1753
Königlich= Baierisches
1754
Regierungsblat t.
L. Stück. München, Sonnabend den 28. November 1807.
Allgemeine Verordnung.
(Die Militärpflichtigkeits = Befreiung durch Ge-
werbs= Uebernahme betreffend.)
Wir Marximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben in Unserer Verordnung vom
6. Mai rgos (solchjähriges Regierungs-
blatt Seite 592) die Bedingnisse festgesezt,
unter welchen die Uebernahme eines Gewer-
bes die Entlassung von der Militärpflich-
tigkeir begründen soll. Da sich Fälle ereig-
nen, wo Wir die bemerkten Bedingnisse
nicht vollkommen erfüllt, gleichwohl aber
die Gewerbs-Uebernabms-Verträge schon
gänzlich vollzogen finden, so lassen Wir
biermit zur allgemeinen Nachachtung der
Bebbrden und Unterthanen öffentlich be-
kannt machen, daß zur Vermeidung der
Nachtheile, welche in solchen Fällen bei
nicht erlangter Militärpflichtigkeits= Entlas-
sung aus dem Vollzuge der Kontrakte den
kontrahirenden Theilen bevorsteben, in Zu-
kunft keine Gewerbs = Uebernahme früber
vollzogen werden dürse, als bis Wir auf
die dargelegte Erfüllung der verordnungs-
mäßigen Voraussezungen, über die kossa-
v
gung des betreffenden Individuums vom
Kantonsverbande, entschieden haben.
München den 13. Norvember 1807.
Max Josepp.
Freiherr von Monegelac.
Auf kbuiglichen allerhöchsten Befehl.
von Flad.
Prodinzial = Verordnungen.
(Die Hochzeiten auf dem Lande in der Prodinz
Baiern betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Könias.
Es ist bei unterzeichneter königlicher Stel-
le angezeigt worden, daß an vielen Orten
auf dem tande bei den Hochzeiten die prie-
sterliche Einsegnung mit dem dabei gewöhn-
lichen Gotcesdienste oft erst nach 11 Uhr,
und sogar um 1a Uhr vor sich gebe, und
dieß nicht aus Verschulden der Seelsorger,
sondern der Hochzeitgaste, die den Vormit-
tag meistens mit unmäßigem Essen, und
Trinken so lange binbringen, bis es ihnen
endlich gefällig ist, den Zug zur Einseg-
nung und zum Gottesdienste in die Kirche
zu eröfnen, bei welcher Gelegenbeit sie,
vom Trunke erbizt, nicht selten auf dem
Wege sowohl, als selbst im Tempel Got-
tes Aergexniße grober Art den Zusehern dar-