Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1593 
zu melden, von welcher die jährlichen Kon- 
kurs-Termine bekannt gemacht werden sol- 
len. Da aber zu einer solchen Prüfung 
Miemand zugelassen werden soll, der nicht 
bei einem tandgericht oder Amte ein Jahr 
lang praktiziret hat; so werden die jungen 
Kandidaten bei Zeiten hierauf vorldufig auf- 
merksam gemacht, damit sie nicht aus eige- 
ner Schuld die Zeit verlieren und nach sib- 
rer individuellen Konvenienz ihre Zulassung 
in die Amts: Stuben bewirken. Ansbach 
den 30. September 1807. 
Königliche Kriegs-zund Domainen 
Kamer. 
Graf von Thürhelm. 
Dittmar. 
(Die Schulen zu Neuburg und Eichstaͤdt be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Da die beiden Mittelschulen von Neu- 
burg und Eichstädt einander zu nabe lie- 
gen, als daß sie sich nicht gegenseitig beeinträch- 
tigen sollten, das tizdum in Eichstädt ohnehin 
zu wenig fundire, hingegen Neuburg der Siz 
mebrerer tandes-Kollegien, und der Wohn- 
ort adelicher und anderer Familien, deren 
Söbne vorzüglich böbere Studien bedürfen, 
ist: so baben Seine königliche Majestät 
mittels Resceripts vom 8. Mati dieses Jab- 
res beschlossen, das tizäum in Eichstäde 
aufzuheben, das dortige Gymnassum in ei- 
ne böhere Bürgerschule zu verwandeln, und 
die Mittelschulen in Renburg durch den 
bbilosophischen tehrkurs ergänzen zu lassen. 
  
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Diesem allerhoͤchsten Beschluße zu Folge, 
wird demnach schon mit kommendem Anfan- 
ge des Schuljahres das tizäum in Neu- 
burg eröffnet werden. Da aber auch über 
jene Gegensiände, welche bisber auf dem 
Gomnastum zu Eichstädt gelehrt wurden, 
kein Unterricht mehr gegeben wird, so stebe 
es der studierenden Jugend von Eichstäde 
scei., diesen entweder in Neuburg oder auf 
anderen im Konigreiche Baiern noch be- 
stebenden Mittelschulen zu empfangen. 
Die Bürgerschule, in Eichstädt wird aus 
den bisherigen Elementar = und dann noch 
zwel höheren Bürgerschulen besteben. Der 
Unterricht in jenen, gleich nothwendig für 
alle Kinder ohne Ausnahme, bleibt für die 
Knaben sowohl, als für die Mädchen der- 
selbe, wie bisher, und auf ihn folget für 
solche, welche nicht zu den höheren Bür- 
gerschulen übergehen., der gewöhnliche Un- 
terricht in den Feiertags-Schulen. Hinge- 
gen der Unterricht der beiden böheren Bür- 
gerschulen ist für jene geeigner, welche ent- 
weder sich zu den Gymnastal: Schulen vor- 
zubereiten gedenken, oder, ohne sich je dem 
gelebrten Stande widmen zu wollen, dennoch 
höbere dem höheren Bürgerstande, zu dem 
sie schon gehören, oder zu dem zu gelangen 
sie streben, angemessene Ausbildung bedür- 
fen, und fodern. 
Für das Erekurive des Schulwesens in 
Eichstäde wird eine eigene Schul-Depufa- 
tion niedergesezt, welche aus dem königli- 
chen Stadt-Kommissär, zwei Gliedern des 
Werwaltungsrathes, und dem keniglichen 
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