Schuldner. — Staatsbeamte und Staatsd.
Staats schuld mit detalllirten Bestimmungen uͤber
den Geschaͤftskreis, die Formation und den
Personalstand dieser Behoͤrde. 1063 — 1072.
1070 — 10789. 1704— 1798.
Schuldner, in wie ferne dieselben rücksichtlich
ihrer besizenden Gebäude der allgemeinen Brand--
Assekuranz beitreten müssen. 139.
Schuzblattern= Impfung. Wlederholte
Erläuterung, welche Kinder hiezu verpflichtet
sind, und welcher Termin hiezu fesigesezt ist.
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— — Veibindlichkeit der Kinder hlezu, und erfo-
derliche Vorweisung des Impfungs-Zeugnisses,
wenn dieselben in eine dffentliche oder Privat=
schule und Erzlehungs= Anstalt aufgenommen
werden wollen. 730 — 733.
Schüzen-Korps, (Gebirgs-) das, ver-
schiedener Landgerichte. Verdienste desselben wäh-
rend des Krleges im Jahre rgoo. S. 1145-1160.
Sicherheits-Kordon. Sieh Kordon.
Silbergewicht gleiches im Könlgreiche
alern. Das bei dem Kouventions-Münz=
Fuße zur Ausmuͤnzung uͤbliche Koͤllner-Gewicht,
und das bisher schon ardßtentheils in Baiern
ebrauchte Wiener Mark-Gewicht sollen als
Bibergewich im Kdnigreiche gebraucht wer-
den. 50 7.
— — der Stadt Augsburg. 593, 501.
Slz-Jahre bel den Handwerkszüunften, zu Er-
langung des Meisterrechts vorgeschriebene. Ab-
schaffung derselben im ganzen Kdnigreiche, s. 6.
Souverains. Joll-Maut= und Aufschlags-
Freiheit derselben. 1358.
Staatsbeamte und Staatsdiener, kd-
nigliche. Bestimmungen, in welchen Fällen
die koͤnigli be allerhdchste Bestärtigung der Straf-
urtheile wider dieselben erfodert wird, und wle
sich die kbulglichen Gerichtsstellen dießfalls zu
benehmen haden. 108, 10.
Verbaltungs-Maßregeln dem gegenwärtigen
Stacts-Organism angemessene, nach welchen
tich die Gerichte bei der besondern Versieglung,
Ausscheidung und Aushändigung der Amts-Yas
piere, Ge der und Effekten bei dem Ableben eines
Staats-Beamten zu benehmen haden. ro0S- 110 F
Aufhebung, der, wegen verbotener Kompas-
sirung koͤniglicher Staatsblener an das forum
delicti bisher bestandenen Pererdn#ung. 474,
1475.
Sctaats-Realitäten. — Stadtgerichte.
Den kbniglichen zur Dienstes-Emsezung ver-
urtbeilten Staatsdienern wird die gesezliche Be-
denkzeit zur Appellation gestattet. 1594.
Staats-Realitäten. Bestlmmung künftiger
Normen bei den Peräusserungen derselben. 1577-
1582.
— — Schulden= kiguidatlons-Kommis-
sion. Errichtung derselben mit Bestimmungen
über ihre Bildung, Geschifte-Führung und
Personalstand. 1607— 7706.
— —Schulden-Tilgungs-Kommissson.
Errichtung derselben mit Festsezung des Geschifts-
kreises, Geschäftsganges und des Personals dieser
Central= Anstalt. r063— 1072. 10706— 1078.
794— 17798.
Perordnung wegen der der kbulglichen Staats=
Schulden= Tilgungs-Kommission übertragenen
Zahlung der bei den kdniglichen Kassen binterlege
ten, und noch nicht wieder zurückbezahlten ge-
richtlichen Depositen. 1701— 1708.
Staats-Tratten und Obligationen.
Annehmbarkeit derselben bei Verdusserung der
Staats-Realltkten. 1578.
Staats= Verbrecher. Anwendung der Ver-
ordnung vom 27. Juli ug#o# wegen Bestrafung
der Staatsverbrecher, besonders in den neuer-
worbenen Gebietstheilen. 1778, 1770.
Staats-Vertrag, geschlossener. zoischen
Balern und Würktemberg am 2#. Mai 1810
zur Berichtigung der Grenz-Differenzien, son-
stiger gegenseitiger A# sprüche und der Stipula-
tionen, welche in den beiderseitigen mit Frank-
relch abgeschlossenen Trakraten festgesexzt worden
sind. 361 — 372.
Staats-Jahlungen. Klassisikatlon und Ord-
nung, welche in Rückbezahlung der Staats-
Passio-Kapiralien der unmirtelbaren Staats-
Schulden-Tilgungs-Kommission vorgeschrieben
ist. 1703 — 1706.
Stadtgericht, königliches, zu Män-
chen. Verelnigung des Wechsel= und Merkan-
til= Gerichts erster Instanz mit demselben. 733—
735.
— — zu Regensburg. Uebertragung der
Kriminal-Gerichtsbarkelt Uber das Landgericht
Stadtamyof an dieses Stadtgerscht. 204.
— — zu Salzburg. Bestimmung des Burg-
friedens. 40, 50.
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