Contents : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

lasse  ab  (200000  Ml.  weniger  gegen  die  Vor-Toxiode
  b.  Die  Ablieserung  der  Kgl.  Vank  lonnte
r  l.  um  100.000  Ml.  höher  als  im  Entwurf
1014  und  1915  angesetzt  werden,  während  oie
Erträguisse  der  Münzanstalt  niedriger  bemessen
’  werden  mußten.  Bei  den  übrigen  Betrieben
e  des  Staates  wurde  ein  Minderertrag  von  rund
3H(100  Mk.  eingesetzt.  Der  Ausfall  bei  den
Erbschaftssteuern,  Stempelabgaben,  Gebühren
und  Strafen  dürfte  nahezu  2½  Mill.  Mk.
gNegenüber  dem  Elat  von  1914  und  1915  beltragen.
  Daher  konnte  trotz  Verücsichtigung
einer  durch  Abänderung  der  Gesetzgebung  erlmirlten
  Mehreinnahme  die  Herabminderung  der
*  Ansätze  in  diesem  Etat  nicht  unterbleiben.  Beim
Etat  der  Verwaltung  der  Zölle  und  indirekten
.,  Steuern  ergibt  sich  eine  Mindereinnahme  von
zrund  63/1  Mill.  Mk.,  die  hauptsächlich  auf  das
geringere  Erträgnie  des  Malzaufschlages  zurücknnführen
  ist,  dessen  Ertrag  mit  57  Mill.  Ml.
die  Rücvergütung  mit  1012  Mill.  Ml.  angejiell
  sind  gegenüber  65  Mill.  bzu.  11.5  Mill.
im  Clat  der  Vorperiode.  Es  mußten  dabei  die
Wirlungen  der  Anlialkoholbewegung,  die  Herabletzung
  des  Würzgehaltes  des  Bieres  und
fur  die  nächsten  Jahre  auch  der  Rückgang  des
Cremdenverkehrs  und  die  Verminderung  des
46l  Vierionsums  berücksichtigt  werden.  Eine  Aenderung
  der  Gesetzgebung  in  diesem  Punkie  läßt
sich  im  gegenmärtigen  Zeitpunkt  nicht  in  Aussicht
  nehmen;  sie  würde  keinen  dauernden  Erfolg
  versprechen  und  die  für  Bayern  so  wichlige
  Bierindustrie  voraussichtlich  dauernd  schwer
srädigen.  Der  Etat  der  direkten  Steuern  schließt
al,  beim  Anschlag  der  Normalsteuer  mit  76
à  Millionen  Marl.

Es  Unürde  sich  aber  bei  sämtlichen  Betriebsuund
  allgemeinen  Einnahmeetats  ein  Fehlbetrag
von  3983  508  Mk.  ergeben.  Der  Etat  der
BStlaatsschuld  weist  eine  Reinausgabe  von  rund
10  Mill.  Mk.  aus,  das  sind  113  Mill.  weniger
als  der  vorige  Etat.  Dagegen  meisen  die  Etats
des  Staatsministeriums  der  Justiz,  des  Staatsminitteriums
  des  Innern,  des  Kuliusministeriums
  und  des  Finanzministeriums  Mehraus-1aben
  von  2  Mill.,  über  4  Mill.,  21  Mill.
und  1.56  Mill.  aus.  Nach  gegenseitiger  Abglei-DDung
  ergibt  sich  bei  den  Staatsverwaltungselteeine
  Gesamtmehrausgabe  von  10016  492
wuart  oder  zusammen  mit  der  oben  angeführten
Kindereinnahme  von  8  933  508  Mk.  ein  Gesamtiehlbetrag
  von  19  Mill.  Mk.,  für  den
Deckung  zu  suchen  war.  Dieser  Fehlbetrag  ist
nicht  eine  unmittelbare  Folge  des  Krieges,  son-:
  dern  vorerst  darauf  zurückzuführen,  daß  das
alürliche  Wachstum  der  Einnahmen  nicht  gleischen
  Schritt  mit  dem  natürlichen  Wachstum  der
Auogaben  noch  auf  eine  Reihe  von  Jahren
Pinaus  hält.  Derartige  Fehlbeträge  dürfen
be  nur  durch  Hebung  der  laufenden  Einnah-=men
  gedeckt  merden.

