1657
Koͤniglich-Baierisches
1658
Regierungsblatt.
XXXXVII. Stuͤck. Muͤnchen, Sonnabend den 7. November 1807.
Allgemeine Verordnungen.
(Dle Erhebung der Erxpeditions-Gebühren durch
die Postaͤmter betreffend.)
Wir Naximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Noachdem Wir die Erleichterung, und die
Vortheile, welche sich aus der in einigen an-
deren Staaten bestehenden Erhebung der Tar-
und Stempel; oder Erpeditions-Gebühren
durch die Postämter für die Expedituren und
Parcheien darbieren, in nähere Erwägung ge-
zogen, und die Vorschläge, welche die General-=
Direkrion Unserer Posten, zum Behnfe einer
slelchen Einrichtung in Unserem Reiche, an
Uns brachte, der Billigkeic und dem allerseiti-
gen Interesse angemessen gefunden; so haben
Wir beschlossen, daß diese Erhebungsart mir
dem ersten Dezember laufenden Jahres bei allem
Erpeditionen in Partheisachen, welche der
Post übergeben werden, in Unseren gesamten
S.taaten, ohne Unterschied, eingesührt und
in Gang geseze werden solle.
Ven senem Zeitpunkte an werden daher von
den Postämtern, bei welchen die Aufgabe ge-
schiehr, den Erpeditions-Aemtern die auf den
Expeditionen bemerkten Gebühren-Beträge
sogleich vorschußweise entrichtet, dem nächsten
Postamte in Aufrechnung gebracht, und durch
dasjenige, welches die Ausfertigung an die
Parthei abgiebt, von dieser rückerholt.
Um das Post-Aerar bei dieser Einrichtung
vor Schaden zu sichern, haben Wir genehmigt,
daß
à) in dem Falle, wenn die Parthei die Aus-
lösung der an sie gerichteten Expedition
verweigern würde, und das Abgabs-
Yostant deßhalb solche zu remittiren ge-
nöthigt wäre, die absendende Behörde
nicht nur den geleisteten Vorschuß, sondern
auch das verursachte Postporto, und die
allenfallsigen Porto-Auslagen an fremde
Posten dem Postante, welches die Er-
pedition übernommen hacte, bei derenm
Rückeinlieserung unweigerlich, und vorbe-
haltlich aller anderen Einschreitungen ge-
gen die Parthei, zu ersezen habe; —
daß ferner
b) die Partheien, nebst dem ohnehin gebüh-
renden tarmäßigen Brief-Porto, für den
Vorschuß der Expeditions-Beträge, und
jur Enrschäbigung der Postämter, für
deren Mühewaltung und Auslagen auf
Schreib= und Packmateriale, so wie für