Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

Schuldner. — Staatsbeamte und Staatsd. 
Staats schuld mit detalllirten Bestimmungen uͤber 
den Geschaͤftskreis, die Formation und den 
Personalstand dieser Behoͤrde. 1063 — 1072. 
1070 — 10789. 1704— 1798. 
Schuldner, in wie ferne dieselben rücksichtlich 
ihrer besizenden Gebäude der allgemeinen Brand-- 
Assekuranz beitreten müssen. 139. 
Schuzblattern= Impfung. Wlederholte 
Erläuterung, welche Kinder hiezu verpflichtet 
sind, und welcher Termin hiezu fesigesezt ist. 
656. 85 
— — Veibindlichkeit der Kinder hlezu, und erfo- 
derliche Vorweisung des Impfungs-Zeugnisses, 
wenn dieselben in eine dffentliche oder Privat= 
schule und Erzlehungs= Anstalt aufgenommen 
werden wollen. 730 — 733. 
Schüzen-Korps, (Gebirgs-) das, ver- 
schiedener Landgerichte. Verdienste desselben wäh- 
rend des Krleges im Jahre rgoo. S. 1145-1160. 
Sicherheits-Kordon. Sieh Kordon. 
Silbergewicht gleiches im Könlgreiche 
alern. Das bei dem Kouventions-Münz= 
Fuße zur Ausmuͤnzung uͤbliche Koͤllner-Gewicht, 
und das bisher schon ardßtentheils in Baiern 
ebrauchte Wiener Mark-Gewicht sollen als 
Bibergewich im Kdnigreiche gebraucht wer- 
den. 50 7. 
— — der Stadt Augsburg. 593, 501. 
Slz-Jahre bel den Handwerkszüunften, zu Er- 
langung des Meisterrechts vorgeschriebene. Ab- 
schaffung derselben im ganzen Kdnigreiche, s. 6. 
Souverains. Joll-Maut= und Aufschlags- 
Freiheit derselben. 1358. 
Staatsbeamte und Staatsdiener, kd- 
nigliche. Bestimmungen, in welchen Fällen 
die koͤnigli be allerhdchste Bestärtigung der Straf- 
urtheile wider dieselben erfodert wird, und wle 
sich die kbulglichen Gerichtsstellen dießfalls zu 
benehmen haden. 108, 10. 
Verbaltungs-Maßregeln dem gegenwärtigen 
Stacts-Organism angemessene, nach welchen 
tich die Gerichte bei der besondern Versieglung, 
Ausscheidung und Aushändigung der Amts-Yas 
piere, Ge der und Effekten bei dem Ableben eines 
Staats-Beamten zu benehmen haden. ro0S- 110 F 
Aufhebung, der, wegen verbotener Kompas- 
sirung koͤniglicher Staatsblener an das forum 
delicti bisher bestandenen Pererdn#ung. 474, 
1475. 
Sctaats-Realitäten. — Stadtgerichte. 
Den kbniglichen zur Dienstes-Emsezung ver- 
urtbeilten Staatsdienern wird die gesezliche Be- 
denkzeit zur Appellation gestattet. 1594. 
Staats-Realitäten. Bestlmmung künftiger 
Normen bei den Peräusserungen derselben. 1577- 
1582. 
— — Schulden= kiguidatlons-Kommis- 
sion. Errichtung derselben mit Bestimmungen 
über ihre Bildung, Geschifte-Führung und 
Personalstand. 1607— 7706. 
— —Schulden-Tilgungs-Kommissson. 
Errichtung derselben mit Festsezung des Geschifts- 
kreises, Geschäftsganges und des Personals dieser 
Central= Anstalt. r063— 1072. 10706— 1078. 
794— 17798. 
Perordnung wegen der der kbulglichen Staats= 
Schulden= Tilgungs-Kommission übertragenen 
Zahlung der bei den kdniglichen Kassen binterlege 
ten, und noch nicht wieder zurückbezahlten ge- 
richtlichen Depositen. 1701— 1708. 
Staats-Tratten und Obligationen. 
Annehmbarkeit derselben bei Verdusserung der 
Staats-Realltkten. 1578. 
Staats= Verbrecher. Anwendung der Ver- 
ordnung vom 27. Juli ug#o# wegen Bestrafung 
der Staatsverbrecher, besonders in den neuer- 
worbenen Gebietstheilen. 1778, 1770. 
Staats-Vertrag, geschlossener. zoischen 
Balern und Würktemberg am 2#. Mai 1810 
zur Berichtigung der Grenz-Differenzien, son- 
stiger gegenseitiger A# sprüche und der Stipula- 
tionen, welche in den beiderseitigen mit Frank- 
relch abgeschlossenen Trakraten festgesexzt worden 
sind. 361 — 372. 
Staats-Jahlungen. Klassisikatlon und Ord- 
nung, welche in Rückbezahlung der Staats- 
Passio-Kapiralien der unmirtelbaren Staats- 
Schulden-Tilgungs-Kommission vorgeschrieben 
ist. 1703 — 1706. 
Stadtgericht, königliches, zu Män- 
chen. Verelnigung des Wechsel= und Merkan- 
til= Gerichts erster Instanz mit demselben. 733— 
735. 
— — zu Regensburg. Uebertragung der 
Kriminal-Gerichtsbarkelt Uber das Landgericht 
Stadtamyof an dieses Stadtgerscht. 204. 
— — zu Salzburg. Bestimmung des Burg- 
friedens. 40, 50. 
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