Viehmärkte. — Wanderungen der Handwerk.
Plehmärkte. Geschäftskreis der General-
Kreis-Kommissariate wegen Errichtung neuer
Piehmärkte. 1507.
Wisum repertum ven den Kriminalgerichts-
Adjunkten aufzunehmendes. Taggelder hlefür.
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— — bel Tödtungen von den Landgerichts-Aerz--
ten zu erholendes. 797, 788.
Vormerkung der Abschlagszahlungen
auf Kasse-Assigvationen oder Staatspapiere
von den kbuglichen Kassebeamten. Dießfallsige
Erfoderniß. 18320.
Vormünder. Pflichten derselben wegen des
Beitritts ihrer Pflegbefohlnen zur allgemeinen
Brandversicherungsanstalt. 137 — 138.
Vorspanns-Anweisungen ff#er das Mill-
tär im Inlande und zur Friedenszeit. Neues
Reglement hierüber. 1017 — 1636.
Vorzugsrecht der allgemeinen Brandversiche-
rungs= Anstalt rücksichtlich der Beitrags= und
Entschädigungsgelder im Laufe des Konkurses.
15, 153.
W.
Waag= oder Nlederlags-Gebühren auf
den koniglichen Hall= und Mautämtern, gemäß
der neuen Joll- und Mautordnung. 1372-1375.
Waisen-Kinder. Allerhochste Zufriedenheits-
Bezeugung und Werlelhung der hiezu besonders
bestimmten Verdienstmedallle an diejenlgen Pri
vaten, die sich um die Erziehung und Verpflegung
dieser Kinder verdient gemacht haben, und Er-
theilung der klelneren Medallle an diejenigen
MWaisen, die durch Ordnung, Sittlichkelt und
Fleiß pöch besonders ausgezelchnet haben. 1740
bls 174.
Wanderungen der Handwerker in das
Ausland. Erweiterter dießfallsiger Geschäfts-
kreis der kbniglichen General= Kreis= und Lokal-
Kommissariate. 1508.
Die über das Wandern der Handwerksgesellen
in das Ausland bestehenden kdniglichen Verord-
nungen werden den General= Kreis= und Stadt-
Kommissariaten des genaueren Vollzugs wegen
in Erinnerung gekracht., r68r, 1682.
Wasser-Brücken= u. Straßenb. Beh.—Weine
Wasser= Brücken= und Straßenbau=
Behdrden des Kdnigreichs. Personal-Stat
derselben nach der neuen Territorial-Einthei-
lung. 25 — 30.
— — Sektion. Einwessung derselben in allen
derselben Überwiesenen Geschäfrszweigen an das
königliche geheime Ministerial-Departement der
Finanzen. 1554, 1555.
Wasser= Fuhrwerk. Weggelds-Encrichtung
für dasselbe. 1370. 1447.
Wechsel= und Merkantil-Gericht erster
Instanz in Monchen. Vereinigung desselben
mit dem kbniglichen Stadtgerichte mit Bestim-
mungen des Geschäftsganges und des hierzu
ernannten Personals. 733 — 735.4
Weggelds= Cutrichtung gemäß der neuen
Joll= und Mautordnung. Vorschriften hierüber-
1375 — 1382. 1445, 1446.
Betrag des Weggelds-Surrogats nach dem
allgemeinen Steuermandat für das Jahr 1814
und Ziele zur Erhebung desseld en. 1755, 1756.
Welbspersonen, in wie ferne denselben die
Auswanderung aus dem Kdnigreiche Baiern in
das Kbnigreich Württemberg gestattet wird.
roor, rocz-.
Weine, Branntweine, Arrak, Rum, b'-
queurs, Roso glio, Sprup, Houig,
Meth vom Auslande in das Kdnigreich einge-
brachte. Festsezung der Konsumo= Maur
zu 1 fl. 10 kr. vom Sporko-Zeutner, und des
Aufschlages mir 20 fl. — kr. von roo fl.
— kr. des Werthes. S. 93 — 80. — Ver-
fahrungsvorschriften für die Mautstationen,
Grenzmaut-Ober= und Bei-Mamämter, wie
auch für die Hallämter bei Einbringung dieser
Mautgefälle. S. #, 95. — Rückvergiltungen
dieser bezahlten Abgaben, in welchem Falle sie
zulagig * S. 85, 86. — Verfahrungsart,
welche in Hinsicht der Werths-Erklärung von
den eingeführten Weinen die betreffenden Mour=
amter, und was die Jollpflichrigen wegen Ueber-
reichung einer geeigneten Designation bei der
Grenz-Eintritts-Posilrung zu beobachten haben.
S. 86. — Vorlage der Original-Fatrura über
den Ankaufsprels bei demjenigen Mautamte
welches die definitive Konsumo-Brhandlung
vorzunehmen hat. S. 87. — Verfahrungsart
des Mautamtes zur prrüfong der Richtigkeit der
gemachten Werths-Angabe durch Aus ziehung
eines Musters aus dem Kollo — oder durch