Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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as 1805 ausgeschriebenen, und schon am 15. 
Jaͤnner dieses Jahres zu erlegen gewesenen 
drei terminlichen Dominikal / Steuer laͤngst 
bis Ende März dieses Jahres, und in Zu- 
kunft alle ausgeschrieben werdende Domi- 
nikal = Steuern immer vor Ausgange der je- 
desmal bestimmten Erlagsfeist unsehlbar ab- 
führen werden. Im widrigen Falle sind die 
königlichen Rentbeamten angewiesen, an die 
Deminikalisten, oder an ihre im Rentamtse= 
Bezirke Untergestellte auf deren Kosten eigene 
Erekutions-Boten abzusenden; und man be- 
bält sich zugleich vor, derlei Saumsal noch 
überdieß nach Umständen mit dem duplo 
oder triplo der Schuldigkeit zu bestrafen. 
Innsbruck den ag. Februar 1808. 
Königliches General = tandes- 
Kommissariar, als Provinzial, 
Etats-Kuratel. 
Graf Arco. Widder. 
v. Täuffenbach. 
  
Aufträgec. 
  
An die Niederbaierischen Kriminal-Gerichte. 
(Die Verfassung der Deskriprionen über die Arre- 
stanten, und der Spezifikatienen über die bei 
den Inquisiten gefundene Effekten betressend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Kömas. 
Wird den sämtlichen, dem königlichen 
Niederbaierischen Hosgerichte unterworfenen 
Kriminal. Behörden befoblen: 
1. Daß sie sich bei Kriminal: Fällen mit 
den von ihren Gerichtsdienern verfaßten De- 
seriptionen über Verbrecher nicht begnügen, 
sondern diese Destriptionen selbst machen sol: 
—. 
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len; indem nur der ihnen zukommende rich- 
terliche Glaube solchen Beschreibungen den 
Karakter der Verlässigkeit, welchen sie haben 
sollen, zu geben vermag; und 
2. dah sie sich nicht begnügen sollen, über die 
bei den Delinquenten gefundene —gestoblene, 
oder geraubte, oder auch andere — Sachen, aus 
deren Besize auf die Verübung des die Untersu- 
chung veranlassenden Verbrechens geschlossen 
werden mag, blos von ihren Gerichtedienern 
verfertigte Spezisikationen zu erhalten, son- 
dern, daß sie selbst darüber Inventarien herstel- 
len sollen; indem nur solche vem Gerichte selbst 
verfaßte Inventarien Gewißheit geben, daß 
bei dem Untersuchten das Vorgetragene rich- 
tig, und nicht mehr und nicht weniger gesun- 
den worden sey. 
bruar 1808. 
Königliches Niederbaierisches 
Hofgericht. 
von Reichlin. 
Straubing den 22. Fe- 
Doßer. 
An die mit der Aussicht über die Kommun= 
Kassen beauftragten Behörden in Ansbach. 
(Die Vorlegung der bis zun leiten Sertember 
1897 rückständigen Kämerei= und Gemeinde- 
Rechnungen betressend.) 
Im Namen Seier Majestät des Köngs. 
Sämtliche Kreis: Direktorien, Kameral- 
Aemter, Magistrate, und dicjenigen übrigen 
Bebörden der Provinz Ansbach, (einschlüssig 
der Nürnbergisch-und Rotbenburgischen, dann 
der vormal Deutschordenschen Distrikte, und 
des bieber getheilten Rieser: Bezirkes) wel- 
chen die Abhör der Kommun= Rechnungen bis-
	        
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