Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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werden  koͤnnen,  als  Diaͤten,  mit  Einschlusse
der  Pferdegelder,  taͤglich.  .  6fl.  —  kr.
2.  den  tandgerichts:  Assessoren,  wenn  sie  im
obigen  Sinne  principaliter  reisen,  Diäten
inclusive  des  Reitpferdes  täglich  §  fl.  —  kr

3.  dem  tandgerichts-Aktuar  in  jedem  Falle,
er  mag  mie  dem  tandrichter,  oder  einem
dem  tandrichter  substituirten  Assessor  reisen,
  einschlüssig  des  Pferdgeldes  täglich
5  fl.  —  kr.
4.  dem  Schreiber,  als  Aktuar  des  Landrichters
  oder  des  ihn  vertretenden  Landgerichts-Assessors,
  mit  Einschlusse  der  Pferdegelder
  ..  .  .  -  2sl.  o  kr.
5.  dem  Gerichtodlener  Didten  und  Pferder
gelder  t4glich.....  X  fl.  —  kr.
oder  dem  statt  seiner  abgeorduelen  Knechte

  .  sl.  40  kr.

i.  In  Pariei  Sach  en.
a)  inner  der  Amtsgrenze  gebuͤhren

1.  dem  tandrichter,  mit  Einschlusse  der  Pferdegelder,
  taͤglich.  .  .  .  fl.  —  kr.
2.  den  tandgerichts-Assessoren,  wenn  sie  in
obigem  Sinne  principaliter  reisen,  ein-*

  4  *  ·  O  O

schluͤssig  der  Pferdegeldet  taͤglich  3  fl.  30kr.

3.  dem  tandgerichts-Aktuar,  er  mag  mit  dem
tandrichter  oder  dem  den  tandrichter  vertretenden
  Assessor  reisen,  mit  Einschlusse  der
Pferdegelder  taͤglich  .  .  3fl.  zokr.

4.  dem  Schreiber,  als  Aktuar  des  Landrichters
oder  des  demselben  substituirten  Landgerichts-Assessors,
  einschluͤssig  der  Pferdegelder
  täglich.  .  2  fl.  —  kr.

5.  dem  Gerichtsdiener,  oder  dem  von  ihm  abgeordneten
  Knechte  ..  —  si.  40kr.

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b)  ausser  der  Amtsgrenze  gebuͤhren
1.  dem  Landrichter  inclusĩve  der  Pferdegelder
taͤglich.  .77fl.  —  kr.
2.  den  Landgerichts-Assessoren  im  obigen  Sinne,
  samt  Pferdegeld  5fl.  —  kr.
3.  dem  Landgerichts"  Uktuar  in“  taͤglich
  .  F  fl.  —  kr.
4.  dem  Schreiber  hnufxglesche  Weise  à  fl.  —  krR
¾  dem  Gerichtsdiener,  oder  dem  von  ihm  abgeordneten
  Knechte  .  .  .  fl.  —  kr.
1te  Anmerkung.  Ausserordentliche,
mit  dem  angewiesenen  Geschaͤftskreise  eines
  Landrichters  nicht  zusammenhaͤngende
  Geschäfte,  auch  inner  dem  Amtsbezirke,
werden  den  Geschaften  in  Parteisachen
gleich  geachtet.
ate  Anmerkung.  Der  tandrichter
und  die  tandgerichts=  Assessoren  können
nie  bei  einer  und  derselben  Kommission
zugleich  auftreten.

B.  Diäten  und  Reisegebühren  des  Rentamts-Personals.

I.  In  Amtsgeschäften
a)  inner  der  Amtegrenze:

Das  Rentamts-Personal  kann  schon  nach
der  Natur  seiner  Geschäáfte-Bestimmung  nur
wenige  Geschäfts-Reisen,  eigentlich  nur
bei  Zehent=  Verstiftungen,  oder  in  soferne
die  Getreiddienste,  wegen  lokaliräts-Verhäl##=nissen,
  ausser  dem  Amtesize  percipirt  werden
müssen,  oder  wegen  der  Kontrolle  bei  dem
Holzverkause,  zu  besorgen  baben.  In  diesen
oder  ähnlichen  wenigen  Fällen  werden  einsweil
  und  bis  auf  nähere  Bestimmung