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6. 30. Die eigenmächtige Ertheilung
von Abschriften ist bei strenger
Strafe verboten.
Da Unser Zweck, indem Wir durch ge-
genwärtige Verordnung Unsere General=
Direktion des Wasser-Brücken= und Stras-
senbaues in die Kategorie der Ministerial-
Sektionen aufgenommen, und dadurch das
unmittelbare Geschäftsverhältniß derselben zu
Unserm geheimen Ministerium des Innern
verstärkt haben, vorzüglich auf die Befärde-
rung der Wirksamkeit ihres Dienstes und des
Ganges ihrer Geschäfte gerichtet ist; so über=
lassen Wir Uns zugleich dem Vertrauen, daß
sie zur Erreichung dieses Zweckes unausge-
seze mitwirken, und der Wichtigkeit der ihr
übertragenen besondern Geschäftsleitung auf
das Vollseändigste zu entsprechen suchen werde.
München den a#. September 1800.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsien Befehl
der General= Sekretä#
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
Die Rektors= und wechseluder Senatoren-Wahl
an der Universirät Landöhut berreffend.)
Seine königliche Majestät haben vermög.
allerhöchsten Reskripts vom heutigen auf die
Vorlage der Wahlzettel eines Rektors und
der wechselnden Senatoren für die Universität
Landohut nach der sich ergebenen Stinmnen-
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Mehrheit, den Professor Magold aks Nek-
tor, und als Senatoren den Professor Ase
aus der aten, den Professer Fuch's aus der
4ten, den Professor Michl aus der Sten, und
den Professor Tiedemann aus der gten Sek-
tion, allergnddigst zu bestätigen, und dem abge-
henden Rektor über seine bishrrige pünkliche
Amreführung Ihre allerhöchste Zuftiedenheit
bezeigen zu lassen geruher.
München den 34. September 1809.
(Die Aufnahme der Alumnen in das Georglanische
Seminar für das Jahr rgo##e betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Ueber nachstehende, gemüäß allerhöchster
Entschliessung vom 30. September l. J. er-
solgte Kandidaten-Aufnahme in das Geer-
gianische Seminarium in Landshut wurden
der akademische Senat in Landshut, dann
die General-Kreis-Kommissariate zu Mün-
chen, Amberg, Eichstädet und Ulm mit dem
Beisaze in Kenntniß gesezt, daß die
sämtlichen Alumnen bis den z. November
spätestens, bei Verlurst ihrer Stelle im Se-
minar sich einzufinden haben.
Dieses wird durch das Regierungsblatt
allgemein bekannt gemacht.
München den zo. September 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekrerir.
F. Kobell.