553 Königlich= Baierisches 554
Negierungsblat t.
XXV. Stück. Wönchen, Samstag den zS. März 1809.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Erhebung einer aufserordemtlichen Steuer für
die Bedärfnisse der kduiglichen Armee be-
treffend.)
Wir Maximilian Joseyh,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
D. der Drang der Umstände unausweich-
bch ausserordentliche Hilfsquellen erfodert, so-
befehlen Wir hiemic, wie folgt:
1) Unsere Truppen sind in ihren verschiede-
nen Dislokationen, welche sie ausser ih:
ten gewoͤhnlichen Garnisons-Stationen
einnehmen, durch Natural-Konkurrenz,
und zwar nach den Bestimmungen des
jüngst, wegen fremden Truppen, erlassenen.
Mandats vom 34. Februar l. J. zu ver-
pflegen;
2) es ist allenthalben und uͤberall in Unserm
Reiche eine allgemeine, gleichheitliche ex-
traordinaͤre Steuer zu einem Achtl-Pro-
zent vom Kapitalswerthe, und zwar ganz
nach jenem Maße, wie solche nach dem
Mandate vom 15. September v. J. erho-
ben worden ist, unverzüglich zu erheben;
3) in jenen Kreisen, in welchen Unsere
Truppen dislocirt sind, ist das Guthaben
der Konkurrenten für die Narural-Ver-
pflegung derselben sogleich, ohne fernere
Repar irion in dem Kreise, aus dem Ec-
trage dieser Steuer hinauszubezahlen;
4) zu diesem Ende erheben die Rentämter
die gegenwärtige Steuer, und senden sie
an die einschlägige Kreis, Kasse ein. Das
einschlägige General-Kommissariat aber,
welches nach dem Manddt vom 24. Fe-
bruar l. J. die Matural-Konkurrenz an-
ordnet und beforgr, sezt die Finanz-Di-
rektion von dem Guthaben der Untertha=
nen für die Natural-Verpflegung Unserer
Truppen in Keuntniß, und leztere betorgt
gemeinschaftlich mit dem General-Krets-
Kommissariate die Hinausvergütung an
die Konkurrenten theils mittelst baarer Be-
zahlung, theils mittelst Anweisung an die
Rentämter, theils mirtelst Annahme der
KonkurrenzScheine stat baar Geld. Je-
doch geschieht diese Vergürung bet jeder
Kreiskasse vor der Hand nur in (o weit,
als der Ertrag dieser ertraordinären Stener
in demselben Kreise hinreicht;
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