Postämter, Erpedit. u. Stat. — Postbeamte.
Krels= und Lokal-Kommsssariate in verschlede-
nen pollzeilichen Gegenständen mit Bezug auf
die am 17. Juli 1908 im Allgemeinen ergange-
ne Instruktion. 1501 — 1510.
Postämter, Erpeditlonen und Statio-
nen. Errichrung einer Unterlagsvost zwischen
Ingolstadt und Bellengries zu Denkendorf, rog,
104.
Errichtung einer Briefsammlung in Burgau.
114.
Erhbhung der Postentfernung zwischen Zus-
marsbausen und Günzburg, so wie zwi-
schen Weiler und Lindau. 115.
Errlchtung elnes Postamrs in der Stadt Burg-
hausen und einer Postverwaltung zu Ried. 307,
308 .
Errichtung elner Posthalterei zu Holzlirchen,
Landgerichts Wolfrathshausen. 636.
Errichtung eines Pestamts zu Landshut. 782;
— einer Posterpedicion zu Zapfendorf im Main-
kreise. 793.
Erhbhung der Postentfernungen zwischen Weil-
beim und Murnau — Weiler und Bregenz —
Immenstadt und Weiler — wie auch zwischen
Erlangen und Emskiechen. 844.
Nach Aufhebung der Poststationen zu Som-
meister, Stekten und Schwabbruck, und Errich=
tung der Posterpeditionen zu Schongau, Obern-
dorf und Roßhaupten werden zwischen diesen und
den benachbarten Poststationen die Entfernungen
bestimmt. 1000, 11700.
Anlegung von Relais= Statlonen zu Welssen-
horn, Babenhausen und Krumbach nebst Bestim-
mung der betreffenden und benachbarten Statto-
nen. 1101.
Bestimmung der Postentfernungen zwischen
Emskirchen und Farnbach; wie auch Wunsiedl,
Thiersheim und Weisseustadt. 1513.
Die in der Stadt Kaufbeuern blsher bestan-
deme Posterpedirion wird zu einer Postverwal-
tung erhoben. 1976. "„
Bestimmungen über die Befreiungen der Poften
und Estaffetten von den Maur= und Aufschlags-
Relchnissen. 1350. ·
Postbeamte. Bestimmungen wegen der von
den ldniglichen Postbeamten zur Wittwen und
Waisenkasse zu leistenden Beiträge. 1487, 1488.
Postwägen.
Post- Briefwechsel u. Versend. — Postwag.
Post-Briefwechsel und Versendungen.
Bestimmungen räcksichtlich der nach dem
Kdulgreiche Sachsen und über dasselte ab-
gehenden Korrespondenz, in wie ferne Briefe
dahin frankirt werden müssen. 310, 371.
Allgemeine Verordnung in Betreff der Insinua-
tionen in streitigen Gerichtsgeschäften, und wegen
gleichförmiger Behandlung der Postlie-
ferscheine durch die kbniglichen Postämter.
337 — 343= '
Bestimmungen Uber die Bebandlung der. Kor-
respondenz nach Frankreich und die dießfallsige
Brieftare. 374, 375.
Regulirung der auswärtigen Brieftaren mit
Bestimmung derienigen fremden Staaten, nach
welchen die Briefe ohne Bezahlung eines Porto
bei der Aufgabe auf den kdniglich-baierische
Postämtern versendet werden können. 1481-1483.
Erläuterung und nähere Bestimmung des F. 6.
der am 15. Jull 1go#8 ergangenen Boten-Ver-
ordnung, in wie ferne durch die von Seitenorten
ausgehenden Boten, wo keine fahrende Post
besteht, Geld und Frachtstücke versendet werden
konnen. 1483 — 1385.
Verordnung, zufolge welcher bei den nach
verschiebenen fremden Staaren abgehenden Post-
wagens-Frachestücken nebst der Wertbsangabe,
auch die Deklararion des Inhalte geschehen soll.
1485 — 1487.
Gebrauch des Stempelpapiers in Postsachen.
1488
Normen wegen der mit der fahrenden Post ver-
seudet werdenden Effekten und Gelder, besonders
das Militär betreffend. 1490 — 1402.
Wiederholte Verordnung wegen
Ausweichen anderer Fuhren vor den Postwägen
mit geschärster Strase im Falle der Unterlassung.
402.
Vrrordnung wegen Moderatlon des bestehen-
den Tarlfs für dle Geldsendungen auf dem Post-
wagen mit dem angefa##gten neuen Tarlf der Con-
tanti oder baaren Geldsendungen, und derjenigen
Aufgaben, welche hiernach tarirt werden.
563 — FVo.
Erfoderliche Augabe des. Inhalté der Fracht-
stücke, welche nach fremden Staaten versendet
werden. 1485 — 1487.
Normen rücksichtlich der zu versendenden Ml-
litaͤr Esffelten und Geldet. 1489