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as 1805 ausgeschriebenen, und schon am 15.
Jaͤnner dieses Jahres zu erlegen gewesenen
drei terminlichen Dominikal / Steuer laͤngst
bis Ende März dieses Jahres, und in Zu-
kunft alle ausgeschrieben werdende Domi-
nikal = Steuern immer vor Ausgange der je-
desmal bestimmten Erlagsfeist unsehlbar ab-
führen werden. Im widrigen Falle sind die
königlichen Rentbeamten angewiesen, an die
Deminikalisten, oder an ihre im Rentamtse=
Bezirke Untergestellte auf deren Kosten eigene
Erekutions-Boten abzusenden; und man be-
bält sich zugleich vor, derlei Saumsal noch
überdieß nach Umständen mit dem duplo
oder triplo der Schuldigkeit zu bestrafen.
Innsbruck den ag. Februar 1808.
Königliches General = tandes-
Kommissariar, als Provinzial,
Etats-Kuratel.
Graf Arco. Widder.
v. Täuffenbach.
Aufträgec.
An die Niederbaierischen Kriminal-Gerichte.
(Die Verfassung der Deskriprionen über die Arre-
stanten, und der Spezifikatienen über die bei
den Inquisiten gefundene Effekten betressend.)
Im Namen Seiner Majestät des Kömas.
Wird den sämtlichen, dem königlichen
Niederbaierischen Hosgerichte unterworfenen
Kriminal. Behörden befoblen:
1. Daß sie sich bei Kriminal: Fällen mit
den von ihren Gerichtsdienern verfaßten De-
seriptionen über Verbrecher nicht begnügen,
sondern diese Destriptionen selbst machen sol:
—.
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len; indem nur der ihnen zukommende rich-
terliche Glaube solchen Beschreibungen den
Karakter der Verlässigkeit, welchen sie haben
sollen, zu geben vermag; und
2. dah sie sich nicht begnügen sollen, über die
bei den Delinquenten gefundene —gestoblene,
oder geraubte, oder auch andere — Sachen, aus
deren Besize auf die Verübung des die Untersu-
chung veranlassenden Verbrechens geschlossen
werden mag, blos von ihren Gerichtedienern
verfertigte Spezisikationen zu erhalten, son-
dern, daß sie selbst darüber Inventarien herstel-
len sollen; indem nur solche vem Gerichte selbst
verfaßte Inventarien Gewißheit geben, daß
bei dem Untersuchten das Vorgetragene rich-
tig, und nicht mehr und nicht weniger gesun-
den worden sey.
bruar 1808.
Königliches Niederbaierisches
Hofgericht.
von Reichlin.
Straubing den 22. Fe-
Doßer.
An die mit der Aussicht über die Kommun=
Kassen beauftragten Behörden in Ansbach.
(Die Vorlegung der bis zun leiten Sertember
1897 rückständigen Kämerei= und Gemeinde-
Rechnungen betressend.)
Im Namen Seier Majestät des Köngs.
Sämtliche Kreis: Direktorien, Kameral-
Aemter, Magistrate, und dicjenigen übrigen
Bebörden der Provinz Ansbach, (einschlüssig
der Nürnbergisch-und Rotbenburgischen, dann
der vormal Deutschordenschen Distrikte, und
des bieber getheilten Rieser: Bezirkes) wel-
chen die Abhör der Kommun= Rechnungen bis-