Contents : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Die  Maul-  und  Klauenseuche  unter  den  Viehbeständen  des  Eigentümers  Albert  Mielke  und  der  Mühlenbesitzerustwe
  Emmy  Barz  zu  Wiesenthal  Krs.  Schlawe  ist  erloschen.

Die  bezüglich  der  Seuche  angeordneten  Schutzmoßregeln  sind  aufgehoben.

Rummelsbura,  den  9.  Dezember  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra-Unter

  B.zuanahme  aus  m'ine  Bekanntmachung  vom  30.  RNovember  1914  —  Kreisbl.  Nr.  97  pro  1914  —
bringe  ich  hiermit  zur  öffentlichen  Kenninis,  daß  mit  dem  Einsammeln  der  für  Zwecke  der  Kückenmühler  Anstalten

für  1915  genehmigten  Kollekte  im  Kreise  Rummelsburg  der  Sammser  Wilhelm  Voigt  aus  Schmolsin  beauftragt
und  mit  dem  erforderlichen  Ausweise  versehen  worden  ißt.

Rammelsburad,  den  9.  Dezember  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

ch  bringe  hierdurch  zur  Kenntnis  der  Herren  Amtsvorsteher  oes  Kreises,  daß  die  verauslagten  Belohnungen

  für  getötete  Kreuzottern  zur  Zahlung  angewtesen  sind.  Den  Herren  Amtsvorstehern  wird  das  Geld  durch
die  Post  übersandt  werden.

Rummelsbura,  den  9.  Dezember  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Ich  bringe  hierdurch  zur  Kenntnis  der  Herren  Guts=  und  Gemeindevorsteher  des  Kreises,
daß  die  nach  der  Derfügung  vom  7,  d.  Mits.  (Kummelsburger  Kreisblatt  T#r.  98  pro  1014  beabsichtigte
Revision  der  Rekrutierungsstammrollen  nicht
abgehalten  werden  kann.  Alle  Stammrollen  sind  nach  den  bekannten  estimmungen  sorgfältig  aufzustellen

  und

spätestens  bis  zum  16.  d.  Mts.
hierher  einzureichen.
Eine  Innehaltung  dieses  Termins  ist  unbedingt  erforderlich,  da  hier  dann  sogleich  mit  der
Aufstellung  der  neuen  alphabetischen  Liste  begonnen  werden  muß.  «
Bei  allen  zur  nächsten  Musterung  in  Frage  kommenden  Militärpflichtigen  muß  es  über  die
Anmeldung  in  Spalte  9  der  Stammrolle  heißen  „1015  ja“.

Eme  ungenaue  Aufstellung  der  Stammrollen  muß  mit  einer  Ordnungsstrafe  von  9  Mark
geahndet  werden.

Rummelshurg,  den  10.  Dezember  1914.  Der  Lanbrat,  von  Trebra.

Die  Herren  Guts=  und  Gemeindevorfteher,  sowi  die  Polizeiverwaltung  hier  ersuche  ich,
sofort  auf  Grund  forgfältigster  Ermittelungen  festzustellen:  ob  sich  im  Orte  geflüchtete  männltche  Personen  im
äluer  von  17—38  Jahren  befinden,  die  z.  Zt.  im  Bezirke  des  1.  Armerkorps  (Königsberg,  Preußen)  ausgehoben
worden  sind.

Diese  Personen  sind  mir  unter  Angabe  sämtlicher  Vor=  und  Zunamen,  des  jetzigen  und  bisherigen
Aufenthaltsortes,  des  Geburtsortes  und  Geburtejahres  binnen  längstens  3  Tagen  mitzuteilen.  Geht  bis  dahin  die
Mitteilung  nicht  ein,  nehme  ich  an,  daß  Personen  der  gedachten  Art  im  Kreise  nicht  vorhanden  sind.

Die  sorgfältigste  Erledtgung  dieser  Anordnung  mache  ich  den  Ortsbehörden  noch  besonders  zur  Pflicht.
.  Rummelsburg,  den  10.  Dezember  1914.  Der  Landrat,  von  Trebro.

Des  Katsers  und  Königs  Moajestät  haben  allergnädigst  geruht,  dem  Rtrtergulrsbesitzer  Karl  Becker  zu
Bartin  den  Roten  Adlerorden  4.  Klasse  zu  verleihen.  «

Rummelshnka-dm7.DEzemberlIlC  Der  Landrat,  von  Trebra.

Im  weiteren  Verfolg  meines  Runderlasses  vom  18.  September  1914  —  V.  3758  —  telle  ich  behufs
alsbaldiger  Ausweisung  der  Ortspolizeibehörden  ergebenst  mit,  daß  die  für  den  Besuch  kranker  und  verwundeter
Krieger  tartfmäßig  zugelassene  Fahrpretsermäßigung  auch  auf  Reisen  ausgedehnt  worden  ist,  die  von  Angehörigen
im  Falle  des  Ablebens  dieser  Krieger  zu  deren  Beerdigungen  unternommen  werden.

Auf  Fälle  der  Ueberführung  von  Leichen  in  die  Heimat,  der  Herrichtung  und  des  Besuchs  von  Grabstätten
  und  dergl.  bezieht  sich  diese  Vergünstigung  aber  ntcht.

J.  A.  v.  J  #rotschin.

Verstehenden  Erlaß  bringe  ich  hiermit  zur  allgemeinen  Kenninis.

Unter  Hinweis  auf  meine  Anordnung  vom  25.  9.  1914  (Kreisbl.  Nr.  78.  S.  408  und  409)  mache
ich  die  Ortspoltzetbehörden  des  Kreises  auf  die  neue  Vorschrift  besonders  aufmerksam.

Rummelsburg,  den  9  Dezember  1914.  Der  Laudrat,  von  Trebra.

Im  Anschluß  an  meinen  Runoerlatz  vom  18.  September  d.  Je.  —  V.  9758  —  teius  ich  ergevenst  mit,
daß  die  zum  Besuch  kranker  und  verwundeter  deutscher  Krieger  vorgesehene  Fahrpretsermäßigung  nunmehr  auch
bei  Reisen  bis  zu  den  deutsch  österreichischen  Grenzstationen  gewährt  wird,  wenn  die  zu  Besuchenden  in  österreichtschen
  oder  ungartschen  Lazaretten  liegen.

Die  Ortspoltzeibehbörden  sind  hiervon  zur  Beachtung  bei  Ausstellung  der  notwendigen  Bescheintgungen
alsbald  in  Kenntnis  zu  setzen.

Vorstehenden  Erlaß  bringe  ich  hiermit  unter  Bezug  auf  meine  Anordnung  vom  25.  9.  1914  (Kreisbl.
Nr.  78  S.  408  und  409)  zur  allgemeinen  Kenntnis.  Die  Ortspolizeibehörden  des  Kreises  mache  ich  auf  diese
neue  Bestimmung  besonders  aufmerksam.

Rummelsburg,  den  9.  Dezember  1914.  Der  Lanudrat,  von  Trebre.