Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1699 
cung noch nicht bekaunt ist, so hat man 
sich bewogen gefunden, die Sradt= und Land- 
dann Patrimonial-Gerichte in der Provinz 
Bamberg andurch anzuweisen, bei eintre- 
tenden Gantprozessen die Ediktal-Cicationen 
den königlichen Rent= und Forstämtern, 
in deren Distrikt der gantirte Untertban an- 
säßig ist, jedeemal sbgleich mitzutbeilen. 
Dagegen baben die Oberforstereien den ké- 
niglichen Rentäntern die sehuldigen Helz- 
Jelder des gantirten Unterthans unverzüglich 
bekannt zu machen. 
Bamberg den 30. Sertember 1807. 
Köntgliche Landes-Direktion 
  
  
in Bamberg. * 
Freiherr von Stengel. 
Mulker. 
Auftrag 
an sämtliche tandgeriehre, Rent= und Forst- 
Aemter des Königreichs Baiern. 
(Die Bezeichnung der Berichtemit den Numern 
der veranlassenden Weisungen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die unterfertigte Stelle hat die in meh- 
reren königlichen Baierischen Kollegien schon 
bestebende Anordnung auch eingeführt, daß 
alle ihre an die mittelbar oder unmittelbar un- 
tergeordneten Behörden ausgefertigten Wei- 
sungen mit der Rumer des Einlaufs-Proto- 
kolls von denjenigen Gegenständen bezeichnet 
werden, welche diese Weisungen vennlaßten, 
und daß auf allen Ausfertigungen die ohne ei- 
ner besonderen biezu vorliegenden Veranlas- 
sung erlassen werden, statt der Einlaufs- 
Rumer beigesezt wird: cx ollicic. 
1700 
In Folge dessen werden die saͤmtlichen 
obenerwaͤhnten koͤniglichen Behoͤrden hiermit 
angewiesen, auf ihren zu erstattenden Be- 
richten, oben in der Ecke des Bogens, die 
Numer der vorbergegangenen veranlassenden 
Weisung zu allegiren: z. B. ach Nrum. oder 
wenn keine Veranlassung verliegt, gleich= 
falls beizusezen: 
Der Zweck dieser einfachen Anordnung 
wird den königlichen Bebörden von selbst 
einsenchten; es wird dadürch die Ordnung 
der Registratur und die Anssuchung der Vor- 
abten beträchrlich erleichtert, und folglich 
auch der Geschästsgang befötrert. Man ge- 
wärtiget daher dessen genaue Rachachtung 
um sso zuverlässiger, als unnachsichtlich dar- 
auf beharret wird. * 
München den 31. Oktober 1807. 
Koͤnigliches Oberstes Forstamt. 
Freiherr von Iplluhardl. 
« Kreitmaier. 
ex olsicio. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die um die Ausscht, und Unterbringung der 
Waisen verdienten Männer betressend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Bei Gelegenheit der von dem königlichen 
Hefwaisen-Stiftungs-Inspektor, tandceedi- 
rektions-Sekretär ven Sehwaiger, über 
die von demselben lim verstoßenen Monate 
vorgenommene lokal: Untersuchung des Zu- 
standes der in den königlichen tandgerichten 
Friedberg und Aichach befindlichen Waisen 
ayher berichtlich vorgelegten Resultate, wur-
	        
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