Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Königlich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
XI. Stück. München, Samstag den o. Februar 1811. 
  
Allgemeine Verordnung. 
(Die gerichilichen Ausfertigungen an die Kron. 
fiskale betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bakern 
D. Unsere Kronfiskale in vorkommenden 
Rechts-Angelegenheiten den Lehen: Kame- 
ral: und Stiftungs, Fiskus zu vertreten ha- 
ben, und sfters Fälle vorkommen, wo diese 
Zweige des Fiskalats alle, oder doch meh- 
rere derselben betheiliget sind; so finden Wir 
für nöthig, um den Kronfskalen die Hal- 
wung Ahgesonderter Akten für seden Zweig 
des Fiekalats möglich zu machen, hiemit 
Unseren sämtlichen Justiz-Behörden den 
Auftrag zu ertheilen, in jenen Fällen, wo 
bei einer und der nämlichen Rechtsangele- 
genheit, z. B. in einer Konkurssache 2c. 
der Lehen= Kameral= und Stifeungs-Fiskus 
zusammen, oder einer und der andere zu- 
gleich betheiliger ist, für jeden derselben be- 
sondere Ausfertigungen zu machen. Muün- 
chen den F. Februar 1811. 
Max Josepp. 
Graf Reigersberg. 
Af kdagl ichen allerhochsten Befehl 
der Geurral-Sekretär 
Nemmer. 
Bekanntmachungen. 
(Dle Einquarrierungskosten im ehemaligen Für- 
stenthume Bairentb betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nach dem Antrage Unsers General- 
Kommissariats des Main -Kreises vom 23. 
vorigen Monats genehmigen Wir, daß die 
von dem Batireuther Kreis-Direktorium 
nach den Rormen des Einquartierungs-Re- 
glements vom 1. Juni 1807 entworfene 
Kosten= Ausgleichung vom 1. Juli bis lezten 
Oktober vorigen Jahrs realisirt, und die 
hiefür erforderliche Umlage von 3g0# fl. nach 
dem durch dieses Reglement festgesezten Maas- 
stabe, nämlich nach Höfen und Porzionen erho- 
ben werde. München den al. Jaduner 1811. 
Max Joseph. 
Graf von Monrgelac. 
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl 
der General-Sekretär. 
Baumuller. 
  
(Die Prüfungstermine für die anzustellenden pro- 
testantischen Pfarramts-Kandidaten im Jahre 
1811 betreffend). 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Zur Anstellungs-Prüfung der protestan- 
(15)
	        
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