37
2) daß der Kronfiskal, wenn er zu dieser
Alteneinsicht einen Dritten, und allenfalls ei-
ven beim Untergerichte angestellten Advokaten
odct Prokurator bevollmaͤchtigte, sich auf die
Ein= und Ansicht desselben verlassen, und
in Gefahr gerathen müßte, den rechten Ge-
sichtspunkt zu verfehlen, und dem siskalischen
Interesse Nacheheil zuzuziehen;
3) daß die Akten= Mittheilung an den
Kronfiskal, als der einzig noch übrige Weg,
keine nachtheiligen Folgen für den Gang der
Instiz, oder für das Interesse der übrigen
Betheiligten haben kann, wenn diese Akten
vor der Absendung genau geordnet, und mit
einer vollständigen Designation oder einem
Akten-Renner versehen worden;
beschlieseen Wir : daß in dem obenge-
dachten Falle diese Kommunikation der Akten
von den Untergerichten ohne Weigerung, doch
mit der Nro 3. bemerkten Vorsicht, gesche-
hen solle, und lassen dieses durch das Regie-
rungsblatt zur allgemeinen Kenntniß bringen.
München den 13. Jänner 1870.
Aus Seiner Masjestät des Königs
Special-Vollmacht.
Graf Morawitzkl.
Auf kbniglichen allerhochsten Befehl
der General= Sekretär
Nemmer.
Die zum Appellationsgerichte des Inn- und Eisack-
Kreises rückständigen Kriminal-Tabellen für
das Jahr rgo0 betreffend. )
Im Ramen Seiner Masestät det Königs.
Durch die allerhöchste General-Verord-
nung vom 13. Dezember 1806 H. a. (Re-
38
gierungsblatt vom Jahre 1906 Seite 487.)
ist zwar bereies angrordnet, daß die Unter-
gerichte die Quartals-Tabellen über die bei
denselben anhängigen, oder im leztverwichenen
Quartale beendeten Kriminal-Untersuchungen
binnen den nächsten drei Tagen nach Verlauf
des Vierteljahres an die einschlägigen Justiz-
Kollegien absenden sollen. So wie nun zu
Folge einer weitern allerhöchsten Verfügung
dieser dreitägige Termin in einen zwölftägigen
allergnädigst verlängert worden, allein auch
dieser bereits verlaufen ist, ohne daß der
größte Theil der Unterbehörden des unterfer-
tigten ksniglichen Appellarionsgerichts die für
das lezte Quartal 1800 ausständigen Kri-
minal-Tabellen anher eingesendet hätten; so
werden sämtliche mit diesen Tabellen noch
in Rückstand befindlichen Unterbehörden an-
mir aufgefodert, dieselben ungesäumt um so
gewisser anher einzuschicken, als man sie sonst
mit eigens an sie abgesendeten Boten hiezu
anhalten würde. «
Innsbruck den 12. Jaͤnner 1810.
Königliches Appellationsgericht
des Inn = und Eisack-Kreises.
Freiherr von Welten.
" von Frangin.
(Die Orte Irlbach und Haberkofen be-
trefsend.)
Ministerium des Innern.
Aufs Befebl Seiner Majestäit des Königs.
Auf den unterthänigsten Bericht des kö-
niglichen General-Kommissariats im Regen-
(3)