Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Aktuar. Anton Gasteiger, vormals 
Richteramts-Adjunkt daselbst. 
z. Brixen. 
Johann Wieser, Landrichter, hat defini- 
tiv daselbst zu verbleiben. 
Aktuar. Johann Carnelll, vormals 
erponirter Aktuar in Ennenberg. 
4. Brunecken. 
Max Ott, bisher provisorischer Land- 
richter in Reute, definitiv. 
Akruar. Johann Raffl, bisher provi- 
sorischer Afssessor in Reute. 
§. Landgericht Taufers. 
August von Leis, Landrichter, vormals 
Richter in Altrasen, provisorisch. 
Abtuar. G. Michael Schmirt, vormals 
provisorischer Assessor in Imst. 
6. Welsberg. 
Joseph von Leis, Landrichter, vormals 
Richter daselbst, provisorisch. 
Aktuar. Anton Putz, vormals erster 
Assessor in Meran. 
Landgerichte dritter Klasse. 
1. Passeyer. 
Johann von Staffler, Landrichter, 
vormals erster Assessor in Botzen, pro- 
visorisch. 
. Sarenthal. 
Johann Kiechl, Lbandrichter, Patrimo= 
nialrichter daselbst, provisorisch. 
3. Kastelruth. 
Joseph Steiner, Landrichter, vormals 
Patrimonialrichter daselbsi, provisorisch. 
Mühlbach. 
Joachim von Mohr, Landrichter, vor- 
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mals erster Assessor in Hall, 
sorisch. 
§5. Ennenberg. 
Doktor Johann von Reinhart, kand- 
richter, vormals erster Assessor in 
Brunnecken, provisorisch. 
provie 
Indem Wir Unserer Hofkommission 
auftragen, rücksichtlich der Einberufung und 
des Dienstantrittes der neu ernannten oder 
versezten Individuen die geeigneten Verfü- 
gungen also zu treffen, daß die Amtöfüh= 
rung bis zum 16. Oktober ihren Anfang 
nehmen könne, verordnen Wir noch folgendes: 
III. Da vermög G. 3. des organischen 
Ediktes vom 31. August 1 810, die band- 
gerichtsverfaFung im Inn= und Eisackkreise 
betreffend, ein Aktuar, welcher einem Land- 
gerichte zweiter Klasse beigegeben ist, zwar 
die dekretirte Unisorm zu tragen, aber auf 
die Vorzüge und Vortheile eines Staats- 
dieners keinen Anspruch zu machen hat; 
einige durch frühere Rominationen zu de- 
finitiven Assessoren, das ist, zu Sraats- 
dienern bestimmte Individuen durch die 
Lage der Sache in gegenwärtiger No- 
mination auf Aktuariate versezt werden 
mußten; so bleiben denselben dennoch ihre 
vorigen Rechte und Verhältnisse. 
Wir haben sie deßhalb in den bei Un- 
serm Ministerium des Innern bestehenden 
Konduite: und Vormerkungs-Büchern in 
Beziehung auf dereinstige Beförderung, als 
Assessoren eintragen lassen.
	        
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