Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Das Zentral= Rechnungs-Kommissariat des 
Innern ist verbunden, über einen jeden in den 
einlanfenden Berichten vorgelegten fiskalischen 
Gegenstand das Gwachten der einschlägixen 
Fiekalen zu vernehmen, und dadurch die Ent- 
scheidung für oder wider die Angehung des 
Rechrsstreites zu veranlassen. 
Im Falle des eintretenden Rechtsstreites ist 
der Fiskal verbunden, die Streitsäze jedesmal 
vor der Eingabe zur Prüfung an das Zemtral- 
Nechnungs-Kommissariar, welches zu diesem 
Ende mit einigen rechtsgelehrten Rechnungs- 
Kommissarien beseze ist, einzusenden. 
Die definieive Bestimmung der Führung 
eines Rechtsstreites, so wie die Ertheilung 
eines grundherrlichen Konsenses zum Srreite 
sind zum Vortrage bei dem Ministerium ge- 
eignet. 
II. Kapitel. 
Verbindlichkeiten. 
A. Inventarisation. 
C. 1. Das geheime Ministerium des In- 
nern schöpfe die Kognition der Gesamt-Masse 
des Seiflungs-und Kommunal-Vermögens 
durch das geheime Zentral-Rechnungs-Kom- 
missariat. 
Demselben ist daher die Leitung der ange- 
ordneten Inventarisation unmittelbar durch die 
königlichen Stiftungs= Administratoren, und 
die Wachsamkeit für eine zeitige Vorlage der 
Inventarisations Resultate über das Patri- 
monial: Stiftungs-und Kommunal-Vermäögen 
durch die General-Kommissariate übertragen. 
F. a. Das Rechnungs-Kommissariat prüft 
die Spezial-Konspekte über das in die Inven= 
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tarisation genommene Vermoͤgen, erwirkt die 
Rektifizirung derselben durch eine unmittelbare 
Auefertigung, oder durch den Entwurf cincs 
Reseriptes, stellt über das ganze Vermögen 
einen General-Konspekt auf, und überreicht 
denselben unter Anlage der räsonnirenden Be- 
merkungen dem geheimen Ministerium des 
Innern. 
B. Etars-Formation. 
G. 1. Der Etat, welcher über die aus dem 
St#ftungs= und Kommunal-Vermögen her- 
vorgehende Rente, und über die auf demsel- 
ben ruhenden Lasten angefertiget werden muß, 
ist zweifach: der Fundirungs= Etar, und der 
Jahres-Etac. Die Begriffe von beiden sind 
in der Instruktion für die Stiftungs-Admi- 
nistratoren entwickelt. Diese, und die Kom- 
munal, Administratoren sind vor der Hand nur 
mit der Anfertigung des Fundirungs= Etate 
beauftraget, und haben zu diesem Ende die er- 
foderlichen Instrukrionen, und Schematiemen 
erhalten. 
Das geheime Zentral-Rechnungs-Kom- 
missartat des Innern erhält hiedurch den Auf- 
trag, die Instruktion, und den Schematie- 
mus für den Jahres Etar, und für die Jah- 
res-Rechnung der Seiftungs- und Kommu= 
nal-Administrationen im Laufe des Erats, 
Jahres 1805 dergestalt herzustellen, daß die- 
selben mit dem Eintritte des II. Etats-Jah- 
res 1do# in volle Anwendung gebracht wer- 
den können. 
§. . Das geheime Zentral= Rechnungs, 
Kommissariat nimm die erste Kognitton der
	        
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