1807
keine Summen betreffen, und also nicht
unter den Gradations: Stempel gehören.
Fäufte Klasse des 30 Kreuzer=
Stempelce.
Diese begreift:
a. Alle Gewalt= und Vollmaches-Erhhei-
lungen;
b. die Kautionen, sich vor Gerichte zu
stellen, und das Verurtheilte zu zahlen.
Moratorien, Incerzessionalien und Pro-
motorialien;:
c. die geringeren Dienstes= Verleihungen,
geistliche Pfründ= und Pensions-Ber-
willigungen, welche die Summe von
von 1co fl. nicht erreichen.
Sechste Klasse des 1 Guldem=
Stempele.
Unter diese gehören:
a. Die Diplomen für Doktoren und Lizen-
tiaten, wenn diese Würden auf irgend
einer hohen Schule in Unseren Staaten
erlangt werden;
b. die Ertheilungen der Tischtitel, der
veniac setatis, die Prdsentationen und
Possessions: Befehle;
Eer die Berechtigungen zu geringeren Han-
delschaften, und sonstigen Gerechtig-
keiten.
Siebente Klasse des 2 Gulden=
Stempels.
In diese fallen alle Judengeleitsbriefe.
Achte Klasse des 3 Gulden=
Stempele.
Darunter gehören:
a. Die Bewilligungen der Indigenate;
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b. die Bestieigung eber neue Ertheilungen
der Stade= oder Gemeinde Privilegien.
Neunte Klasse des lo Gulden-
Stempels.
Dieser ist zu entrichten für die Anstel-
lungs = Expeditionen der Bürgermeister,
Socadtrichter, Scadegerichesräthe, Verwal-
tungstaͤthe, und Stiftungs-Verwalter in
den Staͤdten.
Zehente Klasse des 30 Gulden-
Stempels.
Demselben unterliegen alle Siegelmässig-
keits-Ertheilungen, in so ferne dieselben mit
der Eigenschaft einer verliehenen Dienstes-
Kelle nicht verwebt find.
Eilfte Klasse des 60 Gulden-
Stempele.
Dieser ist zu lösen für das Adelsdiplom
mit dem Prädikate von, samt allen darunter
begrifsenen Abstufungen.
ZSwölfte Klasse des 90 Gulden-
Stempels.
Diesem unterliegt die Erhebung in den
Freiherrn= Stand.
*Dreizehente Klasse des 120 Gule-
den= Stempels.
Dieser Betrag wird von der Erhebung
in den Grafenstand erholt.
7. Wenn von den in den obigen Paragra-
phen bezeichneten Instrumenten, Urkunden
und Schriften mehrere Ausfertigungen ge-
macht, und Duplikate oder mehrere Exem-
plare übergeben werden, so find dieselben der
nämlichen Stempeltaxe unterworsen, zu wel-