lasse ab (200000 Ml. weniger gegen die Vor-Toxiode
b. Die Ablieserung der Kgl. Vank lonnte
r l. um 100.000 Ml. höher als im Entwurf
1014 und 1915 angesetzt werden, während oie
Erträguisse der Münzanstalt niedriger bemessen
’ werden mußten. Bei den übrigen Betrieben
e des Staates wurde ein Minderertrag von rund
3H(100 Mk. eingesetzt. Der Ausfall bei den
Erbschaftssteuern, Stempelabgaben, Gebühren
und Strafen dürfte nahezu 2½ Mill. Mk.
gNegenüber dem Elat von 1914 und 1915 beltragen.
Daher konnte trotz Verücsichtigung
einer durch Abänderung der Gesetzgebung erlmirlten
Mehreinnahme die Herabminderung der
* Ansätze in diesem Etat nicht unterbleiben. Beim
Etat der Verwaltung der Zölle und indirekten
., Steuern ergibt sich eine Mindereinnahme von
zrund 63/1 Mill. Mk., die hauptsächlich auf das
geringere Erträgnie des Malzaufschlages zurücknnführen
ist, dessen Ertrag mit 57 Mill. Ml.
die Rücvergütung mit 1012 Mill. Ml. angejiell
sind gegenüber 65 Mill. bzu. 11.5 Mill.
im Clat der Vorperiode. Es mußten dabei die
Wirlungen der Anlialkoholbewegung, die Herabletzung
des Würzgehaltes des Bieres und
fur die nächsten Jahre auch der Rückgang des
Cremdenverkehrs und die Verminderung des
46l Vierionsums berücksichtigt werden. Eine Aenderung
der Gesetzgebung in diesem Punkie läßt
sich im gegenmärtigen Zeitpunkt nicht in Aussicht
nehmen; sie würde keinen dauernden Erfolg
versprechen und die für Bayern so wichlige
Bierindustrie voraussichtlich dauernd schwer
srädigen. Der Etat der direkten Steuern schließt
al, beim Anschlag der Normalsteuer mit 76
à Millionen Marl.
Es Unürde sich aber bei sämtlichen Betriebsuund
allgemeinen Einnahmeetats ein Fehlbetrag
von 3983 508 Mk. ergeben. Der Etat der
BStlaatsschuld weist eine Reinausgabe von rund
10 Mill. Mk. aus, das sind 113 Mill. weniger
als der vorige Etat. Dagegen meisen die Etats
des Staatsministeriums der Justiz, des Staatsminitteriums
des Innern, des Kuliusministeriums
und des Finanzministeriums Mehraus-1aben
von 2 Mill., über 4 Mill., 21 Mill.
und 1.56 Mill. aus. Nach gegenseitiger Abglei-DDung
ergibt sich bei den Staatsverwaltungselteeine
Gesamtmehrausgabe von 10016 492
wuart oder zusammen mit der oben angeführten
Kindereinnahme von 8 933 508 Mk. ein Gesamtiehlbetrag
von 19 Mill. Mk., für den
Deckung zu suchen war. Dieser Fehlbetrag ist
nicht eine unmittelbare Folge des Krieges, son-:
dern vorerst darauf zurückzuführen, daß das
alürliche Wachstum der Einnahmen nicht gleischen
Schritt mit dem natürlichen Wachstum der
Auogaben noch auf eine Reihe von Jahren
Pinaus hält. Derartige Fehlbeträge dürfen
be nur durch Hebung der laufenden Einnah-=men
gedeckt merden.
1 Erx blieb also nach Lage der Verhältnisse
nur übrig, an Stelle des Normalsatzes von 100
Prozent mit einem solchen von 125 Prozent die
Erhebung der direkten Steuern in Aussicht zu
pehmen, was vom wirtschaftlichen Standpunkt
ano nicht bedenklich sei. Die Erhebung der Einlommensteuer
mit 125 Prozent wird zur Folge
haben, daß die Belastung der untersten Stufe
von 0.17 auf 0.21, die der obersten Stufe
non 4.95 aufs 6.19 Prozent erhöht wird. Die
Slaatosteuererhebung hat jedoch keine gleichzeitige
Erhöhung der Umlagen oder Kirchensreuern
zur Folge. Es ist daher auch keine Abwanderung
oder Verhinderung der Zuwanderung
der Steuerpflichtigen zu befürchten, zudem
auch andere Bundesstaaten schon in nächster
zeil eine Erhöhung der Steuern eintreten lassen
werden.
