1437
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dauernde Theilungen noch unweise verschwenderische Regierungen
geschwaͤcht haben. In dieser Zeit kam manche Grafschaft
hinzu, manches Stück Landes wurde erworben, und
selbst noch Herzog Wilhelm der ältere von Braunschweig,
der jene Ausgleichung der Fürstenthümer Braunschweig und
Lüneburg erhalten, vereinigte auch das ganze Fürstenthum
Göttingen mit seinen Landen, oder gewann wenigstens den
halbsicheren Besitz desselben, den mächtige Fürsten meist schon
als sichere Erwerbung ansehen können *).
Braunschweiger ausdrücklich, daß der Pfandschilling nicht mehr
erböbt werden dürfte, und daß, wenn die Lüneburger nicht
einlösen könnten, die Braunschweigische Linie das Recht haben
sollte. Nun löste zwar Wilhelm 1480 die Hemelscheburg ein,
aber alles Übrige blieb doch bei Hildesheim bis zur großen
Stiftsfehde.
*) Das Fürstenthum Göttingen, das 1345 durch die Theilung der
Brüder Magnus des Frommen und Ernst entstund, betrug
damals ungefähr ein Drittheil der ssmmrlichen Welfischen
Lande. Während hundert Jahren, da es unter drei eigenen
Regierungen stund, war vieles davon verloren gegangen, und
außer den Rostorfischen Gütern wenig gewonnen worden. Der
Enkel des Stifters dieser Linie, Herzog Otto der einäugige,
war endlich 1435 Schuldenbalber sogar gezwungen, sein Land
der Administration der Landstände zu überlassen, und mic einem
kleinen Hofstaat zufrieden zu seyn, dessen Unterhaltung man
ihm versprach. Herzon Wilhelm von BVraunschweig aber,
dem diele landständische Administration verdächtig schien, schoß
einiges Geld her zu Bezahlung der Schulden, nahm das ganze
Land 1337 unter seine Vormundschaft, und die Lüneburger gestatteten
es 1442, doch unter Bedingungen, welche ihr künftiges
Erbschaftorecht sichern sollten. Dieses Erbschaftsrecht erwachte
eigentlich 1402, aber der Herzog von Braunschweig wollte sie
nicht eher in den Genuß eintreten lassen, bis er wegen seiner
Vorschüsse gesichert sey, und einer ordentlichen Theilung zwischen
Lüneburg und Braunschweig widersetzten sich die Göttingischen
Landstände. Es wurden hierauf 1400 und 1301 Verträge
geschlossen, in welchen sich die Braunschweigische Linie den