Zeugnisse, aͤmtl. — Zoll-u. Maut- Deftaudat.
Zeugnisse, ämtliche. Taxe hievon. 985, 986.
— — über die Untanglichkeit der Militaͤrpflich-
tigen, zum Kriegôédienste bei Auswanderungs-
Gesuchen. Vorschriften zur gleichfdrmigen
Ausfertigung derselben. 377, 378.
— — Impf-Scheine ven den Impfirzten
den von bd#r Schuzpocken= Impfung erimirten
Individuen zu ertheilende. Vorschriften über
die Form und Wesenheit derselben. 264 — 268.
Zoll= und Maut-Direktrion, (General-)
Ausdehnung der wegen Korrespondenz-Form
zwischen den königlichen Administrativ= und Ge-
richts-Behörden im Jahre 1800 ergangenen
Verordnung auf die General-JZoll= und Maut-
Direktion. 40, 50.
Modifikationen in dem Geschäfeskreise und
Geschäftsgange der General-Joll= und Maut-
Drrektion, in Hinsicht des organischen Cdiktes
Über den Geschäftegang bei dem kdulglichen geh.
Ministerial-Finanz-Departement. ro, 1019.
Errichtung einer Buchhaltung in kommer-
zleller Hinsicht bei der köôniglichen General-
Joll= und Maut-Direktion, zur richtigen Dar-
stellung des Abtiv-, Passiv-, und Speditions-
handels im Kbnigreiche. 1020.
— — und Maut-Defraudationen. Die
Erkennrnisse über Joll= und Maur-Defrauda-
tions-Gegenstände in zweiter Instanz werden
der Kompetenz der koniglichen Stener= und
Domänen-Sektion übertragen. 1018, 1019.
Zoll= u. Maut-Verordnungen. — Zustellgelder.
Die Streitigkeiten über Erkenntnisse der
untern Instanzen in Maut= Defrau-
dationen wonden zur Berufung an den ko-
niglichen geheimen Rarh geeignet. 644.
Zoll= und Maut-Verordnungen, (Ge-
neral-) Allgemeine Verordnung, gemäß
welcher die gesezlichen Bestimmungen der erhbh-
ten Konsumo-Mauten für verschiedene Kolo-
ulal-Waaren festgesezt worden. 1003 — 1103.
Ausdehnung dieser Verordnung, wodurch auch
der Transit diesem erhöhten Impost unterwerfen
wird. 1115, 1116.
Allgemeine Verordnung, zur Erholung des
Wein--Aufschlages, wie auch fuͤr Branniwein
und Liqueur in denjenigen Gebietstheilen des
Koͤnigreichs, welche sich zuvor ausser dem Maut-
verbande befunden haben, mit Besiimmungen
über die Aufschlags-Quote und die Art der
Erholung desselben. 1100 — 119z. 1243, 1244.
Süchrisung: kdrperliche der Inkulpa=
ten. Allgemeine Verordnung an die königlichen
Appellationsgerichte, vor definitiver Abkatfung
eines Erkenn#nissee über die kbrperliche Jüchti=
gung des Inquistten, die körperliche Beschafsen-
heit desselben durch den Gerichtoarzt untersuchen
zu lassen. sS, 56.
Zustellgelder von Einlieferungen der Vorla-
dungen, und Erhibiten an Parreien, den Ge-
richtedienern oder deren Knechten und Boren
gebührende. 988, 900.