscheidung vorzubereiten.
Gegeben in Unserer Haupt= und Restt
denzstadt München am ersten Tag des Mo-
nats May im Eintausend achtbundert und
siebenten Jabre, Unseres Reiches im zweiten.
Max Josepbp.
Freiberr von Montgelac.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl.
von Krempekhuber.
(Die Uniformirung der akademischen Mitglieder
betreffend.)
Wir Maximilian Joseyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Um den Mitglledern Unserer neu errich-
teten Akademie der Wissenschaften eine ib-
en Graden entsprechende, ebrenvolle Aus-
zeichnung zu gewähren, baben Wir beschlos-
sen, denselben eine eigene Uniforme zu be-
willigen, und hierüber nachfolgende Be-
stimmungen zu treffen:
1. Der Hrdsidene der Akademie trägt als:
Staatskleidung an Galatagen, und
bei sonstigen feierlichen Gelegenheiten ein
Kleid von dunkelblauem Tuche, mit weiß
seidenem Unterfutter, dann stehendem Kra-
gen von kramoisirotbem Samt.
Das ganze Kleid ist mit einer reichen
Goldstickerei von ineinander geschlungenem
Eichenlaube und torbeerzweigen, in der un-
ter Ziffer 1. angezeigten Breite eingefaßt.