Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1737 
(Die dem Bürger-Militär gebührende Ehren= 
Bezeugungen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Majestät der König haben vermittelst 
Armee-Befehls bekannt gemacht, daß dem 
ausrückenden Bürger-Militär sowohl unter 
sich, als von Allerhöchstdero regulirten Trup- 
pen, die nämliche Ehren, Bezeugungen er- 
wiesen werden sollen, wie es bei den leztern 
vorgeschrieben ist; den einzelnen bürgerlichen 
Offzziers aber nur dann die ihrem Grade, 
nach dem Armee:Reglement bestehenden Ho- 
neurs zu machen seyen, wenn sie zufolge der 
Bestimmungen der koͤniglichen unterm 17ten 
des vorigen Monats (Regierungsblatt, Stuͤck 
XLVI.) erlassenen Verorduung, im Dienste, 
oder bei besonderen Feierlichkeiten mit den voll- 
ständigen Dekorationen ihrer Uniforme er- 
scheinen. # 
Von dieser unterm #ten dieses Monats an- 
her erlassenen allerhöchsten Verfügung werden 
die königlichen Stadt= und Markts : Magi- 
strate hiermit in Kennerniß geseze, um selbe den 
Chefs des Bürger Militärs vonjeder Waffen- 
Gattung bekannt zu machen. 
München den Fien November 1807. 
Königliches General-#andes= 
Kommissariat in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schmbger. 
  
(Beiträge für die Vertheidlger des Vaterlandes 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Mehrere Einwohner von Nürnberg 
glaubten das Namensfest Seiner königlichen 
— 
1733 
Hoheit des Heren Kronprinzen niße 
würdiger feiern zu können, als durch eine 
Sammlung von Beiträgen für die tapfern 
Vertheidiger des Vaterlandes, welche den 
bereits eingesendeten Betrag von 750 fl. er- 
geben hat. 
Ansbach den 2osten Oktober 1807. 
Königliches General-Landee- 
Kommissariar in Franken. 
Graf von Thuͤrheim. 
Stuͤrmer. 
  
Beförderungen. 
Durch eine allerhöchste Entschließung vom 
2. November ist die ganze dermalige Forstin- 
spektion Miesbach, (künftighin ForKtin= 
spektion Rosenheimgenannt) mit Ausschluß 
der Forstrevier Rieß an der Isar, welche von 
nun an der Forstinspektion Garmisch beige- 
legt seyn soll, in gleichem Verhältnisse mit 
den Salinen= Waldungen zu Traunstein und 
Reichenhall, der General-Administration der 
Salinen zur eigenen Verwaltung übergeben 
worden. 
Diese Waldungen behalten zur Aufssche 
folgendes Forstpersonal, welches hinfür aus 
der Salinen-Kasse bezahlt werden soll: 
. Einen Forst= Inspektor, in der Person 
des Franz Schmidt. Er hat seinen Wohnstz 
in Rosenheim. 
a. Jwei Oberförster; einen zu grraste, 
und den andern zu Rosenhei. 
Zum Oberfirster in Tegernsee wurde er-
	        
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