Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1629 
zwei Hefte bilden lassen, wovon das eine die 
MRubriken für den Straßenbau, und das 
andere jene für den Wasserbau enthaͤlt; und 
wovon das leztbemerkte Heft nur jenen Rent- 
ämtern mitzutheilen ist, welche derlei Ausga- 
ben ebenfalls zu bestreiten haben. — Beide 
Heste bilden jedoch miteinander in der bei dem 
Provinzial-Rechnungs-Kommissariate für die 
Provinzlal-Hauprkasse als Rebenrechnung zu 
verfertigenden Zusammenstellung über die Ge- 
samtausgaben auf den Straßen= und Wasser- 
bau der Provinz ein vollständiges Ganzes, wo- 
zu der den beiden Heften weiters beiliegende 
Einschaltungsbogen gehört, welcher die un- 
mittelbaren Zahlungen der Provinzial= Haupt- 
kasse enthlt, und welche in der Zusammen- 
stellung ebenfalls erscheinen müssen. 
3. Die Provinzial-Seraßen: und Wasser- 
WBau-Direktionen und Inspektionen werden von 
diesen Modifikationen durch Unser geheimes 
lechnisches Zentral= Straßen= und Wasser- 
bau-Bureau in die nöthige Kenntniß geseze 
werden. — 
4. Unser General-Landes-Kommissarlar 
als Provinzial-Etats = Kuratel empfängt 
nach Inhalt der Instruktion, alle Quartale 
die Manuals-Ertrakte von den Rentämtern 
über die auf das Seraßen= und Wasserbauwe- 
sen erlaufenen Ausgaben. — Damit aber auch 
Wir in sterer Uebersicht des Ganzen erhalten 
werden, so hat das General-Landes:Kommis- 
sariat die Resultate dieser Manuals-Ertrakte 
mit Dazuschlagung jener Ausgaben, welche 
von der Provinzial-Hauptkasse unmittelbar 
bestritten werden, in einem Konspekte nach 
1630 
anliegendem Formular zu bringen, und alle 
Quartale an Unser geheimes Ministerium der 
Finanzen einzusenden. 
5. Damit auch die Straßen- und Wasser- 
Baudirektion zur Kontrolirung der Inspek- 
tionen, und Unser geheimes technisches Zentral- 
Straßen- und Wasserbau-Bureau zur Kon- 
trole der Direktionen das benoͤthigte Mittel 
erhalte, so hat Unser General-Landes-Kom- 
missariat jedesmal die Resultare der revidirten 
Syahen= und Wasserbau-Jahres-Rechnun- 
gen der Seraßen= und Wasserbau-Direktion 
mitzutheilen, welche leztere sodann die weitere 
Beförderung derselben an Unser benanntes 
Zentral-Bureau besorgt. · 
6.EndlichhatUnserGeneral-Landes-Kom- 
missariat sowohl die Ausschreibung der aller- 
höchst genehmigten Etats-Summen, als die in 
dem O. ro. der Instrukeion angeführre proviso- 
rische Zahlungsanweisung für die dringendsten 
Wasserbauren auf Veranlassung Unseres tech: 
chnischen geheimen Zencral-Straßen: und 
Wasserbau-Bureau, jedesmal unaufgehalten 
vorzunehmen. 
München den 4. September 1807. 
Mar Joseph. 
Freiherr von Hompecch. 
Auf koniglichen allerhbchsten Befehl. 
G. Gelger. 
Bekanntmachungen. 
(Den Biersaz in der Provinz Balern betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem durch das füngste allerhöchste 
Aufschllige-Mandat allergnbigst verordnet
	        
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