1699
cung noch nicht bekaunt ist, so hat man
sich bewogen gefunden, die Sradt= und Land-
dann Patrimonial-Gerichte in der Provinz
Bamberg andurch anzuweisen, bei eintre-
tenden Gantprozessen die Ediktal-Cicationen
den königlichen Rent= und Forstämtern,
in deren Distrikt der gantirte Untertban an-
säßig ist, jedeemal sbgleich mitzutbeilen.
Dagegen baben die Oberforstereien den ké-
niglichen Rentäntern die sehuldigen Helz-
Jelder des gantirten Unterthans unverzüglich
bekannt zu machen.
Bamberg den 30. Sertember 1807.
Köntgliche Landes-Direktion
in Bamberg. *
Freiherr von Stengel.
Mulker.
Auftrag
an sämtliche tandgeriehre, Rent= und Forst-
Aemter des Königreichs Baiern.
(Die Bezeichnung der Berichtemit den Numern
der veranlassenden Weisungen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die unterfertigte Stelle hat die in meh-
reren königlichen Baierischen Kollegien schon
bestebende Anordnung auch eingeführt, daß
alle ihre an die mittelbar oder unmittelbar un-
tergeordneten Behörden ausgefertigten Wei-
sungen mit der Rumer des Einlaufs-Proto-
kolls von denjenigen Gegenständen bezeichnet
werden, welche diese Weisungen vennlaßten,
und daß auf allen Ausfertigungen die ohne ei-
ner besonderen biezu vorliegenden Veranlas-
sung erlassen werden, statt der Einlaufs-
Rumer beigesezt wird: cx ollicic.
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In Folge dessen werden die saͤmtlichen
obenerwaͤhnten koͤniglichen Behoͤrden hiermit
angewiesen, auf ihren zu erstattenden Be-
richten, oben in der Ecke des Bogens, die
Numer der vorbergegangenen veranlassenden
Weisung zu allegiren: z. B. ach Nrum. oder
wenn keine Veranlassung verliegt, gleich=
falls beizusezen:
Der Zweck dieser einfachen Anordnung
wird den königlichen Bebörden von selbst
einsenchten; es wird dadürch die Ordnung
der Registratur und die Anssuchung der Vor-
abten beträchrlich erleichtert, und folglich
auch der Geschästsgang befötrert. Man ge-
wärtiget daher dessen genaue Rachachtung
um sso zuverlässiger, als unnachsichtlich dar-
auf beharret wird. *
München den 31. Oktober 1807.
Koͤnigliches Oberstes Forstamt.
Freiherr von Iplluhardl.
« Kreitmaier.
ex olsicio.
Bekanntmachungen.
(Die um die Ausscht, und Unterbringung der
Waisen verdienten Männer betressend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Bei Gelegenheit der von dem königlichen
Hefwaisen-Stiftungs-Inspektor, tandceedi-
rektions-Sekretär ven Sehwaiger, über
die von demselben lim verstoßenen Monate
vorgenommene lokal: Untersuchung des Zu-
standes der in den königlichen tandgerichten
Friedberg und Aichach befindlichen Waisen
ayher berichtlich vorgelegten Resultate, wur-