1  Erx  blieb  also  nach  Lage  der  Verhältnisse

nur  übrig,  an  Stelle  des  Normalsatzes  von  100
Prozent  mit  einem  solchen  von  125  Prozent  die
Erhebung  der  direkten  Steuern  in  Aussicht  zu
pehmen,  was  vom  wirtschaftlichen  Standpunkt
ano  nicht  bedenklich  sei.  Die  Erhebung  der  Einlommensteuer
  mit  125  Prozent  wird  zur  Folge
haben,  daß  die  Belastung  der  untersten  Stufe
von  0.17  auf  0.21,  die  der  obersten  Stufe
non  4.95  aufs  6.19  Prozent  erhöht  wird.  Die
Slaatosteuererhebung  hat  jedoch  keine  gleichzeitige
  Erhöhung  der  Umlagen  oder  Kirchensreuern
  zur  Folge.  Es  ist  daher  auch  keine  Abwanderung
  oder  Verhinderung  der  Zuwanderung
  der  Steuerpflichtigen  zu  befürchten,  zudem
auch  andere  Bundesstaaten  schon  in  nächster
zeil  eine  Erhöhung  der  Steuern  eintreten  lassen
  werden.

Aus  dem  Eisenbahn-Etat.

Uuter  den  „Betriebs=  und  allgemeinen  Ein-#arie-Etats“
  des  Budgels  für  1916,17  weist
ber  Eisenbahnetal  die  höchsten  Zisfern  auf.  Er
sienl  an  Jahreseinnahmen  vor  die  Summe  von
*5  361  100  Mk.,  dem  Ausgaben  in  Höhe  von
y150  500  Mk.  gegenüberstehen,  so  daß  ein
leb##schuß  von  78  210  600  Mk.  zu  erwarten  ist.
Von  diesem  Ueberschuhbetrag  sollen  verwendet
nerden  70  821970  Mk.  für  Verzinsung  und
Verwaltung  der  Eisenbahnschuld  einschließlich
des  Zinses  für  das  Kapital  der  Pachtbahnen,
4  388  630  Mk.  als  Einlage  in  den  Ausgleichsund
  Tiülgungsfonds,  so  daß  dann  der  Staatskasse
  noch  3000  000  Mk.  verbleiben.  An  Einnahmen
  sind  im  einzelnen  vorgesehen:  Aus  dem

ersonen=  und  Gepäckverkehr  100  787000  Mk.,
aur  delmm  Guterverkehr  198  531  000  Mk.,  für
die  lleberlassung  von  Bahnanlagen  und  für
Leilungen  zugunsten  Dritter,  darunter  Vergülung
  der  Postverwaltung  für  Benützung  von
Wagenabteilen,  für  den  Eisenbahnpostdienst  Mk.
13446.500,  für  Ueberlassung  von  Fahrzeugen
2  310000  Mk.,  an  Erträgen  aus  Veräußerungen
  3640  000  Mk.,  aus  verschiedenen  Einnahmen
  4646  600  Mk.  Was  die  Ausgaben  betrifft,
  so  ersordern  die  Besoldungen  der  Beamten
  73  100  000  Ml.,  für  diätarische  Besoldunden,
  Tag-=  und  Stücklöhne  sind  aufzuwenden
5  40d  000  Mk.,  für  Reise-  und  Umzugskosten
mie  andere  Nebenbezüge  8  520  000  Mk.  und
r  Wohlsahrtszwecke  21  753.000  Mk.  Die  sächlichen
  Ausgaben  erfordern  37  640  000  Mk.  für
Unterhaltung  und  Ergänzung  der  Ausstattungsgegenstände
  und  Beschaffung  der  Betriebsmateriulien,
  34843  000  Mk.  für  Unterhaltung,  Er-——



 

–.  ½

 

WW—

 

Voyosieferung  von  600  000  Mk.  an  die  Staats-  6(  neuerung  und  Ergängung  der  baulichen  Anlagen,

  36  800000  Mk.  für  Unlerhallung,  Erneuerung
  und  Ergänzung  der  Fahrzeuge  und
maschinellen  Anlagen,  1  47##0/00  Mil.  für  Benützung
  fremder  Bahnanlagen  und  für  Dienstleistung
  fremder  Beamten,  2  400  000  Mk.  für
Benützung  fremder  Fahrzeuge  und  für  verschiedene
  Ausgaben  sind  vorgesehen  3  2200  500)  Mk.
Niederschlagung  von  Stras.
verfahren.

