1537
gende Pfarrei-Verleitungen im Neubur-
gtschenfälleegyddigst zu genehmigen geruhet:
Der bisberige Pfarrer zu Pettenkofen
Mathias Brucklacher wurde auf die durch
die Resignation des Pfarrers Joseph Anton
Hofmann erledigte Pfarrel Raitenbuch
versezt; an desselben Stelle der bisherige
Pfarrer zu Mühlbausen Anton Wilhelm
als Pfarrer in Pettenkosen ernannt, und
der bisberige Kaplan zu Monheim Willibald
Wögele auf die hierdurch in Erledigung
gekommene Pfarrei Müblbausen befördert.
Vermög allerböchster Entschließung vom
1. September haben Seine Majestät die
durch den Tod des Pfarrers Johann Georg
Hofmann in Erledigung gekommene Pfar-
rei Göggingen dem Erkonventualen von
1533
Memmingen, und bisberigen Garnisons
Prediger in Ulm Johann Repomuck Gaßer
allergnädigst zu verleiben gerubet.
Den Brüdern Johann Michael, und
Sebastian von Röck als Bestzern des Rit-
tergutes Autenried tandgerichts Unter-
günzburg wurde durch einen Beschluß der
königlichen tandes-Direktion in Ulm vom
14. September die Bewilligung, die Uni-
ferme der adelichen tandsassen von Baiern
tragen zu dürfen, ertheilt.
Seine königliche Majestät haben vermög
allerhöchster Entschließung vom 2. dieses den
Doktor teopold Nußhard zum Pbysikus
bei dem tandgerichte Wolfstein anzustellen
gerubet.
1 „ 1 n ·
des am 26. Juli 1807.
Anz ge »-
auf dem sogenannten Jakobi Ochsenmarkte zu Perles-
reuth verkauften Mastviehes.
Vom Wur- Machen s Haben gewogen sKom̃en also 2 Stuͤcke zu stehen
zugetriebenen den vere im an AImn im Gewichte on4
·. kaut.Ge1d-. tsruuukstldsFiesschsussschukk
tMastvtehe Eleisch Unsch B1 r Stücke.
ad
Stückef. kr.ent.b. Zent.#fl. tr. I3nts t 3nts b
73 Sücke. 28 hioöc— 1%%½ #ko„ s82 1 1 45
·
Berichtigung.
In der Verordnung wegen allgemeiner Gleichsiellung und Erhebungsart der Bier-Branntwein-
oder Malzaufschläge, welche in dem XXXIV Sciück des Regierungblattes eingerückt ist, hat sich
ein Fehler eingeschlichen, welcher dadurch zu berichtigen ist, daß das Seite r36. in der 2. Zeile
von oben enthaltene Wort angegeben weggelassen werde.
Bei den Zeichnungen, welche der allerhbchsten Verordnung vom r9. Juli über das Hof-Uni-
sorms-Requlativ im XXXIX. Srück des dieß jährigen Regierungsblattes beigelegt waren, ist das
mic dem zisser 31 fehlerhaft bezeichuete Muster mit der Bezeichnung: ad 1. zu versehen.