Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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zu erstatten, und alle auf das Forst= und 
Jagdwesen Beziebung babende Verordnun- 
hen und Befeble in Ausfertigungen, wel- 
che eine gleiche Ueberschrift führen, zu eme 
pfangen. 
III. Dieses oberste Forstamt bestebe: 
a. Aus einem Vorstande, 
b. Aus einem Direktor, 
. Aus vier Oberforsträthen, 
d. Aus zwei ständigen Beisizern, 
#. Aus einem Sekretär, 
k. Aus zwei Rechnungskommissarien, 
s Aus zwei Registratoren, wovon einer 
zugleich das Einlaufs-Hrotokoll führet, 
und die Erreditur besorgen bilft; 
h. Aus einem Tabellisten, 
i. Aus vier Kanzellisten, 
k. Aus zwei Planzeichnern, und endlich 
1. Aus einem Kanzlei-Diener. — 
IV. Der Wirkungskreis dieses obersten 
Forstamtes erstreckt sich auf die obere tei- 
tung der Forstwirthschaft sämtlicher Staats= 
waldungen; aufdie Sorge für ihre Erbaltung 
und forstmäßige Benüzung und Verbesse- 
rung: auf die gesamte dahin einschlägige 
Verwaltung, und endlich auf die forstpoli- 
zeiliche Oberaussicht über alle Unserer Sou- 
verainitdt unterworfenen Kommun: teben- 
Stiftungs= und sonsiige Waldungen. 
V. Hieraus fließen folgende sreziellere 
Bestimmungen jenes Wirkungekreises: 
a. Das oberste Forstamt wacht darüber, 
daß alle Zweise der Forstgeschfte nach 
festen, der Ferm und Sache angemes- 
senen Grundsäzen behandelt, mit der er- 
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foderlichen Tbaͤtigkeit ohne Verzug er- 
lediget, usd schwohl die bexeits beste- 
benden, als die noch zu erlassenden 
Verordnungen und Vorschriften genau 
vollzogen werden. 
b. Es führt die obere Aufsccht über das 
gesamte Forstpersonal, kontrollirt 
dasselbe in der Ausübung seiner Dienst- 
funktionen, und sucht scch, tbeils aus 
den sährlich einzuziehenden Conduitli- 
sten, tbeils aus den im gewöhnlichen 
Gescháäftslaufe an dasselbe gelangenden 
Berichten der Forstämrer, eine genaue 
Kenntniß von dessen Fähigkeiten und 
Dienstes: Eigenschaften zu verschaffen. 
c. Es bat die Untersuchung und Erkennt- 
niß über die Dienstgebrechen des Forst- 
personals, sedoch unter den im 38. Ar- 
tikel dleses Organisations-Reseriptesent- 
baltenen Beschränkungen. 
d. Es sorgt für die Bildung und Nach- 
zucht des erfoderlichen Forsipersonals, 
und hat daher auch die besondere Aufsicht 
auf die Forstlehranstalten. 
e. Es hat die Begutachtung der von dem 
Revierförster auswärts in Diensteserle= 
digungsfüllen anzustellenden Individuen, 
und die Ernennung zu den unteren 
Ferstsiellen, sedoch mit der Verbindlich- 
keit, an Unser gebeimes Finanz-Mini- 
sterium sedesmal unverzüglichen Anzei- 
gebe icht davon zu erstatten, und so- 
wohl bei den Begutachtungen, als den 
Ercnennungen auf die Quieszenten nach 
dem Maße ibrer Zrauchvarkeit vorz#ga 
liche Röcksicht zu nehmen.
	        
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