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Aktuar. Anton Gasteiger, vormals
Richteramts-Adjunkt daselbst.
z. Brixen.
Johann Wieser, Landrichter, hat defini-
tiv daselbst zu verbleiben.
Aktuar. Johann Carnelll, vormals
erponirter Aktuar in Ennenberg.
4. Brunecken.
Max Ott, bisher provisorischer Land-
richter in Reute, definitiv.
Akruar. Johann Raffl, bisher provi-
sorischer Afssessor in Reute.
§. Landgericht Taufers.
August von Leis, Landrichter, vormals
Richter in Altrasen, provisorisch.
Abtuar. G. Michael Schmirt, vormals
provisorischer Assessor in Imst.
6. Welsberg.
Joseph von Leis, Landrichter, vormals
Richter daselbst, provisorisch.
Aktuar. Anton Putz, vormals erster
Assessor in Meran.
Landgerichte dritter Klasse.
1. Passeyer.
Johann von Staffler, Landrichter,
vormals erster Assessor in Botzen, pro-
visorisch.
. Sarenthal.
Johann Kiechl, Lbandrichter, Patrimo=
nialrichter daselbst, provisorisch.
3. Kastelruth.
Joseph Steiner, Landrichter, vormals
Patrimonialrichter daselbsi, provisorisch.
Mühlbach.
Joachim von Mohr, Landrichter, vor-
1008
mals erster Assessor in Hall,
sorisch.
§5. Ennenberg.
Doktor Johann von Reinhart, kand-
richter, vormals erster Assessor in
Brunnecken, provisorisch.
provie
Indem Wir Unserer Hofkommission
auftragen, rücksichtlich der Einberufung und
des Dienstantrittes der neu ernannten oder
versezten Individuen die geeigneten Verfü-
gungen also zu treffen, daß die Amtöfüh=
rung bis zum 16. Oktober ihren Anfang
nehmen könne, verordnen Wir noch folgendes:
III. Da vermög G. 3. des organischen
Ediktes vom 31. August 1 810, die band-
gerichtsverfaFung im Inn= und Eisackkreise
betreffend, ein Aktuar, welcher einem Land-
gerichte zweiter Klasse beigegeben ist, zwar
die dekretirte Unisorm zu tragen, aber auf
die Vorzüge und Vortheile eines Staats-
dieners keinen Anspruch zu machen hat;
einige durch frühere Rominationen zu de-
finitiven Assessoren, das ist, zu Sraats-
dienern bestimmte Individuen durch die
Lage der Sache in gegenwärtiger No-
mination auf Aktuariate versezt werden
mußten; so bleiben denselben dennoch ihre
vorigen Rechte und Verhältnisse.
Wir haben sie deßhalb in den bei Un-
serm Ministerium des Innern bestehenden
Konduite: und Vormerkungs-Büchern in
Beziehung auf dereinstige Beförderung, als
Assessoren eintragen lassen.