Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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them Samt. — Der Schnitt ist der eines 
Staatskleides. 
Die Stickerei in Golde, nach gleichem 
Muster, wie die vorige, und in der unter 
Ziffer 3. vorgeschriebenen Breite wird nur 
auf dem Kragen, den Ermel-Aufschlaͤgen 
und Taschenklappen angebracht. 
Die Knoͤpfe und Unterkleider sind wie bei 
den vorigen Klassen. 
Der Frack. Von dunkelblauem Tu- 
che, mit gleichem Unterfutter und Ermel- 
Aufschlägen, und einer doppelten Reibe gelb- 
metallener Knöpfe mit dem gekroͤnten Loͤ- 
wen, Hat eben dieselbe Siickerei; jedoch 
nur auf dem liegenden Kragen von kramoi- 
ssrothem Samt. — Die Unterkleider nach 
Willkuͤhr. 
Die Adjunkten und Eleven, wel- 
che in gleiche Katbegorie mit den Kolle- 
gial-Uccessisten fallen, tragen keine Uni- 
forme. 
4. Die Indivlduen mit dem Range eines 
Kollegial-Sekretärs tragen als: 
Unisorme. Ein Kleid von dunkel- 
blauem Tuche, mit weißseidenem Unterfut- 
ter, dann stehendem Kragen von kramoist- 
rothem Samt. 
Der Schuitt des Rockes ist der eines 
Staatskleides. 
Kragen, Aufschläge und Taschenklappen 
sind mit einer goldenen Lisiere, nach der 
unter Ziffer 4. bemerkten Breite gesticke. 
Die geprägten Knôpfe von gelbem Mes 
kalle, und die weißen Unterkleider sind, wie 
bei den vorigen Graeden. — Das Degen- 
–—. — 
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gehaͤnnge und die Hutquasten sind ohne 
Bouillons. 
Der Frack von dunkelblauem Tuche, 
mit gleichem Unterfutter, hat nur den lie- 
genden, krameisiretben, samtenen Kra- 
gen auf die vorige Art gestickt. 
5. Die Seriptoren, mit dem Grade 
eines Kollegial-Kanzellisten, tragen als: 
Uniforme. Ein Kleid von dunkelblau- 
eem Tuche, mit gleichem Unterfutter. — 
Der Kragen von kramoistrothem Samt ist 
mit einer schmalen, goldenen Galone, nach 
der bei Ziffer 4. bemerkten Breite eingefaßt. 
Die geprägten Knöpfe sind wie bei den verigen 
Klassen; die Unterkleider von weissem Tuche. 
Das Degengehänge ist von gelber Seide, 
und in dem mit dem Chiflre M. . verse- 
benen Quasten mit Goldfaden untermischt, 
wie die Hutquasten. 
6. Die mit der Akademie in engerer Ver- 
bindung gesezten Institute erbalten für ihe 
Personal dieselben Uniformen, nach der Anag- 
logie der verschtedenen Grade. 
So trägt der mit Direktors-NRange be- 
kleidete Ober-Hofbibliotbekär die 
für den General Sekretr, F. 2. bestimmte 
Unisorme; — die Unter-Bibliotbe= 
kare die Uniforme der ordentlichen Mitglie- 
der, K. 3. — Die Kustoden und der Bib- 
liotbek-Sekretür nach der oben G. 4, 
und die Seriptoren nach der O. §. ertheilten 
Vorschrift. . 
Diese Bestimmungen lassen. Wir durch 
das Regierungsblatt bekannt machen, und 
Unser Praͤsident der Akademie wird daruͤber
	        
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