Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1537 
gende Pfarrei-Verleitungen im Neubur- 
gtschenfälleegyddigst zu genehmigen geruhet: 
Der bisberige Pfarrer zu Pettenkofen 
Mathias Brucklacher wurde auf die durch 
die Resignation des Pfarrers Joseph Anton 
Hofmann erledigte Pfarrel Raitenbuch 
versezt; an desselben Stelle der bisherige 
Pfarrer zu Mühlbausen Anton Wilhelm 
als Pfarrer in Pettenkosen ernannt, und 
der bisberige Kaplan zu Monheim Willibald 
Wögele auf die hierdurch in Erledigung 
gekommene Pfarrei Müblbausen befördert. 
Vermög allerböchster Entschließung vom 
1. September haben Seine Majestät die 
durch den Tod des Pfarrers Johann Georg 
Hofmann in Erledigung gekommene Pfar- 
rei Göggingen dem Erkonventualen von 
  
1533 
Memmingen, und bisberigen Garnisons 
Prediger in Ulm Johann Repomuck Gaßer 
allergnädigst zu verleiben gerubet. 
Den Brüdern Johann Michael, und 
Sebastian von Röck als Bestzern des Rit- 
tergutes Autenried tandgerichts Unter- 
günzburg wurde durch einen Beschluß der 
königlichen tandes-Direktion in Ulm vom 
14. September die Bewilligung, die Uni- 
ferme der adelichen tandsassen von Baiern 
tragen zu dürfen, ertheilt. 
Seine königliche Majestät haben vermög 
allerhöchster Entschließung vom 2. dieses den 
Doktor teopold Nußhard zum Pbysikus 
bei dem tandgerichte Wolfstein anzustellen 
gerubet. 
  
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des am 26. Juli 1807. 
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auf dem sogenannten Jakobi Ochsenmarkte zu Perles- 
reuth verkauften Mastviehes. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Berichtigung. 
In der Verordnung wegen allgemeiner Gleichsiellung und Erhebungsart der Bier-Branntwein- 
oder Malzaufschläge, welche in dem XXXIV Sciück des Regierungblattes eingerückt ist, hat sich 
ein Fehler eingeschlichen, welcher dadurch zu berichtigen ist, daß das Seite r36. in der 2. Zeile 
von oben enthaltene Wort angegeben weggelassen werde. 
Bei den Zeichnungen, welche der allerhbchsten Verordnung vom r9. Juli über das Hof-Uni- 
sorms-Requlativ im XXXIX. Srück des dieß jährigen Regierungsblattes beigelegt waren, ist das 
mic dem zisser 31 fehlerhaft bezeichuete Muster mit der Bezeichnung: ad 1. zu versehen.
	        
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