1483
Auftrag.
(Die aus dem zuchthause eutlassenen Züchtliuge
betveffend.) 4
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da man die am 29. Juli 1gos, für die
Provinz Baiern erlassene, und am 20. Ap-
ril laufenden Jahres auf die Provinz Bam-
berg ausgedehnt wordene allerhöchste Ver-
ordnung, im Betreff der Kuratel über die
aus dem Juchthause entlassenen Züchelinge,
(Regierungsblate vom Jahre 1807, Stück
XXII., Seite 804) nunmehr auch in der
Provinz Neuburg in Ausübung gebracht
wissen will; so werden die königliche Zucht-
Haus-Kommission in Eichstdt, und sämet-
liche tandgerichte und Polizei-Behérden bie-
mir angewiesen, sich nach den Bestimmun=
gen jener allerhöchsten Verordnung von nun
an zu achten, und dieselbe genauest zu voll-
zieben. Neuburg den 6. August 1807.
Königliche tandes-
in Neuburg.
Graf von Tassis.
Direktion
Bartb.
Auftraa
an sämtliche land= und Stadt Gerichte,
und Ober = Forstämter der Provinz
, Schwaben. » «
(Die Mittheilung der Ediltal- Eitatienen in
Gaut- Faͤllen an die koͤniglichen Reur: und
oOberforst-Aemter betrefsend.)
Im Namen Seiner Majestät des.Kznigs.
Den sämtlichen tand= und Stadtgerichten
der königlichen Baierischen Proviuz in Schwa-
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1484
ben wird hiermit der Aufeeag ertheilt, bei eine
tretenden Gant-Prozessen gegen königliche
Unterthanen die Ediktal-Citationen den k5-
niglichen Rent= und Oberforstämtern jedes-
mal soglelch besonders migurbeilen; damit
von denselben wegen der Krarischen Foderun=
gen, deren Anmeldung und tiquidirung beim
Konkurs-Gerichte in Zeiten das Erfoderliche,
der Ordnung gemäß, beobachtet werden könne.
Den Oberforstämtern liegt sodaun ob,T
wegen der etwa zu fodern habenden Holz-
gelder ꝛc. den Rentaͤmtern den Betrag solcher
Holzschulden sogleich, und mithin vor der
gewöhnlich erst im Herbste erfolgenden Ein-
sendung der Holzabgabs-Register anzuzeigen.
Ulm def 27. Aygust r807.
[Konigliche tandee- Direktion
in Schwaben.
von Merz, Direkter-
D Hosner.
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Bekanntmachungen.
CDie Uniforme der Stad:-Kassiere betref#end.)
Wir MNaxkimilian Josepp,
von= Gottes Guaden König von Baiern.
Auf die Anfragen über die Uniforme der
Stadt-Kasstere beschließen Wir, daß diesel-
ben die für die Verwaltungs= Rätbe vorge-
schricbem Uniforme zu rragen baben. «
Wonach sich durchgebends ¾ lachten.
Mühchen den a8. August 1807. "
Mar Joseph.
Freiherr von Monegelas.
auf idniglichen allerhoͤchsten Befehl.
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