Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1485 
(Die Auflösung des Stadtgerschtes in Kaufbeu, 
ern bekreffend.) 
Seine königliche Majestät haben das Stadt- 
gericht zuKaufbeuernunterm 19. vorigen 
Monats aufgelöst, und die von solchom bis- 
her verfehenen Gescháfte dem Stadreichter 
allein, (mic Beigebung eines Akrnars, mit 
jenen der tandgerichte im gleichen Wirkungs- 
kreise) allergnädigst übertragen. 
Als Stadtrichter wurde der von Neu- 
bronner allergnädigst bestätiget; sofore 
Heinrich Ammerbacher, und Andreas Da- 
nast, bisher Stadtgerichts-Rätbe zu Kauf- 
beuern, ersterer nach Memmingen, und lezterer 
nach Ravensburg, in gleicher Eigenschaft 
versezt. München den 2. September 1807. 
  
(Die Beförderungen auf Pfarreien in der Provinz 
Neuburg betressend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da die Normal-Verordnung vom goten 
Dezember versloßenen Jahres, welche die 
Konkurse zur Besezung der Pfarreien zum 
Gegenstande bat, S. 23 bewilliget, daß ver- 
diente Pfarrer, welche auf geringeren Pfar- 
reien längere Zeit gestanden haben, auf 
eintraglichere, oder ihnen sonst zutraglichere 
versezet werden; so baben diejenigen, welche 
darum bitten, außer den erfoderlichen Zeug- 
nissen über ihr sittliches Betragen, ihre 
Verdienste-in der Seelsorge und dem Jugend- 
unterrichte 
I.) ihr phostsches Alter, 
a.) die in der Seelsorge tbeils als Hilfs- 
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prlester, theils als Pfarrer zugebrachten 
Jahre, 
3.) Die Erträgnsse ibrer Pfarrei, nach 
den verschiedessen Rubriken, 
4.) Die damit verbundenen Abgaben, 
und andere tasten, 
5.) Die zur Pfarrei geböSrigen Filialen 
und übrigen Oreschaften, nebst ihrer Fami- 
lien Zabl; endlich 
7.) Ob ein, oder mehrere Hilfspriester 
vorbanden seyen, umständlich anzugeben. 
Neuburg den 27. August 1807. 
Könisliche tandes-Direktion 
in Neuburg. 
Graf von Tassic. 
von Walck. 
  
(Die Unifermirung des Stadtrathes in Dillin- 
gen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph,. 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Da wir die Stadt Dillingenin die Rei- 
be Unserer Haup'zund größeren Munizipal- 
Seddte zählen, so bewilligen Wir auch dem 
dortigen ständig angestellten Stadt-Gerichts- 
und Verwaltungratbs-Dersonale die im dieß- 
fäbrigen Regierungsblatte (Seite 555) für die 
genannten S:tidte vorgeschriebene Uniforme. 
München den 7. September 1807. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf königlichen allerhochsien Befehs 
von Flad.
	        
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