Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Aufträge. 
Au sämtliche niederbaierische Land= und Herr- 
schafts-Gerichte. 
(Die Kriminal: Prozeß = Kosten betressend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem von der allerhöchsten Stelle unterm 
25. August gegenwärtigen Jahres der Antrag 
des niederbaterischen Hofgerichtes begnehmiget 
worden, daß auf die Frage, wann, und wie 
ein kriminal-Prozeß entschieden sey, in der 
Antwort von den königlichen Landgerichten, 
dann den mit dem Blurbanne begabten ständi- 
schen Pfleg= und Stadtgerichten jedesmal in der 
Quartals = Kriminal-Tabelle auch beigesezt 
werde: „ob die Unkosien von dem Inquisiten, 
oder von dem allerhöchsten Aerarium, oder auf 
welche Art getheile zu tragen waren“ als wird 
dieses den sämtlichen königlichen niederbaieri- 
schen Landgericheen, und den übrigen mit dem 
Blurbanne begabten Herrschafts-Gerichten 
zur genauesten Befolgung andurch kund ge- 
macht. Straubing den 2. Seprember 1807. 
Königliches Hofgericht von Nieder- 
Baiern. 
Freiherr von Reichlin. 
Graßmaier. 
  
  
An sämtliche Kameralämter, Forstmeistereien 
und übrige Forst= Behörden der Provinz 
Ansbach. 
(Das künftige Verhälmitz der Kameral-Aemter, 
Forstmeistereien und Ubrigen Forstbehdrden zum 
neuerrichteten Oberst-Forstamte betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Saͤmtlichen Kameral-Aemtern, Forstmei- 
stereien und Behörden der Provinz Ansbach, 
1302 
so wie der Rentkamer und Forst-Direktion 
zu Nünnberg, wird hiermit bekannt gemache, 
daß nach dem Inhalte einer allerhöchsten Ver- 
fügung vom a7sten August dieses Jahres vom 
1 sten Oktober dieses Jahres an das gesamte 
Forst= und Jagdwesen in den königlichen Stag- 
ten in ferst= und jagdhoheirlicher, pollzeilicher, 
technischer und finanzieller Rücksichr, ohne alle 
fernere Konkurrenz der Provinzial-Landesstellen 
ausschließlich zum Ressort des zu München 
neuerrichteten Obersten Forstames, 
und zu dessen alleiniger Bearbeitung und Lei- 
tung gehört. 
Von dieser obersten Behörde haben deswegen 
die gesamten einschlägigen Stellen, von dem 
genannten Termin an, die nöthigen Weisungen 
zu empfangen, und alle in Forst# und Jagd- 
Sachen zu erstatrenden Berichte, Anfragen 
und Ratifikations-Gesuche zu richten, und un- 
mittelbar nach München unter der Firma: An 
dae Königliche Baierische Oberst- 
Forstamt, gelangen zu lassen. Da jedoch 
die laufende Rechnung des Etars-Jahrs 
1808 zur Abnahme und Prüfung noch der 
unterzeichneten Landesstelle obliege; so erhalten 
sämtliche administrative Unterbehörden hier- 
durch den Befehl, alle in das Rechnungsfahr 
180 gehörigen und noch rückständigen Rati- 
fikanda und Justisfkkanda ungesäumt einzusen- 
den, die Reste schleunigst einzubringen, auch 
in der mögllchst kurzen Zeitfrist die Rechnung 
zu schließen, und abzulegen; alle auf das neue 
Erats-Jahr 180## Bezug nehmende Forst= 
und Jagd-Gegenstände aber ohne Uncerschied 
nicht mehr zu dem unterzeichneten Kollegium,
	        
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