Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1659 —— — 1660 
die Rekommandation, und den Entgang (Das Bürger-Militr betreffend.) 
des Einsendungs-Porto, welches die Wir Maximilian Joseyh, 
Parthei auf diesem Wege erspart, dem von Gottes Gnaden König von Baiern. 
einhändigenden Postamte noch folgende Auf die von Unserem General-Landes- 
Gebühren encrichten sollen. Kommissariate dahier Uns unterm 16. vorigen 
Für eine Expedition, welche mit einem Monats zur Enescheidung vorgelegten Fragen: 
Gebühren-Betrage unter, und bis à fl. 
belegt ift .„ 6 kr. 
über 2 — 5fl. -M 2 1o kr. 
1. Sollen zwei Schüzen= Kompagnien den 
Namen einer Divislon führen? 
a. Ist denselben ein Major als Komman= 
*– ½ ê4 ka4 damt bewilliger? 
: — 56 1 "„ "„ 4. 3. Wann ist einer Stadt die Errichung 
30 — 40 fl. = 6350 kr. zweler Schuzen-Kompagnien zu ge- 
4M0 — so fl. = 30o kr. stauen? 
ds% — 0 fl. = „ 36 kr. erwiedern Wir euch in Antwort: 
5660% — Joff. 474 kr. ad 1. Der angenommene Begriff einer Di- 
70 — 80 fl.. 48 kr. vision ist hier nicht passend; sondern zwei 
so — cof.. . 50 kr. solche Schüzen-Kompagnien werden unter der 
ro — loo f. fl. Benennung „Schüzen-Korps' geführec. 
Bei höheren Expeditions-Beträgen, welche ad 2. Der dleeste Hauptmann ist der je- 
die Summe von hundert Gulden übersteigen, desmalige Kommandant des Korps; eine 
haben Wir den Postämtern von lo zu lo fl. Majors= Stelle kann hierbei nicht start haben. 
einen weiteren Zuschlag von 8 kr. bewilliget. ad 3. Zwei Kompagnien Schüzen können 
Unsere sämrlichen Erpeditions= und Post= nur dann zu errichten gestatret werden, wenn 
Aemter, so wie die Partheien wissen sich nach ein aus drei Bataillons Infanterie bestehen- 
diesen Beschlüssen und Bestimmungen, welche des Regiment ausgestellet werden kann. Un- 
Wir durch das Regierungs-Blatt zur allge= sere General-Landes-Kommissariate haben sich 
meinen Wissenschaft öffemlich bekanmt machen hiernach zu achten, und über den genauen Voll- 
lassen, gehörig zu achten. München den 24. zug zu wachen. 
Oktober 2807. München den 17. Oktober 1807. 
Marx Joseph. Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. Freiherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl. Au#f kbniglichen allerhdchsten Befehl, 
von Flad. von Krempelyuber.
	        
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