Aus dem Eisenbahn-Etat.
Uuter den „Betriebs= und allgemeinen Ein-#arie-Etats“
des Budgels für 1916,17 weist
ber Eisenbahnetal die höchsten Zisfern auf. Er
sienl an Jahreseinnahmen vor die Summe von
*5 361 100 Mk., dem Ausgaben in Höhe von
y150 500 Mk. gegenüberstehen, so daß ein
leb##schuß von 78 210 600 Mk. zu erwarten ist.
Von diesem Ueberschuhbetrag sollen verwendet
nerden 70 821970 Mk. für Verzinsung und
Verwaltung der Eisenbahnschuld einschließlich
des Zinses für das Kapital der Pachtbahnen,
4 388 630 Mk. als Einlage in den Ausgleichsund
Tiülgungsfonds, so daß dann der Staatskasse
noch 3000 000 Mk. verbleiben. An Einnahmen
sind im einzelnen vorgesehen: Aus dem
ersonen= und Gepäckverkehr 100 787000 Mk.,
aur delmm Guterverkehr 198 531 000 Mk., für
die lleberlassung von Bahnanlagen und für
Leilungen zugunsten Dritter, darunter Vergülung
der Postverwaltung für Benützung von
Wagenabteilen, für den Eisenbahnpostdienst Mk.
13446.500, für Ueberlassung von Fahrzeugen
2 310000 Mk., an Erträgen aus Veräußerungen
3640 000 Mk., aus verschiedenen Einnahmen
4646 600 Mk. Was die Ausgaben betrifft,
so ersordern die Besoldungen der Beamten
73 100 000 Ml., für diätarische Besoldunden,
Tag-= und Stücklöhne sind aufzuwenden
5 40d 000 Mk., für Reise- und Umzugskosten
mie andere Nebenbezüge 8 520 000 Mk. und
r Wohlsahrtszwecke 21 753.000 Mk. Die sächlichen
Ausgaben erfordern 37 640 000 Mk. für
Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungsgegenstände
und Beschaffung der Betriebsmateriulien,
34843 000 Mk. für Unterhaltung, Er-——
–. ½
WW—
Voyosieferung von 600 000 Mk. an die Staats- 6( neuerung und Ergängung der baulichen Anlagen,
36 800000 Mk. für Unlerhallung, Erneuerung
und Ergänzung der Fahrzeuge und
maschinellen Anlagen, 1 47##0/00 Mil. für Benützung
fremder Bahnanlagen und für Dienstleistung
fremder Beamten, 2 400 000 Mk. für
Benützung fremder Fahrzeuge und für verschiedene
Ausgaben sind vorgesehen 3 2200 500) Mk.
Niederschlagung von Stras.
verfahren.
Der Entwurf cines Gesetzes über die Niederschlagung
von Strasversahren gegen Kriegs.
teilnehmer ist vom Justizminister der Kammer
zugeleitet worden. In Bayern ist bis jetzt eine
Niederschlagung von Strafverfahren nach der
Verfassung nicht zugelassen. Nach der bayerischen
Versassungsurkunde kann der König in
strafrechtlichen Sachen Guade erteilen, die Skrase
mildern oder erlassen, aber in keinem Falle irgendeine
anhängige Sireilsache oder angesangene
Untersuchung hemmen. Da die Kriegsleilnehmer
in diesem schweren Kriege Leben
und Gesundheit für das Wohl des Vaterlandes
eingesetzt haben und es als eine große Unbilligleit
empfinden würden, wenn sie bei ihrer
Heimkehr von den staatlichen Behörden verfolgt
und wegen Verfehlungen zur Aburteilung gebracht
würden, die sie vor ihrer Einbernufung
zu den Fahnen begangen haben, und da eine
nachträgliche Verfolgung der heimkehrenden
Krieger, die jetzt unter dem Druck der drohenden
Strafverfolgung stehen, dem Rechtoempfinden
des Volles nicht entsrrechen wurde, hat das
Justizministerium ein solches Sondergesetz ausgearbeitet.