Der  Entwurf  cines  Gesetzes  über  die  Niederschlagung
  von  Strasversahren  gegen  Kriegs.
teilnehmer  ist  vom  Justizminister  der  Kammer
zugeleitet  worden.  In  Bayern  ist  bis  jetzt  eine
Niederschlagung  von  Strafverfahren  nach  der
Verfassung  nicht  zugelassen.  Nach  der  bayerischen
  Versassungsurkunde  kann  der  König  in
strafrechtlichen  Sachen  Guade  erteilen,  die  Skrase
mildern  oder  erlassen,  aber  in  keinem  Falle  irgendeine
  anhängige  Sireilsache  oder  angesangene
  Untersuchung  hemmen.  Da  die  Kriegsleilnehmer
  in  diesem  schweren  Kriege  Leben
und  Gesundheit  für  das  Wohl  des  Vaterlandes
eingesetzt  haben  und  es  als  eine  große  Unbilligleit
  empfinden  würden,  wenn  sie  bei  ihrer
Heimkehr  von  den  staatlichen  Behörden  verfolgt
und  wegen  Verfehlungen  zur  Aburteilung  gebracht
  würden,  die  sie  vor  ihrer  Einbernufung
zu  den  Fahnen  begangen  haben,  und  da  eine
nachträgliche  Verfolgung  der  heimkehrenden
Krieger,  die  jetzt  unter  dem  Druck  der  drohenden
Strafverfolgung  stehen,  dem  Rechtoempfinden
des  Volles  nicht  entsrrechen  wurde,  hat  das
Justizministerium  ein  solches  Sondergesetz  ausgearbeitet.
  Der  Gesetzentmurf  beiteht  aus  jolgendem
  einzigen  Artilel:  „Strafverfahren  gegen
  Teilnehmer  an  dem  gegenuärtigen  Kriege
negen  Handlungen,  die  vor  oder  während  der
Einberufung  zu  den  Fahnen  bis  zur  Beendigung
  des  Krieges  begangen  sind,  können  im
Wege  der  Gnade  niedergeschlagen  werden.“  Zu
dieser  Niederschlagung  ist,  wie  es  in  der  Begründung
  heißt,  noch  ein  weiterer  Gnadenakt
in  Aussicht  genommen.  Nach  dem  Kriege
1370/71  wurde  zugunsten  von  Kriegsteilnehern
  kein  Gesetz  über  die  Niederschlagung  von
Strafverfahren,  wohl  aber  eine  Amnestie  erlassen,
  durch  die  rechtskräftig  erkannte  Strasen
für  bestimmte  Handlungen  erlassen  worden  sind.
Auch  diesmal  ist  ein  weitgehender  Gnadenerweis
zugunsten  von  Kriegsteilnehmern  beabsichtigt,
bie  bereits  rechtokräftig  verurteilt  waren  und
dann  für  das  Vaterland  die  Wafsen  getragen
haben.  Zur  Ermöglichung  dieses  Gnadenerweises
  ist  ebenfalls  angeordnet  worden,  daß  die
Strafen  gegen  Kriegsteilnehmer,  soweit  sie  nicht
schon  durch  die  Amnestien  bei  Kriegsausbruch
erlassen  worden  sind,  in  der  Regel  nicht  vollstrect
  werden,  sondern  die  Strafvollstredung  zu
ruhen  hat.

Reéschiedene  Nachrichlen.

Essen,  1.  Okt.  Von  dem  bei  dem  Unglück
auf  Jeche  Hollandin-Watterscheid  verletzten  25
Bergleute  sind  im  Laufe  der  Nacht  noch'&  ihren
Verletzungen  erlegen,  so  daß  die  Explosion  biser
  13  Opfer  gefordert  hat.

