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Kirchweihfestes zugleich mit der Mutterkir-
che am dritten Sonntag im Obktober gestat-
tet. Wir wollen, daß diese Erlduterung
der früheren Verordnungen auf die geschehe-
nen Anfragen zur allgemeinen Nachachtung
bekannt gemacht werde. München den 31.
Oktober 1807.
Max Josepb.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhdchsten Befthl.
von Krempelhuber.
(Die Aufschlags= Sachen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
In Unserem in Malzaufschlags-Sachen
unterm 28. Juli dieses Jahres erlassenen
Edikt ist C. 14-. ausdrücklich verordnet,
daß von demsenigen Malze, welches vor dem
ersten Oktober in die Mühle gebracht wird,
der Aufschlag pr. 37#1 kr. vom Mezen ganz
erboben, und noch in demselben Vierteljabre,
nämlich noch in dem 4. Quartale dieses näm-
lichen Eratsjahres verrechnet werden solle.
Daaber vorgekommen ist, daß dieses, obgleich
schon in vielen Orten im August, und in
den meisten Orten im September, neues brau-
nes Schenkbier gebrauer worden ist, nicht
überall genau befolgt worden; so sind die
sämtlichen Oberaufschlas-Aemter von den obe-
ren tandesstellen Unseres Reiches schleunigst
anzuweisen, daß sie den ganzen Aufschlag
pr. 371 kr. vom Mezen von dem vor dem
1. Oktober dieses Jahres in die Mühle ge-
drackten Malze, wo es nicht ohnebin schon
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gescheben ist, sogleich durch die Unterauß
schläger erbeben lassen, sofort gegen Juter-
ims-Quittungen in Empfang nehmen, und
den Betrag bei der schon so weit vorgerückten
Jabreszeit zwar für dießmal in der ersten
Quartalrechnung des neuen Etats-Jahres,
nämlich vom 1. Oktober, bis Ende Dezem-
bers verrechnen, die Gelder aber sogleich
nach Empfang an die treffenden Staats-Kas
sen mit Beilegung einer spezifischen Anzeige
gegen Interims-Quittung einsenden sollen.
Wenach sich also zu achten, und das Ge-
eignete mir Nachdrucke zu verfügen ist.
München den 3. November 1807.
Max Joseph.
Freiherr von Hompesch.
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl.
G. Geiger.
Auftrag
an
saͤmtliche koͤnigliche Landgerichte und Forst-
aͤmter in der Provinz Baiern.
(Die Berichte, über die auf den Waldungen der
Kirchen, und geistlichen Stiftungen haften-
den Servituten und Abgaben, betreffend.)
Im Namen Semer Majestät des Köngs.
Jene königliche Baierische tandgerichte
und Forstämter, welche die Purifkations=
Berichte über die auf den in ihren Amts-
distrikten entlegenen Kirchen und geistlichen
Stiftungs-Waldungen baftende Servituten
und Abgaben, dann die Vermessungsplane
von solchen Gehölzen, nach den an selbe er-
Langenen allergnäádigsten Ausschreibungen,