1825
Koͤniglich-Baierisches
1826
Regierungsblatt.
LII. Stuͤck. Muͤnchen, Sonnabend den 12. Dezember 1807.
Allgemeine Verordnung.
„(Die Errichtung einer General-Joll= und Maut-
Direktion für das Kdnigreich Baiern betref-
fend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baijern.
Wie baben beschlossen, dem Joll= und
autwesen der gesamten Provinzen Un-
seres Königreiches, sowohl in Rücksicht auf
die allgemeinen, als besonderen Kommer=
zial-Bedüefnisse derselben, eine zusammen-
bangende Verfassung zu geben, und so weit
es die kokal-Verhäl#nisse derselben gestatten,
sämtliche neu erworbenen Provinzen in den
für Unsere älteren, schon bestehenden Joll-
und Mantverband zu ziehen.
Aus dieser Ausdehnung des Maurverban=
des und dem Zwecke der Einbeit, die Wir
dadurch in alle Zoll= und Mautbehandlun-
gen Unserer gesamten Staaten zu bringen
bezielen, gehr zugleich die Nothwendigkeit
bervor, sämtliche auf Maut= und Zoll, auf
Weggeld, auf den Aufschlag, welcher
von dem aus dem Auslande cingeführten
Wein und Brandwein erhoben wird, so
wie auf die Jollpateme, die Wir einzufüh-
ren gedenken, sich beziehenden Gegenstände
zu zentralissren, und für dieselben eine ei-
gene Stelle, unter der Benennung:
General-Zoll-und Maut-Di—-
rektion
bei Unserem gebeimen Finanz-Ministerium,
von dessen obersten teitung sie ummittelbar
abbänge, ju errichten. Die innere Orga-
nisation dieser Stelle, die Form ihrer Ge-
schäftsführung, und die daraus enespringen-
den ndheren Verbältnisse derselben zu den
der erwähnten Seelle selbst unmikctelbar un-
kergeordueten Inspekeionen, Aecmeern und
Individnen werden Wir durch eine beson-
dere Instruktion bestimmen. Vor der Hand
sezen Wir inzwischen biermit fest:
I. Der Geschäftskreis dieser General-
Zoll= und Maut-Direktion soll sich auf al-
le obenerwähnte Gegenstände, sowohl in
Unseren älteren, als neu erworbenen Staaten
in Franken, Schwaben, und Tirol,
obne Unterschied ausdehnen. Diesemnach
wird das bei Unserer tandes-Direktion in
Baiern nicht allein für diese Provinz, son:
dern auch für das Herzogthum Reuburg,
und die obere Pfalz bisher bestandene Maut-
Bureau mit dem 1. Dezember dieses Jah-