Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Zeugnisse, aͤmtl. — Zoll-u. Maut- Deftaudat. 
Zeugnisse, ämtliche. Taxe hievon. 985, 986. 
— — über die Untanglichkeit der Militaͤrpflich- 
tigen, zum Kriegôédienste bei Auswanderungs- 
Gesuchen. Vorschriften zur gleichfdrmigen 
Ausfertigung derselben. 377, 378. 
— — Impf-Scheine ven den Impfirzten 
den von bd#r Schuzpocken= Impfung erimirten 
Individuen zu ertheilende. Vorschriften über 
die Form und Wesenheit derselben. 264 — 268. 
Zoll= und Maut-Direktrion, (General-) 
Ausdehnung der wegen Korrespondenz-Form 
zwischen den königlichen Administrativ= und Ge- 
richts-Behörden im Jahre 1800 ergangenen 
Verordnung auf die General-JZoll= und Maut- 
Direktion. 40, 50. 
Modifikationen in dem Geschäfeskreise und 
Geschäftsgange der General-Joll= und Maut- 
Drrektion, in Hinsicht des organischen Cdiktes 
Über den Geschäftegang bei dem kdulglichen geh. 
Ministerial-Finanz-Departement. ro, 1019. 
Errichtung einer Buchhaltung in kommer- 
zleller Hinsicht bei der köôniglichen General- 
Joll= und Maut-Direktion, zur richtigen Dar- 
stellung des Abtiv-, Passiv-, und Speditions- 
handels im Kbnigreiche. 1020. 
— — und Maut-Defraudationen. Die 
Erkennrnisse über Joll= und Maur-Defrauda- 
tions-Gegenstände in zweiter Instanz werden 
der Kompetenz der koniglichen Stener= und 
Domänen-Sektion übertragen. 1018, 1019. 
Zoll= u. Maut-Verordnungen. — Zustellgelder. 
Die Streitigkeiten über Erkenntnisse der 
untern Instanzen in Maut= Defrau- 
dationen wonden zur Berufung an den ko- 
niglichen geheimen Rarh geeignet. 644. 
Zoll= und Maut-Verordnungen, (Ge- 
neral-) Allgemeine Verordnung, gemäß 
welcher die gesezlichen Bestimmungen der erhbh- 
ten Konsumo-Mauten für verschiedene Kolo- 
ulal-Waaren festgesezt worden. 1003 — 1103. 
Ausdehnung dieser Verordnung, wodurch auch 
der Transit diesem erhöhten Impost unterwerfen 
wird. 1115, 1116. 
Allgemeine Verordnung, zur Erholung des 
Wein--Aufschlages, wie auch fuͤr Branniwein 
und Liqueur in denjenigen Gebietstheilen des 
Koͤnigreichs, welche sich zuvor ausser dem Maut- 
verbande befunden haben, mit Besiimmungen 
über die Aufschlags-Quote und die Art der 
Erholung desselben. 1100 — 119z. 1243, 1244. 
Süchrisung: kdrperliche der Inkulpa= 
ten. Allgemeine Verordnung an die königlichen 
Appellationsgerichte, vor definitiver Abkatfung 
eines Erkenn#nissee über die kbrperliche Jüchti= 
gung des Inquistten, die körperliche Beschafsen- 
heit desselben durch den Gerichtoarzt untersuchen 
zu lassen. sS, 56. 
Zustellgelder von Einlieferungen der Vorla- 
dungen, und Erhibiten an Parreien, den Ge- 
richtedienern oder deren Knechten und Boren 
gebührende. 988, 900.
	        
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