Der Gesetzentmurf beiteht aus jolgendem
einzigen Artilel: „Strafverfahren gegen
Teilnehmer an dem gegenuärtigen Kriege
negen Handlungen, die vor oder während der
Einberufung zu den Fahnen bis zur Beendigung
des Krieges begangen sind, können im
Wege der Gnade niedergeschlagen werden.“ Zu
dieser Niederschlagung ist, wie es in der Begründung
heißt, noch ein weiterer Gnadenakt
in Aussicht genommen. Nach dem Kriege
1370/71 wurde zugunsten von Kriegsteilnehern
kein Gesetz über die Niederschlagung von
Strafverfahren, wohl aber eine Amnestie erlassen,
durch die rechtskräftig erkannte Strasen
für bestimmte Handlungen erlassen worden sind.
Auch diesmal ist ein weitgehender Gnadenerweis
zugunsten von Kriegsteilnehmern beabsichtigt,
bie bereits rechtokräftig verurteilt waren und
dann für das Vaterland die Wafsen getragen
haben. Zur Ermöglichung dieses Gnadenerweises
ist ebenfalls angeordnet worden, daß die
Strafen gegen Kriegsteilnehmer, soweit sie nicht
schon durch die Amnestien bei Kriegsausbruch
erlassen worden sind, in der Regel nicht vollstrect
werden, sondern die Strafvollstredung zu
ruhen hat.
Reéschiedene Nachrichlen.
Essen, 1. Okt. Von dem bei dem Unglück
auf Jeche Hollandin-Watterscheid verletzten 25
Bergleute sind im Laufe der Nacht noch'& ihren
Verletzungen erlegen, so daß die Explosion biser
13 Opfer gefordert hat.
Solothurn, 1. Olt. Die Explosion in der
Kammfabrik in Muemiswil hat 25 Tote gefordert.
Etma 10 weitere Personen wurden lebensgesährlich
verletzt und etwa 40 leichter. Verinutlich
wurden einzelne Arbeiler durch die Erplosion
sofort gelötet. Die übrigen konnten wegen
des Feuers und Rauches keinen Ausweg
rinden und verbrannten. Die Fabrik mit großen
Vorräten an Zelluloid und Horn ist bis auf
das Mauerwerk niedergebrannt. Sie beschäftigte
350 Arbeiter.
Madrid, I. Okt. Der erst kürzlich hier verstorbene
Multimillionär Eduardo Romaguera
hat sein gesamtes Vermögen im Betrage von
170 Millionen Pesos den Bischöfen von Madrid,
Buenos Aires und Barcelona zu wohltäligen
Zwecken vermacht. Inbegriffen in der
Erbschaft sind ungefähr 16000 Hektar Felder
in Argentinien und große Häuserviertel in der
vornehmsten Gegend von Buenos Aires.
bof- and Personaluscheichten.
münchen, 1. Okt. Der König und die
Königin sind heute nachmittag 1 Uhr, begleitet
von den Prinzessinnen Helmtrud, Wilirud,
Hildegard und Gundelinde mit Sonderzug
vom hiesigen Hauptbahnhof abgefahren.
Die Königin hat mit den Prinzessinnen den
Zug in Prien verlassen, um sich nach Schloß
Wildenwarth zu begeben. Der König segzte die
Reise fort nach Berchtesgaden und wird dort
und in Hintersee mehrtägigen Aufenthalt nehmen.
In der Begleitung des Königs befinden
sich der Kabinettschef und der diensttuende Kligeladjutant.
Die Königin beabsichtigt, Mitte
des Monats Oktober in die Pfalz zu reisen.
