1691
tral-Stelle innerhalb der erflen acht
Tage der Herbstferien, oder wolmög-
lich noch früher, einzusenden.
3. Die schon an der Untver sitär stu-
dierenden Stripendlen= Adspiranten ba-
ben sich an den Direktor ihrer Sektion
zu wenden, und übrigens ebenfalls alle obi-
gen Kompetenz= Bedingungen zu erfüllen.
Die nach der Prüfung von den betreffen-
den Sektions= Direktoren verfaßten Berich-
te„, Protokolle und Klaßifikations-Tabellen
werden von dem akademischen Senate dem
Stipendien-Ephorate zum geeigneten Ver-
trage und zur Zusammenstellung der Resul-
tate aller einzelnen Konkursprüfungen in ei-
ne allgemeine Uebersichts Tabelle übergeben.
Ueber die Vorschläge und Klaßinkation des
Epherate-deliberirt der Senat in einer eige-
nen Sizung, und erstattet sofort unges4ume
zutächtlichen Bericht darüber an das Mini-
sterium des Innern, unter Anlegung aller
Akten-Stücke und eines tabellarischen Ver-
jeichnisses allervakanten akademischen
Stipendien, mit Angabe ihres Betra-
nes, und Benennung der von ihm begut-
echteten neuen, oder durch Untersinzungs-
Bermehrung zu belohnenden Stipen-
disten. .
4. Der akademische Senatsbericht, und
eben so alle von den tyzäums= und Gym=
nasiums-Rektoraten erstarteten Berichte un-
terliegen mit allen ihren Beilagen zulezt
der Revision Unseres geheimen Central=
Studien-Bureau, welches mit Rücksicht
#auf die alljährlich sich ergebende Stipendien
1692
Rechnungs-Bilanee seine Vorschlaͤge uͤber
die Verleihung und Erböhung der akade-
mischen Sripendien in einem ausfübrlichen
motivirten Vorerage Unserem dirigirenden
Minister und durch diesen Uns zur Geneb-
migung vorlegt. « .
5. Diejenigen, welche Stipendien oder
Stipendien--Zulagen erbalten haben, sollen
jedesmal noch vor Anfange des neuen Stu-
dien-Jahres öffentlich durch das Regierungs-
blatt bekannt gemacht werden.
IV. Ueber das Zuantitatirve Verbält-
niß der Stipendien zu den Dürftigkeits-
Graden und Uuterbalts= Bedurs-
nissen der Akademiker bestimmen Wir sol-
gendes:
a. Da die Stipendien bei dem größeren
Theile der Slipendiaten nur Unterbalts-
Beiträáge seyn können, wenn anders
nicht viele in jeder Hinsicht würdige Kem-
petenten, deren Zahl die der jährlich va-
kant werdenden Stipendien gewöhnlich
weit übersteige, jener wohlthétigen Un-
terstuͤzungs-Mittel gauz eurbehren sollen,
n und da die Durstigkeitsich nach indivi-
duellen Umsiähnden und Familien-Ver-
bältnissen in sehr verschiedenen Ab Ku-
fungen ausweiset; so sollen die Scipen-
dien überhaupt im halbe und ganze
abgetheilt werden; jene zu 60, 75, 85,
und loo fl. die ganzen aber zu 120, 150,
170, und 200. fl.
Familien, oder beson dere Suis-
tungs= Stipendien, deren Sester bestumm-
ten Judividuen ein Rech### #auf einen be
O5