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Aufträge.
Au sämtliche niederbaierische Land= und Herr-
schafts-Gerichte.
(Die Kriminal: Prozeß = Kosten betressend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachdem von der allerhöchsten Stelle unterm
25. August gegenwärtigen Jahres der Antrag
des niederbaterischen Hofgerichtes begnehmiget
worden, daß auf die Frage, wann, und wie
ein kriminal-Prozeß entschieden sey, in der
Antwort von den königlichen Landgerichten,
dann den mit dem Blurbanne begabten ständi-
schen Pfleg= und Stadtgerichten jedesmal in der
Quartals = Kriminal-Tabelle auch beigesezt
werde: „ob die Unkosien von dem Inquisiten,
oder von dem allerhöchsten Aerarium, oder auf
welche Art getheile zu tragen waren“ als wird
dieses den sämtlichen königlichen niederbaieri-
schen Landgericheen, und den übrigen mit dem
Blurbanne begabten Herrschafts-Gerichten
zur genauesten Befolgung andurch kund ge-
macht. Straubing den 2. Seprember 1807.
Königliches Hofgericht von Nieder-
Baiern.
Freiherr von Reichlin.
Graßmaier.
An sämtliche Kameralämter, Forstmeistereien
und übrige Forst= Behörden der Provinz
Ansbach.
(Das künftige Verhälmitz der Kameral-Aemter,
Forstmeistereien und Ubrigen Forstbehdrden zum
neuerrichteten Oberst-Forstamte betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Saͤmtlichen Kameral-Aemtern, Forstmei-
stereien und Behörden der Provinz Ansbach,
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so wie der Rentkamer und Forst-Direktion
zu Nünnberg, wird hiermit bekannt gemache,
daß nach dem Inhalte einer allerhöchsten Ver-
fügung vom a7sten August dieses Jahres vom
1 sten Oktober dieses Jahres an das gesamte
Forst= und Jagdwesen in den königlichen Stag-
ten in ferst= und jagdhoheirlicher, pollzeilicher,
technischer und finanzieller Rücksichr, ohne alle
fernere Konkurrenz der Provinzial-Landesstellen
ausschließlich zum Ressort des zu München
neuerrichteten Obersten Forstames,
und zu dessen alleiniger Bearbeitung und Lei-
tung gehört.
Von dieser obersten Behörde haben deswegen
die gesamten einschlägigen Stellen, von dem
genannten Termin an, die nöthigen Weisungen
zu empfangen, und alle in Forst# und Jagd-
Sachen zu erstatrenden Berichte, Anfragen
und Ratifikations-Gesuche zu richten, und un-
mittelbar nach München unter der Firma: An
dae Königliche Baierische Oberst-
Forstamt, gelangen zu lassen. Da jedoch
die laufende Rechnung des Etars-Jahrs
1808 zur Abnahme und Prüfung noch der
unterzeichneten Landesstelle obliege; so erhalten
sämtliche administrative Unterbehörden hier-
durch den Befehl, alle in das Rechnungsfahr
180 gehörigen und noch rückständigen Rati-
fikanda und Justisfkkanda ungesäumt einzusen-
den, die Reste schleunigst einzubringen, auch
in der mögllchst kurzen Zeitfrist die Rechnung
zu schließen, und abzulegen; alle auf das neue
Erats-Jahr 180## Bezug nehmende Forst=
und Jagd-Gegenstände aber ohne Uncerschied
nicht mehr zu dem unterzeichneten Kollegium,