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Auszuͤge darzulegen, oder zu gewaͤrtigen,
daß sie nach fruchtlosem Verlaufe der anbe-
raumten Frist durch Straf-Dekrete hierzu an-
gehalten werden. Bamberg den 19. August
1807. ·
Königliche Landes-Direktion
in Bamberg.
Freiherr von Stengel.
Sartorius.
An die neuen Vasallen der Provinz Neuburg.
(Die ehemaligen Reichslehen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Ksnigs.
In dem Aufrufe an die neuen Vasallen der
Provinz Neuburg, vom 3o. Juli gegenwärti-
gen Jahres (Regierungsblatt XXXV. Stück,
Selte 1313 — 1315) ist zwar denjenigen
Vasallen, welche vom Kaiset und Reiche
Lehen gehabt, und solche nunmehr von Seiner
königlichen Majestät zu empfangen haben, zu
deren Muthung ein Termin von einem Jahre
bewilliget worden. "
Da aber von allerhöchster Stelle der Be-
sehl eingelangt ist, daß über sämtliche an Seine
königliche Majestät übergegangene Reichslehen
ein genaues Verzeichmß gefertiget, und
eingeschickt werden soll, — zur Genügung
dieses allerhöchsten Befehles aber bis zum Aus-
laufe des angesizten einsährigen Termihe niche
zugewartet werden kann: so werden die mit
ehemaligen Reichslehen belehnten Vasallen der
Drovinz Neuburg hiermit aufgefederr, über
solche, mit Anschlietung biditmwier behen-
Bescefabschristen, längstens binnen breii#
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chen die unfehlbare Anzeige anher zu machen.
Neuburg den 77. Dezember 2807.
Königliche kandes= Direkeion
in Neuburg.
Graf von Tassis.
von Walck.
Bekanntmachungen.
(Die Chirurgen und Junker beim Bürger-Milltär
betreffend.)
Wir Maximilian Josepyph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Auf die beiden Anfrags, Berichte Unseres
General= Landes" Kommissariats in Baiern
(vom 0. August dieses Jahres) die Anstellung
der Chirurgen bei dem Bürger Milirr, und
den Rang und die Untforme der Junker beidem-
selben betreffend, erwiedern Wir folgendes:
Wir gestatten, daß jeder Waffengattung,
wann und wo dieselbe wirklich bestehr, als
Artillerie, Kavallerie, Schüzen und Fustliers
ein Chirurg beigegeben; wenn aber leztere mehr
als ein Bataillon formiren, alsdann bei jedem
Bataillon ein Chirurg angestellt werden solle.
Diese Chirurgen haben dabei die Verbind-
lichkeit auf sich, im Ermanglungs-Falle der
militärischen Chirurgen sich in den ksniglichen
Militaͤr- Spitaͤlern gebrauchen zu lassen.
Zut Uniforme der Chirurgen bestimmen Wir
die der Subalternen ihrer respektiven Korrs,
mit Hinweglassung der Schärpe und der Exan=
letten; um den Kragen und die Aermel-#uf
schläge reihr sich ein ein halb Zoll breites fas
soonirtes Silberbörcechen; den Degen mit stäh-