Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1483 
Auftrag. 
(Die aus dem zuchthause eutlassenen Züchtliuge 
betveffend.) 4 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da man die am 29. Juli 1gos, für die 
Provinz Baiern erlassene, und am 20. Ap- 
ril laufenden Jahres auf die Provinz Bam- 
berg ausgedehnt wordene allerhöchste Ver- 
ordnung, im Betreff der Kuratel über die 
aus dem Juchthause entlassenen Züchelinge, 
(Regierungsblate vom Jahre 1807, Stück 
XXII., Seite 804) nunmehr auch in der 
Provinz Neuburg in Ausübung gebracht 
wissen will; so werden die königliche Zucht- 
Haus-Kommission in Eichstdt, und sämet- 
liche tandgerichte und Polizei-Behérden bie- 
mir angewiesen, sich nach den Bestimmun= 
gen jener allerhöchsten Verordnung von nun 
an zu achten, und dieselbe genauest zu voll- 
zieben. Neuburg den 6. August 1807. 
Königliche tandes- 
in Neuburg. 
Graf von Tassis. 
Direktion 
Bartb. 
Auftraa 
an sämtliche land= und Stadt Gerichte, 
und Ober = Forstämter der Provinz 
, Schwaben. » « 
(Die Mittheilung der Ediltal- Eitatienen in 
Gaut- Faͤllen an die koͤniglichen Reur: und 
oOberforst-Aemter betrefsend.) 
Im Namen Seiner Majestät des.Kznigs. 
Den sämtlichen tand= und Stadtgerichten 
der königlichen Baierischen Proviuz in Schwa- 
——— 
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1484 
ben wird hiermit der Aufeeag ertheilt, bei eine 
tretenden Gant-Prozessen gegen königliche 
Unterthanen die Ediktal-Citationen den k5- 
niglichen Rent= und Oberforstämtern jedes- 
mal soglelch besonders migurbeilen; damit 
von denselben wegen der Krarischen Foderun= 
gen, deren Anmeldung und tiquidirung beim 
Konkurs-Gerichte in Zeiten das Erfoderliche, 
der Ordnung gemäß, beobachtet werden könne. 
Den Oberforstämtern liegt sodaun ob,T 
wegen der etwa zu fodern habenden Holz- 
gelder ꝛc. den Rentaͤmtern den Betrag solcher 
Holzschulden sogleich, und mithin vor der 
gewöhnlich erst im Herbste erfolgenden Ein- 
sendung der Holzabgabs-Register anzuzeigen. 
Ulm def 27. Aygust r807. 
[Konigliche tandee- Direktion 
in Schwaben. 
von Merz, Direkter- 
D Hosner. 
  
——— — 
Bekanntmachungen. 
  
CDie Uniforme der Stad:-Kassiere betref#end.) 
Wir MNaxkimilian Josepp, 
von= Gottes Guaden König von Baiern. 
Auf die Anfragen über die Uniforme der 
Stadt-Kasstere beschließen Wir, daß diesel- 
ben die für die Verwaltungs= Rätbe vorge- 
schricbem Uniforme zu rragen baben. « 
Wonach sich durchgebends ¾ lachten. 
Mühchen den a8. August 1807. " 
Mar Joseph. 
Freiherr von Monegelas. 
auf idniglichen allerhoͤchsten Befehl. 
EEII
	        
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