Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

553 Königlich= Baierisches 554 
Negierungsblat t. 
XXV. Stück. Wönchen, Samstag den zS. März 1809. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
(Die Erhebung einer aufserordemtlichen Steuer für 
die Bedärfnisse der kduiglichen Armee be- 
treffend.) 
Wir Maximilian Joseyh, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
D. der Drang der Umstände unausweich- 
bch ausserordentliche Hilfsquellen erfodert, so- 
befehlen Wir hiemic, wie folgt: 
1) Unsere Truppen sind in ihren verschiede- 
nen Dislokationen, welche sie ausser ih: 
ten gewoͤhnlichen Garnisons-Stationen 
einnehmen, durch Natural-Konkurrenz, 
und zwar nach den Bestimmungen des 
jüngst, wegen fremden Truppen, erlassenen. 
Mandats vom 34. Februar l. J. zu ver- 
pflegen; 
2) es ist allenthalben und uͤberall in Unserm 
Reiche eine allgemeine, gleichheitliche ex- 
traordinaͤre Steuer zu einem Achtl-Pro- 
zent vom Kapitalswerthe, und zwar ganz 
nach jenem Maße, wie solche nach dem 
Mandate vom 15. September v. J. erho- 
ben worden ist, unverzüglich zu erheben; 
3) in jenen Kreisen, in welchen Unsere 
Truppen dislocirt sind, ist das Guthaben 
der Konkurrenten für die Narural-Ver- 
pflegung derselben sogleich, ohne fernere 
Repar irion in dem Kreise, aus dem Ec- 
trage dieser Steuer hinauszubezahlen; 
4) zu diesem Ende erheben die Rentämter 
die gegenwärtige Steuer, und senden sie 
an die einschlägige Kreis, Kasse ein. Das 
einschlägige General-Kommissariat aber, 
welches nach dem Manddt vom 24. Fe- 
bruar l. J. die Matural-Konkurrenz an- 
ordnet und beforgr, sezt die Finanz-Di- 
rektion von dem Guthaben der Untertha= 
nen für die Natural-Verpflegung Unserer 
Truppen in Keuntniß, und leztere betorgt 
gemeinschaftlich mit dem General-Krets- 
Kommissariate die Hinausvergütung an 
die Konkurrenten theils mittelst baarer Be- 
zahlung, theils mittelst Anweisung an die 
Rentämter, theils mirtelst Annahme der 
KonkurrenzScheine stat baar Geld. Je- 
doch geschieht diese Vergürung bet jeder 
Kreiskasse vor der Hand nur in (o weit, 
als der Ertrag dieser ertraordinären Stener 
in demselben Kreise hinreicht; 
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