Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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2) daß der Kronfiskal, wenn er zu dieser 
Alteneinsicht einen Dritten, und allenfalls ei- 
ven beim Untergerichte angestellten Advokaten 
odct Prokurator bevollmaͤchtigte, sich auf die 
Ein= und Ansicht desselben verlassen, und 
in Gefahr gerathen müßte, den rechten Ge- 
sichtspunkt zu verfehlen, und dem siskalischen 
Interesse Nacheheil zuzuziehen; 
3) daß die Akten= Mittheilung an den 
Kronfiskal, als der einzig noch übrige Weg, 
keine nachtheiligen Folgen für den Gang der 
Instiz, oder für das Interesse der übrigen 
Betheiligten haben kann, wenn diese Akten 
vor der Absendung genau geordnet, und mit 
einer vollständigen Designation oder einem 
Akten-Renner versehen worden; 
beschlieseen Wir : daß in dem obenge- 
dachten Falle diese Kommunikation der Akten 
von den Untergerichten ohne Weigerung, doch 
mit der Nro 3. bemerkten Vorsicht, gesche- 
hen solle, und lassen dieses durch das Regie- 
rungsblatt zur allgemeinen Kenntniß bringen. 
München den 13. Jänner 1870. 
Aus Seiner Masjestät des Königs 
Special-Vollmacht. 
Graf Morawitzkl. 
Auf kbniglichen allerhochsten Befehl 
der General= Sekretär 
Nemmer. 
  
Die zum Appellationsgerichte des Inn- und Eisack- 
Kreises rückständigen Kriminal-Tabellen für 
das Jahr rgo0 betreffend. ) 
Im Ramen Seiner Masestät det Königs. 
Durch die allerhöchste General-Verord- 
nung vom 13. Dezember 1806 H. a. (Re- 
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gierungsblatt vom Jahre 1906 Seite 487.) 
ist zwar bereies angrordnet, daß die Unter- 
gerichte die Quartals-Tabellen über die bei 
denselben anhängigen, oder im leztverwichenen 
Quartale beendeten Kriminal-Untersuchungen 
binnen den nächsten drei Tagen nach Verlauf 
des Vierteljahres an die einschlägigen Justiz- 
Kollegien absenden sollen. So wie nun zu 
Folge einer weitern allerhöchsten Verfügung 
dieser dreitägige Termin in einen zwölftägigen 
allergnädigst verlängert worden, allein auch 
dieser bereits verlaufen ist, ohne daß der 
größte Theil der Unterbehörden des unterfer- 
tigten ksniglichen Appellarionsgerichts die für 
das lezte Quartal 1800 ausständigen Kri- 
minal-Tabellen anher eingesendet hätten; so 
werden sämtliche mit diesen Tabellen noch 
in Rückstand befindlichen Unterbehörden an- 
mir aufgefodert, dieselben ungesäumt um so 
gewisser anher einzuschicken, als man sie sonst 
mit eigens an sie abgesendeten Boten hiezu 
anhalten würde. « 
Innsbruck den 12. Jaͤnner 1810. 
Königliches Appellationsgericht 
des Inn = und Eisack-Kreises. 
Freiherr von Welten. 
" von Frangin. 
(Die Orte Irlbach und Haberkofen be- 
trefsend.) 
Ministerium des Innern. 
Aufs Befebl Seiner Majestäit des Königs. 
Auf den unterthänigsten Bericht des kö- 
niglichen General-Kommissariats im Regen- 
(3)
	        
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