Solothurn,  1.  Olt.  Die  Explosion  in  der

Kammfabrik  in  Muemiswil  hat  25  Tote  gefordert.
  Etma  10  weitere  Personen  wurden  lebensgesährlich
  verletzt  und  etwa  40  leichter.  Verinutlich
  wurden  einzelne  Arbeiler  durch  die  Erplosion
  sofort  gelötet.  Die  übrigen  konnten  wegen
  des  Feuers  und  Rauches  keinen  Ausweg
rinden  und  verbrannten.  Die  Fabrik  mit  großen
Vorräten  an  Zelluloid  und  Horn  ist  bis  auf
das  Mauerwerk  niedergebrannt.  Sie  beschäftigte
350  Arbeiter.
Madrid,  I.  Okt.  Der  erst  kürzlich  hier  verstorbene
  Multimillionär  Eduardo  Romaguera
hat  sein  gesamtes  Vermögen  im  Betrage  von
170  Millionen  Pesos  den  Bischöfen  von  Madrid,
  Buenos  Aires  und  Barcelona  zu  wohltäligen
  Zwecken  vermacht.  Inbegriffen  in  der
Erbschaft  sind  ungefähr  16000  Hektar  Felder
in  Argentinien  und  große  Häuserviertel  in  der
vornehmsten  Gegend  von  Buenos  Aires.

bof-  and  Personaluscheichten.

münchen,  1.  Okt.  Der  König  und  die
Königin  sind  heute  nachmittag  1  Uhr,  begleitet
  von  den  Prinzessinnen  Helmtrud,  Wilirud,
  Hildegard  und  Gundelinde  mit  Sonderzug
  vom  hiesigen  Hauptbahnhof  abgefahren.
Die  Königin  hat  mit  den  Prinzessinnen  den
Zug  in  Prien  verlassen,  um  sich  nach  Schloß
Wildenwarth  zu  begeben.  Der  König  segzte  die
Reise  fort  nach  Berchtesgaden  und  wird  dort
und  in  Hintersee  mehrtägigen  Aufenthalt  nehmen.
  In  der  Begleitung  des  Königs  befinden
sich  der  Kabinettschef  und  der  diensttuende  Kligeladjutant.
  Die  Königin  beabsichtigt,  Mitte
des  Monats  Oktober  in  die  Pfalz  zu  reisen.
Sie  wird  dort  auf  der  Villa  Ludwigshöhe  wohnen
  und  in  verschiedenen  Städten  der  Pfalz
Lazarette  besuchen.  «

Ianeuecsealsteuea

München.  1.  Olt.  Der  Einfluß  des  Krieges
auf  den  Reiseverlehr  hat  nach  den  Mitteiluͤngen
  des  Fremdenverkehrsvereins  im  zweiten
Kriegshalbsahr  in  München  erfreulicherweise

 

 

wie  in  den  ersten  sechs  Kriegsmonaten.  Wäh-  1
rend  im  ersien  Halbjahr  des  Krieges  die  Zahl
der  Passanten  gegenuber  dem  Vorjahre  um
130/  zundgegangen  war,  betrug  im  zweiten
Halljahr  dad  Minus  nur  elma  95  000.  Die
Besserung,  die  im  O  ktober  einsetzte,  hat  angehallen.
  Der  Ausfall  im  ersten  Halbjahr  1915
betrug  242%0000  Aufenthaltstage,  was  einen
Entgang  von  sait  drei  Viertelmillionen  Mark
an  Zimmergeldern  bedeutet.  Am  meisten  leiden
darunter  die  Holels,  die  gegenüber  dem  Vorjahr
  um  fast  genau  20/1000  Aufenthaltslage
neniger  zu  verzeichnen  hatien.  Die  Gasthöfe
haben  bagegen  eln#n  10  11  Uebernachlungen
mehr  zu  buchen  als  im  gleichen  JFeitabschnitt
der  Vorjahro,  ein  geichen  der  Abwanderung
der  Passanten  auds  vornehmeren  in  einsachere
Gastslätten.  Im  Verhällnis  am  stärtsten  abgenommen
  hat  der  Besuch  in  Vereinshäusern,
der  um  mehr  als  das  Dreifache  zurückgegangen
ist.  Auch  die  Pensionen  haben  saft  um  die  Hälfte
der  Einnahmen  aue  den  llebernachtungen  verloren.
  Die  auf  die  Einrichtung  von  Feriensonderungen
  aus  Norddentschland  nach  Bayern
gesetzten  Hoffnungen  haben  sich  nicht  erfüllt.