Sie wird dort auf der Villa Ludwigshöhe wohnen
und in verschiedenen Städten der Pfalz
Lazarette besuchen. «
Ianeuecsealsteuea
München. 1. Olt. Der Einfluß des Krieges
auf den Reiseverlehr hat nach den Mitteiluͤngen
des Fremdenverkehrsvereins im zweiten
Kriegshalbsahr in München erfreulicherweise
wie in den ersten sechs Kriegsmonaten. Wäh- 1
rend im ersien Halbjahr des Krieges die Zahl
der Passanten gegenuber dem Vorjahre um
130/ zundgegangen war, betrug im zweiten
Halljahr dad Minus nur elma 95 000. Die
Besserung, die im O ktober einsetzte, hat angehallen.
Der Ausfall im ersten Halbjahr 1915
betrug 242%0000 Aufenthaltstage, was einen
Entgang von sait drei Viertelmillionen Mark
an Zimmergeldern bedeutet. Am meisten leiden
darunter die Holels, die gegenüber dem Vorjahr
um fast genau 20/1000 Aufenthaltslage
neniger zu verzeichnen hatien. Die Gasthöfe
haben bagegen eln#n 10 11 Uebernachlungen
mehr zu buchen als im gleichen JFeitabschnitt
der Vorjahro, ein geichen der Abwanderung
der Passanten auds vornehmeren in einsachere
Gastslätten. Im Verhällnis am stärtsten abgenommen
hat der Besuch in Vereinshäusern,
der um mehr als das Dreifache zurückgegangen
ist. Auch die Pensionen haben saft um die Hälfte
der Einnahmen aue den llebernachtungen verloren.
Die auf die Einrichtung von Feriensonderungen
aus Norddentschland nach Bayern
gesetzten Hoffnungen haben sich nicht erfüllt.
6 y45— * t
Großlarolinenfeld. 2. Oltober. Morgen
Sonntag häüt die hiesige Ortsgruppe des Volksvereind
für das lath. Deutschland bei „Neumirl“
eine größere Versammlung ab, in welcher
Dr. Meßner-München über Deutlichland im
Weltlrieg referieren uird. Im Anschluß daran
ncrden Lichibilder vom Welittrieg vorgeführt
nerden. Die vaterlandische Veranstallung,
bei welcher die Schulkinder durch Theater und
Stellung lebender Bilder und Vortrag von Gedichten
und Gesängen mitmirkten, ging gut von
statten und erntete allseitigen Beifall.
Grosthöhenrain, 1. Okt. Nach längerer
Krankheit verschied im Alter von noch nicht
47 Jahren Bürgermeister Korbinian Schmid.
Während 16 Jahren trug er die schmere Bürde
des Bürgermeisters und oblag diesem Dienste
mit der größten Gewissenhaftigleit und Umsicht.
Zugleich war er Vorstand der freiwill. Feuerwehr.
Maxlrain, 1. Ott. Den Vermundelen des
Vereinslazarettes Marlrain wurde die Freude
zu teil, einen Ausflug nach dem Wendelstein zu
unternehmen. Er wurde ermöglicht durch Spenden
der Gräfin von Arco-Zinneberg und des.
leitenden Arzles Dr. Streicher. Die kameradschaf#lichen
Bande, die alle Verwundeten des
Lazareltes umschlangen, uurden jetzt plötzlich
zerrissen, indem 19 Kameraden als geheilt entlassen
murden. Eine Abschiedsseier sollte den
Scheidenden das Geleite geben.
Miesbach, 1. Okt. Der Direktor der Waitzingerbrau-Aliengesellschaft
in Miesbach, Jacharias
Wolff, kann nunmehr auf eine 30 jährige
erfsolgreiche Dienstzeit in der genannten Brauerei
zurückbliden.
Wasserburg, 1. Olt. Cestern abend verschied
hier Mons. Joseph Lechner, päpstlicher Geheimlämmerer
und Kgl. Geistl. Rat. Er war geboren
am 1. März 1835 in Altenbuch bei
Landohut als Bruder des Stadtrfarrers Paul
Lechner in Freising, gestorben 83 Jahre alt
am 16. März 1913 und des infulierten Domrrpstes
in München Dr. Anton v. Lechner,
gestorben 6. Juni 1914 im 7) Lebenejahre.
