Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1691 
tral-Stelle innerhalb der erflen acht 
Tage der Herbstferien, oder wolmög- 
lich noch früher, einzusenden. 
3. Die schon an der Untver sitär stu- 
dierenden Stripendlen= Adspiranten ba- 
ben sich an den Direktor ihrer Sektion 
zu wenden, und übrigens ebenfalls alle obi- 
gen Kompetenz= Bedingungen zu erfüllen. 
Die nach der Prüfung von den betreffen- 
den Sektions= Direktoren verfaßten Berich- 
te„, Protokolle und Klaßifikations-Tabellen 
werden von dem akademischen Senate dem 
Stipendien-Ephorate zum geeigneten Ver- 
trage und zur Zusammenstellung der Resul- 
tate aller einzelnen Konkursprüfungen in ei- 
ne allgemeine Uebersichts Tabelle übergeben. 
Ueber die Vorschläge und Klaßinkation des 
Epherate-deliberirt der Senat in einer eige- 
nen Sizung, und erstattet sofort unges4ume 
zutächtlichen Bericht darüber an das Mini- 
sterium des Innern, unter Anlegung aller 
Akten-Stücke und eines tabellarischen Ver- 
jeichnisses allervakanten akademischen 
Stipendien, mit Angabe ihres Betra- 
nes, und Benennung der von ihm begut- 
echteten neuen, oder durch Untersinzungs- 
Bermehrung zu belohnenden Stipen- 
disten. . 
4. Der akademische Senatsbericht, und 
eben so alle von den tyzäums= und Gym= 
nasiums-Rektoraten erstarteten Berichte un- 
terliegen mit allen ihren Beilagen zulezt 
der Revision Unseres geheimen Central= 
Studien-Bureau, welches mit Rücksicht 
#auf die alljährlich sich ergebende Stipendien 
  
1692 
Rechnungs-Bilanee seine Vorschlaͤge uͤber 
die Verleihung und Erböhung der akade- 
mischen Sripendien in einem ausfübrlichen 
motivirten Vorerage Unserem dirigirenden 
Minister und durch diesen Uns zur Geneb- 
migung vorlegt. « . 
5. Diejenigen, welche Stipendien oder 
Stipendien--Zulagen erbalten haben, sollen 
jedesmal noch vor Anfange des neuen Stu- 
dien-Jahres öffentlich durch das Regierungs- 
blatt bekannt gemacht werden. 
IV. Ueber das Zuantitatirve Verbält- 
niß der Stipendien zu den Dürftigkeits- 
Graden und Uuterbalts= Bedurs- 
nissen der Akademiker bestimmen Wir sol- 
gendes: 
a. Da die Stipendien bei dem größeren 
Theile der Slipendiaten nur Unterbalts- 
Beiträáge seyn können, wenn anders 
nicht viele in jeder Hinsicht würdige Kem- 
petenten, deren Zahl die der jährlich va- 
kant werdenden Stipendien gewöhnlich 
weit übersteige, jener wohlthétigen Un- 
terstuͤzungs-Mittel gauz eurbehren sollen, 
n und da die Durstigkeitsich nach indivi- 
duellen Umsiähnden und Familien-Ver- 
bältnissen in sehr verschiedenen Ab Ku- 
fungen ausweiset; so sollen die Scipen- 
dien überhaupt im halbe und ganze 
abgetheilt werden; jene zu 60, 75, 85, 
und loo fl. die ganzen aber zu 120, 150, 
170, und 200. fl. 
Familien, oder beson dere Suis- 
tungs= Stipendien, deren Sester bestumm- 
ten Judividuen ein Rech### #auf einen be 
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