78 Die außerordentliche Session 1878.
gesetzes im Juli ernannter Stellvertreter, Graf Stolberg=Wernigerode.
Seine Rede blieb völlig eindruckslos.
In der Kommisson.
Die Überweisung des Gesetzes an eine Kommission führte zu
einer Vertagung der Plenarsitzungen um nahezu drei
Wochen, bis zum 7. Oktober. Auch Lasker gab in der Kommission
alsbald die Opposition gegen die Ausnahmegesetzgebung
auf; er beschränkte sich auf das theoretische Anerkenntnis, daß er
Verschärfungen der Strafbestimmungen des gemeinen Rechts für
richtiger erachte. Da aber die Regierungen diesen Weg nicht betreten
wollten, so bliebe ihm nichts übrig, als sich auf den Gesetzentwurf
einzulassen.
Hänel machte den Versuch, Strafbestimmungen des gemeinen
Rechts zum Ersatz für das vorliegende Gesetz zu formulieren.
Späterhin und sogar noch bei den Verhandlungen über die Umsturzoorlage
im Jahre 1895 hat man der Fortschrittspartei dieses
Vorgehen vielfach zum Vorwurf gemacht, aber Hänel war dabei
ganz auf eigene Hand vorgegangen. Er verwahrte sich auch dagegen,
daß die von ihm formulierten Strafbestimmungen auch nur
für ihn selbst mustergültig seien. Er habe nur einen Ausweg andeuten
wollen und deshalb selbst eine Subkommission zur anderweitigen
Formulierung vorgeschlagen. Immerhin war es ein taktischer
Fehler, solche Vorschläge zu improvisieren und damit ohne Nutzen für
die Sache nur die Kritik sich selbst und der eigenen Partei zuzuziehen.
Lasker erging sich in seiner Art in scharfsinnigen Amendierungen
der Bestimmungen des Regierungsentwurfs. Die Regierungsvorlage
bekämpfte diesmal nicht wie die frühere Vorlage
„die Ziele der Sozialdemokratie“, sondern „die sozialdemokratischen,
auf Untergrabung der bestehenden Staats= oder Gesellschaftsordnung
gerichteten Bestrebungen“.
Lasker amendierte dies dahin, daß solche Bestrebungen gentweder
den Umsturz der bestehenden Staats= oder Gesellschaftsordnung
bezwecken oder in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere
die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise
zu Tage treten“ müßten. In der Sache kam dies wesentlich auf
dasselbe hinaus, da die Untergrabung auch zum Umsturz führen muß.
Die feinere juristische Formulierung anderer Paragraphen durch
Lasker erleichterte manchen Parteigenossen desselben die Zustimmung
ium Gesetzentwurf, ohne in der Sache selbst praktisch allzuviel zu
edeuten.