Zum Priester geweiht wurde Mons. Lechner
am 29. Juni 1858, seine erste Anstellung erhielt
er am 6. August 1858 als Koadjutor
in Garmisch. Drei Jahre später, am 6. August
1861, kam er als 2. Kooperator nach Wasserburg,
das er nicht mehr verlassen sollte. Nachdem
er hier 17 Jahre als Hilfspriester tälig
war, wurde er am 6. September 1878 Stadt-U
farrer und wirkie als solcher über 26 Jahre.
Lange Jahre oblagen ihm auch die Pflichten
eines Dekans und Distriktsschulinspetiors. Am
1. Dezember 1904 trat der verdiente Priesler
in den Ruhestand. Wegen seiner großen Verdiensie
wurde er vielfach ausgezeichnet.
Metoll-Sammlung.
Für den Landbezirk Rosenheim wurden für
die freiwillige Ablieferung von Kupfer= und
Messinggegenständen folgende weitere Termine
anberaumt:
1. Nontag, 4. Oktober 1915, vormittags
9½ bis 12, nachmittags von 2 bis 5 Uhr,
in Oberaudorf, im Anwesen des Bürgermeisters
Funk, für die Gemeinden Oberaudorf,
Niederaudorf und Kiefersfelden;
. Mittwoch, 6. Oktober 1915, vormittags
von 101½ bis 12, nachmittags von
112—31½ Uhr, in Niederaschau bei
Schlossermeister Obermaier für die Gemein-=den
Sachrang, Hohenaschau, Niederaschau,
Frasdorf, Grainbach, Umratshausen und
Bernau;
Samstag, 9. Okteber 1915, vormittags
912 bis 12, nachmittags von 2 bis
5 Uhr, in Endorf, im Anwesen Hs.-Nr. 9
zum Eggerschmied“, für die Gemeinden
Breitbrunn, Eggstätt, Endorf, Gstadt, Halfing,
Hemhof, Hirnsberg, Höslwang,
Mauerkirchen und Pietzing;
4. Montag, I1. OEtober 1915, vormittags
von 10 bis 12, nachmittags von 2 bis
2
5 Uhr, in Rohrdorf, im Lagerraum des
Naisfeisenvereins, für die Gemeinden Altenbeuern,
Hohenmoo, Lauterbach, Neubeuern,
Rohrborf, Noßholzen, Steintirchen, u.
Torwang;
Mittwoch, 13. Oktober 1915, vormillags
von 10 bis 12, nachmittags von 2
bis 5 Uhr, in Prien, bei Mechaniler
Alois Volk, für die Gemeinden Chiemssee,
Greimharting, Hütlenkirchen, Prien, Rimsting,
Söllhuben und Wildenwart;:
Freitag, 15. Oktober 19156, vormittags
von 9 bis 12, nachmittags von 2 bis
Uhr, in Degerndors, in der Schmiede
von Jalob Auner für die Gemeinden Brannenburg,
Degerndors, Flintsbach, Großbrannenberg,
Großholzhausen, Nußdorf am
Inn und Reischenhar!:
Donnerstag, z. Oktober 1915,
Donnerstag, 14. Oktober 1915,
Samstag, 16. GOktober 1915, 4
jeweils vormitlage von 8 bis 12, und nachmillags
von 2 bis 5 Uhr, im städtischen Lagerhaus
in Rosenheim, für die Gemeinden Aising,
Happing, Hochstätt, Kirchdorf a. J., Marienberg,
Neukirchen, Pang, Pfraundorf, Prutting,
Niedering, Söchtenau, Stephanskirchen, Voglareuth
und Westerndorf.
Vom 17. Oktober an beginnt die Bestandsmeldung,
nach dem 16. November wird die Enteignung
der nicht freiwillig abgelieferten Gegenflände
durchgeführt.
Wer also die Mühe der Beslandemeldung und
cvenl. die Enteignung vermeiden will, liefere
seine Sachen an einem der genannten Termine
freiwillig ab.