6  y45—  *  t

Großlarolinenfeld.  2.  Oltober.  Morgen
Sonntag  häüt  die  hiesige  Ortsgruppe  des  Volksvereind
  für  das  lath.  Deutschland  bei  „Neumirl“
  eine  größere  Versammlung  ab,  in  welcher
Dr.  Meßner-München  über  Deutlichland  im
Weltlrieg  referieren  uird.  Im  Anschluß  daran
ncrden  Lichibilder  vom  Welittrieg  vorgeführt
nerden.  Die  vaterlandische  Veranstallung,
bei  welcher  die  Schulkinder  durch  Theater  und
Stellung  lebender  Bilder  und  Vortrag  von  Gedichten
  und  Gesängen  mitmirkten,  ging  gut  von
statten  und  erntete  allseitigen  Beifall.

Grosthöhenrain,  1.  Okt.  Nach  längerer
Krankheit  verschied  im  Alter  von  noch  nicht
47  Jahren  Bürgermeister  Korbinian  Schmid.
Während  16  Jahren  trug  er  die  schmere  Bürde
des  Bürgermeisters  und  oblag  diesem  Dienste
mit  der  größten  Gewissenhaftigleit  und  Umsicht.
Zugleich  war  er  Vorstand  der  freiwill.  Feuerwehr.


Maxlrain,  1.  Ott.  Den  Vermundelen  des
Vereinslazarettes  Marlrain  wurde  die  Freude
zu  teil,  einen  Ausflug  nach  dem  Wendelstein  zu
unternehmen.  Er  wurde  ermöglicht  durch  Spenden
  der  Gräfin  von  Arco-Zinneberg  und  des.
leitenden  Arzles  Dr.  Streicher.  Die  kameradschaf#lichen
  Bande,  die  alle  Verwundeten  des
Lazareltes  umschlangen,  uurden  jetzt  plötzlich
zerrissen,  indem  19  Kameraden  als  geheilt  entlassen
  murden.  Eine  Abschiedsseier  sollte  den
Scheidenden  das  Geleite  geben.

Miesbach,  1.  Okt.  Der  Direktor  der  Waitzingerbrau-Aliengesellschaft
  in  Miesbach,  Jacharias
  Wolff,  kann  nunmehr  auf  eine  30  jährige
erfsolgreiche  Dienstzeit  in  der  genannten  Brauerei
zurückbliden.

Wasserburg,  1.  Olt.  Cestern  abend  verschied
hier  Mons.  Joseph  Lechner,  päpstlicher  Geheimlämmerer
  und  Kgl.  Geistl.  Rat.  Er  war  geboren
  am  1.  März  1835  in  Altenbuch  bei
Landohut  als  Bruder  des  Stadtrfarrers  Paul
Lechner  in  Freising,  gestorben  83  Jahre  alt
am  16.  März  1913  und  des  infulierten  Domrrpstes
  in  München  Dr.  Anton  v.  Lechner,
gestorben  6.  Juni  1914  im  7)  Lebenejahre.
Zum  Priester  geweiht  wurde  Mons.  Lechner
am  29.  Juni  1858,  seine  erste  Anstellung  erhielt
  er  am  6.  August  1858  als  Koadjutor
in  Garmisch.  Drei  Jahre  später,  am  6.  August
1861,  kam  er  als  2.  Kooperator  nach  Wasserburg,
  das  er  nicht  mehr  verlassen  sollte.  Nachdem
  er  hier  17  Jahre  als  Hilfspriester  tälig
war,  wurde  er  am  6.  September  1878  Stadt-U
  farrer  und  wirkie  als  solcher  über  26  Jahre.
Lange  Jahre  oblagen  ihm  auch  die  Pflichten
eines  Dekans  und  Distriktsschulinspetiors.  Am
1.  Dezember  1904  trat  der  verdiente  Priesler
in  den  Ruhestand.  Wegen  seiner  großen  Verdiensie
  wurde  er  vielfach  ausgezeichnet.

 

 

Metoll-Sammlung.

