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zwei Hefte bilden lassen, wovon das eine die
MRubriken für den Straßenbau, und das
andere jene für den Wasserbau enthaͤlt; und
wovon das leztbemerkte Heft nur jenen Rent-
ämtern mitzutheilen ist, welche derlei Ausga-
ben ebenfalls zu bestreiten haben. — Beide
Heste bilden jedoch miteinander in der bei dem
Provinzial-Rechnungs-Kommissariate für die
Provinzlal-Hauprkasse als Rebenrechnung zu
verfertigenden Zusammenstellung über die Ge-
samtausgaben auf den Straßen= und Wasser-
bau der Provinz ein vollständiges Ganzes, wo-
zu der den beiden Heften weiters beiliegende
Einschaltungsbogen gehört, welcher die un-
mittelbaren Zahlungen der Provinzial= Haupt-
kasse enthlt, und welche in der Zusammen-
stellung ebenfalls erscheinen müssen.
3. Die Provinzial-Seraßen: und Wasser-
WBau-Direktionen und Inspektionen werden von
diesen Modifikationen durch Unser geheimes
lechnisches Zentral= Straßen= und Wasser-
bau-Bureau in die nöthige Kenntniß geseze
werden. —
4. Unser General-Landes-Kommissarlar
als Provinzial-Etats = Kuratel empfängt
nach Inhalt der Instruktion, alle Quartale
die Manuals-Ertrakte von den Rentämtern
über die auf das Seraßen= und Wasserbauwe-
sen erlaufenen Ausgaben. — Damit aber auch
Wir in sterer Uebersicht des Ganzen erhalten
werden, so hat das General-Landes:Kommis-
sariat die Resultate dieser Manuals-Ertrakte
mit Dazuschlagung jener Ausgaben, welche
von der Provinzial-Hauptkasse unmittelbar
bestritten werden, in einem Konspekte nach
1630
anliegendem Formular zu bringen, und alle
Quartale an Unser geheimes Ministerium der
Finanzen einzusenden.
5. Damit auch die Straßen- und Wasser-
Baudirektion zur Kontrolirung der Inspek-
tionen, und Unser geheimes technisches Zentral-
Straßen- und Wasserbau-Bureau zur Kon-
trole der Direktionen das benoͤthigte Mittel
erhalte, so hat Unser General-Landes-Kom-
missariat jedesmal die Resultare der revidirten
Syahen= und Wasserbau-Jahres-Rechnun-
gen der Seraßen= und Wasserbau-Direktion
mitzutheilen, welche leztere sodann die weitere
Beförderung derselben an Unser benanntes
Zentral-Bureau besorgt. ·
6.EndlichhatUnserGeneral-Landes-Kom-
missariat sowohl die Ausschreibung der aller-
höchst genehmigten Etats-Summen, als die in
dem O. ro. der Instrukeion angeführre proviso-
rische Zahlungsanweisung für die dringendsten
Wasserbauren auf Veranlassung Unseres tech:
chnischen geheimen Zencral-Straßen: und
Wasserbau-Bureau, jedesmal unaufgehalten
vorzunehmen.
München den 4. September 1807.
Mar Joseph.
Freiherr von Hompecch.
Auf koniglichen allerhbchsten Befehl.
G. Gelger.
Bekanntmachungen.
(Den Biersaz in der Provinz Balern betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachdem durch das füngste allerhöchste
Aufschllige-Mandat allergnbigst verordnet