Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1657 
Koͤniglich-Baierisches 
1658 
Regierungsblatt. 
  
XXXXVII. Stuͤck. Muͤnchen, Sonnabend den 7. November 1807. 
  
  
Allgemeine Verordnungen. 
(Dle Erhebung der Erxpeditions-Gebühren durch 
die Postaͤmter betreffend.) 
Wir Naximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Noachdem Wir die Erleichterung, und die 
Vortheile, welche sich aus der in einigen an- 
deren Staaten bestehenden Erhebung der Tar- 
und Stempel; oder Erpeditions-Gebühren 
durch die Postämter für die Expedituren und 
Parcheien darbieren, in nähere Erwägung ge- 
zogen, und die Vorschläge, welche die General-= 
Direkrion Unserer Posten, zum Behnfe einer 
slelchen Einrichtung in Unserem Reiche, an 
Uns brachte, der Billigkeic und dem allerseiti- 
gen Interesse angemessen gefunden; so haben 
Wir beschlossen, daß diese Erhebungsart mir 
dem ersten Dezember laufenden Jahres bei allem 
Erpeditionen in Partheisachen, welche der 
Post übergeben werden, in Unseren gesamten 
S.taaten, ohne Unterschied, eingesührt und 
in Gang geseze werden solle. 
Ven senem Zeitpunkte an werden daher von 
den Postämtern, bei welchen die Aufgabe ge- 
schiehr, den Erpeditions-Aemtern die auf den 
Expeditionen bemerkten Gebühren-Beträge 
sogleich vorschußweise entrichtet, dem nächsten 
Postamte in Aufrechnung gebracht, und durch 
dasjenige, welches die Ausfertigung an die 
Parthei abgiebt, von dieser rückerholt. 
Um das Post-Aerar bei dieser Einrichtung 
vor Schaden zu sichern, haben Wir genehmigt, 
daß 
à) in dem Falle, wenn die Parthei die Aus- 
lösung der an sie gerichteten Expedition 
verweigern würde, und das Abgabs- 
Yostant deßhalb solche zu remittiren ge- 
nöthigt wäre, die absendende Behörde 
nicht nur den geleisteten Vorschuß, sondern 
auch das verursachte Postporto, und die 
allenfallsigen Porto-Auslagen an fremde 
Posten dem Postante, welches die Er- 
pedition übernommen hacte, bei derenm 
Rückeinlieserung unweigerlich, und vorbe- 
haltlich aller anderen Einschreitungen ge- 
gen die Parthei, zu ersezen habe; — 
daß ferner 
b) die Partheien, nebst dem ohnehin gebüh- 
renden tarmäßigen Brief-Porto, für den 
Vorschuß der Expeditions-Beträge, und 
jur Enrschäbigung der Postämter, für 
deren Mühewaltung und Auslagen auf 
Schreib= und Packmateriale, so wie für
	        
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