Für  den  Landbezirk  Rosenheim  wurden  für
die  freiwillige  Ablieferung  von  Kupfer=  und
Messinggegenständen  folgende  weitere  Termine
anberaumt:

1.  Nontag,  4.  Oktober  1915,  vormittags

9½  bis  12,  nachmittags  von  2  bis  5  Uhr,

in  Oberaudorf,  im  Anwesen  des  Bürgermeisters
  Funk,  für  die  Gemeinden  Oberaudorf,
  Niederaudorf  und  Kiefersfelden;

.  Mittwoch,  6.  Oktober  1915,  vormittags
  von  101½  bis  12,  nachmittags  von
112—31½  Uhr,  in  Niederaschau  bei
Schlossermeister  Obermaier  für  die  Gemein-=den
  Sachrang,  Hohenaschau,  Niederaschau,
Frasdorf,  Grainbach,  Umratshausen  und
Bernau;

Samstag,  9.  Okteber  1915,  vormittags
  912  bis  12,  nachmittags  von  2  bis
5  Uhr,  in  Endorf,  im  Anwesen  Hs.-Nr.  9
zum  Eggerschmied“,  für  die  Gemeinden
Breitbrunn,  Eggstätt,  Endorf,  Gstadt,  Halfing,
  Hemhof,  Hirnsberg,  Höslwang,
Mauerkirchen  und  Pietzing;

4.  Montag,  I1.  OEtober  1915,  vormittags
von  10  bis  12,  nachmittags  von  2  bis

2

 

5  Uhr,  in  Rohrdorf,  im  Lagerraum  des

Naisfeisenvereins,  für  die  Gemeinden  Altenbeuern,
  Hohenmoo,  Lauterbach,  Neubeuern,

  Rohrborf,  Noßholzen,  Steintirchen,  u.
Torwang;
Mittwoch,  13.  Oktober  1915,  vormillags

  von  10  bis  12,  nachmittags  von  2

bis  5  Uhr,  in  Prien,  bei  Mechaniler

Alois  Volk,  für  die  Gemeinden  Chiemssee,

Greimharting,  Hütlenkirchen,  Prien,  Rimsting,
  Söllhuben  und  Wildenwart;:
Freitag,  15.  Oktober  19156,  vormittags

von  9  bis  12,  nachmittags  von  2  bis

Uhr,  in  Degerndors,  in  der  Schmiede

von  Jalob  Auner  für  die  Gemeinden  Brannenburg,

  Degerndors,  Flintsbach,  Großbrannenberg,
  Großholzhausen,  Nußdorf  am

Inn  und  Reischenhar!:

Donnerstag,  z.  Oktober  1915,
Donnerstag,  14.  Oktober  1915,
Samstag,  16.  GOktober  1915,  4

jeweils  vormitlage  von  8  bis  12,  und  nachmillags

  von  2  bis  5  Uhr,  im  städtischen  Lagerhaus
in  Rosenheim,  für  die  Gemeinden  Aising,

Happing,  Hochstätt,  Kirchdorf  a.  J.,  Marienberg,

  Neukirchen,  Pang,  Pfraundorf,  Prutting,

Niedering,  Söchtenau,  Stephanskirchen,  Voglareuth

  und  Westerndorf.

Vom  17.  Oktober  an  beginnt  die  Bestandsmeldung,
  nach  dem  16.  November  wird  die  Enteignung
  der  nicht  freiwillig  abgelieferten  Gegenflände
  durchgeführt.

Wer  also  die  Mühe  der  Beslandemeldung  und
cvenl.  die  Enteignung  vermeiden  will,  liefere
seine  Sachen  an  einem  der  genannten  Termine
freiwillig  ab.

Neuregelung  des  Verkehes  mil
ch  und  Batter

Mit  Wirkung  vom  1.  Ollober  1915  treten
nach  Belanntmachung  des  stellv.  Generalkommandos
  neue  Vestimmungen  über  den  Verkehr
mit  Erzeugnissen  der  Milchwirtschaft  in  Kraft,
die  nach  eingehenden  Beralungen  mit  den  Vertretern
  der  beteiligten  Interessentengruppen  u.
unter  sorgfältiger  Verwertung  der  Erfahrungen.
die  mit  der  Bekannmachung  vom  31.  Juli  1915
gemach!t  wurden,  ausgearbeitet  werden  wird.  Die
Bekanntmachung  über  Höchstpreise  für  Käse  vom
31.  Juli  1915  wird  damit  ausgehoben.  Diese
Verordnung  brachte  die  erhoffte  Regelung  der
Lerworrenen  Verhältnisse  auf  dem  Milch=  und
Milchprodultenmarkte  nicht.  Als  erster  Versuch
zur  allgemeinen  Preisregelung  auf  diesem  schwie.
rigen,  vielseitigen  Gebiete  mußte  dieser  Schrilt
vorsichtig  gemacht  werden.  Die  Hoöchitpreise
  für  Käse  sollten  Richtlinien  für  die  Preise
der  anderen  Milcherzeugnisse  und  vor  allem  der
Milch  selbst  geben.  Der  gute  Wille,  dies  zu
erkennen,  sehlte,  zum  Teil  in  den  beleiligten
Kreisen,  und  die  kurze  Zeit,  welche  die  Verordnung
  in  Kraft  war,  genügie,  um  Unsitten
zu  zeitigen,  die  jeden  reellen  Handel  und  Vertehr
  in  dieser  Sparte  ausschlossen.

