Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

Postämter, Erpedit. u. Stat. — Postbeamte. 
Krels= und Lokal-Kommsssariate in verschlede- 
nen pollzeilichen Gegenständen mit Bezug auf 
die am 17. Juli 1908 im Allgemeinen ergange- 
ne Instruktion. 1501 — 1510. 
Postämter, Erpeditlonen und Statio- 
nen. Errichrung einer Unterlagsvost zwischen 
Ingolstadt und Bellengries zu Denkendorf, rog, 
104. 
Errichtung einer Briefsammlung in Burgau. 
114. 
Erhbhung der Postentfernung zwischen Zus- 
marsbausen und Günzburg, so wie zwi- 
schen Weiler und Lindau. 115. 
Errlchtung elnes Postamrs in der Stadt Burg- 
hausen und einer Postverwaltung zu Ried. 307, 
308 . 
Errichtung elner Posthalterei zu Holzlirchen, 
Landgerichts Wolfrathshausen. 636. 
Errichtung eines Pestamts zu Landshut. 782; 
— einer Posterpedicion zu Zapfendorf im Main- 
kreise. 793. 
Erhbhung der Postentfernungen zwischen Weil- 
beim und Murnau — Weiler und Bregenz — 
Immenstadt und Weiler — wie auch zwischen 
Erlangen und Emskiechen. 844. 
Nach Aufhebung der Poststationen zu Som- 
meister, Stekten und Schwabbruck, und Errich= 
tung der Posterpeditionen zu Schongau, Obern- 
dorf und Roßhaupten werden zwischen diesen und 
den benachbarten Poststationen die Entfernungen 
bestimmt. 1000, 11700. 
Anlegung von Relais= Statlonen zu Welssen- 
horn, Babenhausen und Krumbach nebst Bestim- 
mung der betreffenden und benachbarten Statto- 
nen. 1101. 
Bestimmung der Postentfernungen zwischen 
Emskirchen und Farnbach; wie auch Wunsiedl, 
Thiersheim und Weisseustadt. 1513. 
Die in der Stadt Kaufbeuern blsher bestan- 
deme Posterpedirion wird zu einer Postverwal- 
tung erhoben. 1976. "„ 
Bestimmungen über die Befreiungen der Poften 
und Estaffetten von den Maur= und Aufschlags- 
Relchnissen. 1350. · 
Postbeamte. Bestimmungen wegen der von 
den ldniglichen Postbeamten zur Wittwen und 
Waisenkasse zu leistenden Beiträge. 1487, 1488. 
Postwägen. 
Post- Briefwechsel u. Versend. — Postwag. 
Post-Briefwechsel und Versendungen. 
Bestimmungen räcksichtlich der nach dem 
Kdulgreiche Sachsen und über dasselte ab- 
gehenden Korrespondenz, in wie ferne Briefe 
dahin frankirt werden müssen. 310, 371. 
Allgemeine Verordnung in Betreff der Insinua- 
tionen in streitigen Gerichtsgeschäften, und wegen 
gleichförmiger Behandlung der Postlie- 
ferscheine durch die kbniglichen Postämter. 
337 — 343= ' 
Bestimmungen Uber die Bebandlung der. Kor- 
respondenz nach Frankreich und die dießfallsige 
Brieftare. 374, 375. 
Regulirung der auswärtigen Brieftaren mit 
Bestimmung derienigen fremden Staaten, nach 
welchen die Briefe ohne Bezahlung eines Porto 
bei der Aufgabe auf den kdniglich-baierische 
Postämtern versendet werden können. 1481-1483. 
Erläuterung und nähere Bestimmung des F. 6. 
der am 15. Jull 1go#8 ergangenen Boten-Ver- 
ordnung, in wie ferne durch die von Seitenorten 
ausgehenden Boten, wo keine fahrende Post 
besteht, Geld und Frachtstücke versendet werden 
konnen. 1483 — 1385. 
Verordnung, zufolge welcher bei den nach 
verschiebenen fremden Staaren abgehenden Post- 
wagens-Frachestücken nebst der Wertbsangabe, 
auch die Deklararion des Inhalte geschehen soll. 
1485 — 1487. 
Gebrauch des Stempelpapiers in Postsachen. 
1488 
Normen wegen der mit der fahrenden Post ver- 
seudet werdenden Effekten und Gelder, besonders 
das Militär betreffend. 1490 — 1402. 
Wiederholte Verordnung wegen 
Ausweichen anderer Fuhren vor den Postwägen 
mit geschärster Strase im Falle der Unterlassung. 
402. 
Vrrordnung wegen Moderatlon des bestehen- 
den Tarlfs für dle Geldsendungen auf dem Post- 
wagen mit dem angefa##gten neuen Tarlf der Con- 
tanti oder baaren Geldsendungen, und derjenigen 
Aufgaben, welche hiernach tarirt werden. 
563 — FVo. 
Erfoderliche Augabe des. Inhalté der Fracht- 
stücke, welche nach fremden Staaten versendet 
werden. 1485 — 1487. 
Normen rücksichtlich der zu versendenden Ml- 
litaͤr Esffelten und Geldet. 1489
	        
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