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Das Zentral= Rechnungs-Kommissariat des
Innern ist verbunden, über einen jeden in den
einlanfenden Berichten vorgelegten fiskalischen
Gegenstand das Gwachten der einschlägixen
Fiekalen zu vernehmen, und dadurch die Ent-
scheidung für oder wider die Angehung des
Rechrsstreites zu veranlassen.
Im Falle des eintretenden Rechtsstreites ist
der Fiskal verbunden, die Streitsäze jedesmal
vor der Eingabe zur Prüfung an das Zemtral-
Nechnungs-Kommissariar, welches zu diesem
Ende mit einigen rechtsgelehrten Rechnungs-
Kommissarien beseze ist, einzusenden.
Die definieive Bestimmung der Führung
eines Rechtsstreites, so wie die Ertheilung
eines grundherrlichen Konsenses zum Srreite
sind zum Vortrage bei dem Ministerium ge-
eignet.
II. Kapitel.
Verbindlichkeiten.
A. Inventarisation.
C. 1. Das geheime Ministerium des In-
nern schöpfe die Kognition der Gesamt-Masse
des Seiflungs-und Kommunal-Vermögens
durch das geheime Zentral-Rechnungs-Kom-
missariat.
Demselben ist daher die Leitung der ange-
ordneten Inventarisation unmittelbar durch die
königlichen Stiftungs= Administratoren, und
die Wachsamkeit für eine zeitige Vorlage der
Inventarisations Resultate über das Patri-
monial: Stiftungs-und Kommunal-Vermäögen
durch die General-Kommissariate übertragen.
F. a. Das Rechnungs-Kommissariat prüft
die Spezial-Konspekte über das in die Inven=
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tarisation genommene Vermoͤgen, erwirkt die
Rektifizirung derselben durch eine unmittelbare
Auefertigung, oder durch den Entwurf cincs
Reseriptes, stellt über das ganze Vermögen
einen General-Konspekt auf, und überreicht
denselben unter Anlage der räsonnirenden Be-
merkungen dem geheimen Ministerium des
Innern.
B. Etars-Formation.
G. 1. Der Etat, welcher über die aus dem
St#ftungs= und Kommunal-Vermögen her-
vorgehende Rente, und über die auf demsel-
ben ruhenden Lasten angefertiget werden muß,
ist zweifach: der Fundirungs= Etar, und der
Jahres-Etac. Die Begriffe von beiden sind
in der Instruktion für die Stiftungs-Admi-
nistratoren entwickelt. Diese, und die Kom-
munal, Administratoren sind vor der Hand nur
mit der Anfertigung des Fundirungs= Etate
beauftraget, und haben zu diesem Ende die er-
foderlichen Instrukrionen, und Schematiemen
erhalten.
Das geheime Zentral-Rechnungs-Kom-
missartat des Innern erhält hiedurch den Auf-
trag, die Instruktion, und den Schematie-
mus für den Jahres Etar, und für die Jah-
res-Rechnung der Seiftungs- und Kommu=
nal-Administrationen im Laufe des Erats,
Jahres 1805 dergestalt herzustellen, daß die-
selben mit dem Eintritte des II. Etats-Jah-
res 1do# in volle Anwendung gebracht wer-
den können.
§. . Das geheime Zentral= Rechnungs,
Kommissariat nimm die erste Kognitton der