Diese  Uebelstände  zu  beseitigen,  und  gründliche
  Ordnung  auf  diesem  Gebiete  der  Volksernahrung
  zu  schaffen,  wird  Ausgabe  der  neuen
Belanntmachung  des  siellv.  Generallommandos
sein.  Das  vorstechendste  Merlmal  der  neuen
sein.  Das  vorstechendste  Merkmal  der  neuen
Verordnung  ist  die  Fesisetzung  von  Höchstpreisen
fur  alle  Milcherzeugnisse  und  die  hiezu  verarbeitete
  Milch  selbst,  die  sich  nicht  bloß  auf  Erzeuger=
  und  Handelspreise,  sondern,  und  damit
inl  der  Kern  der  Sache  getroffen,  auch  auf  die
Preise  beim  Verkauf  an  den  Verbraucher
srecken.  Die  Preise  selbii  sind  in  allen  Stücken
so  gehalten,  daß  jeder  Teil  auskommen  kann  und
Kleichzeitig  eine  Herabsehung  der  Verlaufspreise
an  den  Verbraucher  moglich  ist.  Bei  Festsetzung.
dieser  Höchsipreise  waren  die  Verhaltnisse  in
der  Großstadt  maßgebend;  auf  kleineren  Plätzen
  und  auf  dem  Lande  werden  die  Behörden
durch  niedrigere  Hochstpreise  die  Verkausfspreise
den  örtlichen  Verhältnissen  anpassen  können.

Um  einem  Feumangel  beizeiten  entgegenzutreten,
  ist  die  Käserei  im  allgemeinen  und  die
Fellläserei  im  besonderen  beschränkt  worden.  Die
Hersiellung  von  Limburgerkäse  ist  nur  in  einer
Sorte,  die  15  Prozent  Fett  in  der  Trokenmasse
enthalten  muß,  gestatiet.  Fette  Weichtläse  (40
Prozent)  und  die  ganz  fetten  Käse  (50  Proz.)
nach  Kamembertart  dürsen  nur  mehr  in  lleinen
  Mengen  erzeugt  werden.  Die  anderen  Käsesorten,
  die  im  Frieden  und  erit  recht  im  Kriege
unter  den  verschiedensten  Namen  und  Zuammensetzungen
  auf  dem  Markte  waren,  sind  zum
Segen  für  den  Verbraucher  zur  Herstellung  ganz
verboten.

Zur  Verhinderung  einer  den  Vedarf  der  Heeresverwaltung
  und  der  einheimischen  Bevolkerung
  schädigender  Ausfuhr  aus  dem  Korpsbezirk
  und  gleichzeitig  zur  Regelung  und  Ueberwachung
  des  ganzen  Verkehrs  mit  milchwirtschaftlichen
  Erzeugnissen  ist  durch  die  Verordnung  eine
Verteilungestelle  eingerichtet  worden.  Uebergrisfe
  und  Umgehung  der  Vorschrift  durch  Einzeine
  können  dank  der  weitgehenden  Befugnisse
der  Verteilungsstelle  durch  zwangsweise  Uebereignung
  oder  Auesuhrsperre  ohne  langwieriges
Verfahren  sofort  fühlbar  bestraft  werden.

In  weitsichtigster,  alle  Verhältnisse  berücksichtigender
  Weise  sucht  das  stellr.  Generalkomman.
do  durch  die  Lelanntmachung  auf  ganz  neuen
Wegen  Ordnung  in  #ui  Gebiet  zu  bringen,  delsen
  Wichtigkeit  für  die  allgemeine  Volksernäh=C:



rl

—