Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1885. (34)

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des  Eis  die  Veranlassung  abgeben,  daß  dasselbe  unzeitig
ausgestoßen  wird.  Einige  Frauen  bekommen  sehr  leicht
eine  Fehlgeburt,  sobald  sie  sich  nur  geringen  Schädlichkeiten
aussetzen,  andere  können  sich  ohne  Nachteil  viel  zumuten.
Es  hängt  das  hauptsächlich  von  dem  früheren  Gesundheits—
zustand  ab.

§.  233.

Das  erste,  womit  die  Fehlgeburt  sich  ankündigt,  ist
Blutung.  Diese  Blutung  entsteht  durch  Ablösung  der  Eihäute
  und  zwar  in  der  Regel  durch  Abreißen  der  Siebhaut.
Lag  die  abgelöste  Stelle  weit  oben,  so  wird  das  Blut  nur
langsam  seinen  Weg  nach  dem  Muttermund  finden  und  bis
dahin  die  Eihäute  nach  und  nach  weiter  ablösen,  lag  die
Stelle  unten,  so  wird  eine  größere  Blutmenge  alsbald  zu
Tage  treten.  Die  Blutung  dauert  so  lange  an,  als  sich
noch  Eiteile  in  der  Gebärmutter  befinden.  Durch  die  lange
Dauer  wird  die  Blutung  der  Kranken  nicht  selten  gefährlich.
Wenn  auch  auf  einmal  nicht  gar  viel  Blut  abgeht,  so  wird
doch  zuletzt  bei  dem  langsamen  Verlauf  der  Fehlgeburt  der
Gesammtverlust  an  Blut  ein  recht  erheblicher.

S.  234.

Der  Eintritt  von  Wehen  folgt  bei  Fehlgeburten  erst
der  Blutung  nach.  Es  kommt  dies  daher,  daß  das  Muskelfleisch
  der  Gebärmutter  in  früherer  Zeit  der  Schwangerschaft
noch  wenig  entwickelt  ist.  Es  ist  daher  auch  das  Auftreten
von  Wehen  in  diesen  Fällen  sehr  wenig  deutlich.

Die  Dauer  einer  Fehlgeburt  pflegt  länger  zu  sein  als
die  einer  rechtzeitigen  Niederkunft.  Von  der  ersten  Ablösung
des  Eis  bis  zur  Ausstoßung  seiner  letzten  Reste  pflegen  Tage