Neuregelung des Verkehes mil
ch und Batter
Mit Wirkung vom 1. Ollober 1915 treten
nach Belanntmachung des stellv. Generalkommandos
neue Vestimmungen über den Verkehr
mit Erzeugnissen der Milchwirtschaft in Kraft,
die nach eingehenden Beralungen mit den Vertretern
der beteiligten Interessentengruppen u.
unter sorgfältiger Verwertung der Erfahrungen.
die mit der Bekannmachung vom 31. Juli 1915
gemach!t wurden, ausgearbeitet werden wird. Die
Bekanntmachung über Höchstpreise für Käse vom
31. Juli 1915 wird damit ausgehoben. Diese
Verordnung brachte die erhoffte Regelung der
Lerworrenen Verhältnisse auf dem Milch= und
Milchprodultenmarkte nicht. Als erster Versuch
zur allgemeinen Preisregelung auf diesem schwie.
rigen, vielseitigen Gebiete mußte dieser Schrilt
vorsichtig gemacht werden. Die Hoöchitpreise
für Käse sollten Richtlinien für die Preise
der anderen Milcherzeugnisse und vor allem der
Milch selbst geben. Der gute Wille, dies zu
erkennen, sehlte, zum Teil in den beleiligten
Kreisen, und die kurze Zeit, welche die Verordnung
in Kraft war, genügie, um Unsitten
zu zeitigen, die jeden reellen Handel und Vertehr
in dieser Sparte ausschlossen.
Diese Uebelstände zu beseitigen, und gründliche
Ordnung auf diesem Gebiete der Volksernahrung
zu schaffen, wird Ausgabe der neuen
Belanntmachung des siellv. Generallommandos
sein. Das vorstechendste Merlmal der neuen
sein. Das vorstechendste Merkmal der neuen
Verordnung ist die Fesisetzung von Höchstpreisen
fur alle Milcherzeugnisse und die hiezu verarbeitete
Milch selbst, die sich nicht bloß auf Erzeuger=
und Handelspreise, sondern, und damit
inl der Kern der Sache getroffen, auch auf die
Preise beim Verkauf an den Verbraucher
srecken. Die Preise selbii sind in allen Stücken
so gehalten, daß jeder Teil auskommen kann und
Kleichzeitig eine Herabsehung der Verlaufspreise
an den Verbraucher moglich ist. Bei Festsetzung.
dieser Höchsipreise waren die Verhaltnisse in
der Großstadt maßgebend; auf kleineren Plätzen
und auf dem Lande werden die Behörden
durch niedrigere Hochstpreise die Verkausfspreise
den örtlichen Verhältnissen anpassen können.
Um einem Feumangel beizeiten entgegenzutreten,
ist die Käserei im allgemeinen und die
Fellläserei im besonderen beschränkt worden. Die
Hersiellung von Limburgerkäse ist nur in einer
Sorte, die 15 Prozent Fett in der Trokenmasse
enthalten muß, gestatiet. Fette Weichtläse (40
Prozent) und die ganz fetten Käse (50 Proz.)
nach Kamembertart dürsen nur mehr in lleinen
Mengen erzeugt werden. Die anderen Käsesorten,
die im Frieden und erit recht im Kriege
unter den verschiedensten Namen und Zuammensetzungen
auf dem Markte waren, sind zum
Segen für den Verbraucher zur Herstellung ganz
verboten.
Zur Verhinderung einer den Vedarf der Heeresverwaltung
und der einheimischen Bevolkerung
schädigender Ausfuhr aus dem Korpsbezirk
und gleichzeitig zur Regelung und Ueberwachung
des ganzen Verkehrs mit milchwirtschaftlichen
Erzeugnissen ist durch die Verordnung eine
Verteilungestelle eingerichtet worden. Uebergrisfe
und Umgehung der Vorschrift durch Einzeine
können dank der weitgehenden Befugnisse
der Verteilungsstelle durch zwangsweise Uebereignung
oder Auesuhrsperre ohne langwieriges
Verfahren sofort fühlbar bestraft werden.
In weitsichtigster, alle Verhältnisse berücksichtigender
Weise sucht das stellr. Generalkomman.
do durch die Lelanntmachung auf ganz neuen
Wegen Ordnung in #ui Gebiet zu bringen, delsen
Wichtigkeit für die allgemeine Volksernäh=C:
rl
—