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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXXIX. Stück. München, Sonnabend den 12. September 1807.
Allgemeine Verordnungen.
(Das Hof- Umforms-Regulatio betressend.)
Wir Maximilian Josepyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Damit die bestehenden Vorschriften über
die Hof-Uniforme in eine übereinstimmende
Ordnung gebracht, die hiebei eingeschlichenen
Anomalien entfernet, und durchgehends be-
stimmte Normen vorgezeichnet werden, haben
Wir beschlossen, nach Vernehmung Unseres
Oberst-Ceremonienmeister: Stabs, das, nebst
den dazu gehörigen Zeichnungen, hier ange-
hängte Hof-Unisorms= Regulativ festzusezen.
Unser Oberst-Ceremonienmeister im Allge-
meinen, und jeder Stabs-Chef bei dem ihm
besenders untergebenen Personale haben genau
darüber zu wachen, daß die hiemit ertheilten
Vorschriften durchgehends ohne Ausnahme
beobachter, und bei ftrenger Abndung keine
eigenmächtigen Abänderungen und Ueberschrei-
mugen der Grade gestattet werden.
Auch wollen Wir, daß es bei diesen Ver-
fügungen sein Verbleiben haben, und keine
Vorstellung degegen angenommen werden
solle.
Gegenwärtiges Regulariv lassen Wir durch
das Regierungsblat zur allgemeinen Kennmiß
bringen. München den 18. Juli 1807.
Mar Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhdchsten Befehl.
von Flad.
Königliches Baierisches Hof-Uniforms-
Regulativ.
I. Klasse.
Obersthofmeister, Oberstkämerer,
Obersthofmarschall, Oberststallmei-
ster, Oberst-Ceremonienmeister.
Sraats-Kleid.
Von scharlach= rothem Tuche, nach dem
Schnitte eines Staats-Kleides, mit weiß seide-
nem Unterfutter, stehendem Kragen und Ermel-
Aufschlägen von dunkel-kornblauem Samt.
Vergoldete, mit der Königskrone und kö-
niglichem Namenszuge geprägte Knöpfe.
Epauletten mit Bouillons und dem Namens-
zuge Seiner Majestät des Königs in Silber
und blauer Seide.
Die ganze dänge des Kleides, der Kragen,
die Ermel= Aufschläge und Taschenklappen
nach der Zeichnung Zisser r. reich mit Gold
gestickt.