Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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landaͤrztlichen Schulen zu Muͤnchen und 
Bamberg die ausgesezten Preise zuerkannt 
worden, durch Gegenwaͤrtiges zur oͤffentlichen 
Kenntniß gebracht werden sollen. 
An der Muͤnchner-Schule erhielt den 
ersten Preis, Joseph Fuchs von Tirschen- 
reuth im Main-Kreise; 
den zweiten Hreis, Ignaz Einsele von 
Weghaus im Isar-Kreise, und 
den dritten Preis, Paul Gräf von Nab- 
burg im Regen-Kreise. 
An der Bamberger-Schule erhielt den 
ersten Preis, Johann Friedrich Ludwig 
von Knottstadt; 
den zweiten Preis, Felir Erat ven Bam- 
berg im Main-Kreise, und 
den dritten Preis, Georg Derango von 
Lauterhofen im RegenKreise. 
München den 21. Jaͤnner 1811. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
(Den verbotenen Holzhandel der kiniglichen 
Forst = und kontrollirenden Rent= Beamten 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestätdes Königs. 
Man har mißfälligst wahrgenommen, daß 
das bestehende Verbot, welches dem könig- 
lichen Forst-Personale den Holzhandel un- 
tersagt, nicht nur hie und da übertreten 
wird, sondern daß mitunter auch ein und 
das andere, die Holz= Verwerthungen kon- 
  
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trollirende königliche Rentamt sich beigehen 
lasse, mit Holz Ha##del zu treiben. 
Auf allerhöchsten Spezial: Befehl vom 8. 
dieses Monats wird daher das angeführte 
Verbot hiemit nicht nur ernenert, sondern 
auch dahin ausgedehnt, daß s#nnlichen 
königlichen Forstämtern und Ferst Osfi- 
zianten ohne Unterschied, daun den sämt- 
lichen königlichen Rentämrern, und deren 
Dienst-Personale der Handel mit Holz un- 
ter dem Verluste ihres Dienstes ein für alle 
mal verboten sey. 
Wornach sich zu achten, und vor Strafe 
zu hüren ist. 
München den 2z. Jänner 1811. 
Königliche General= Forst-Admi- 
nistration. 
Karl Zpllahardt. 
Vischer. 
  
(Die Konkurspriäfung für die Pfarramts-Kandi- 
daten im Innkreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Bei dem auffallenden Mangel an geprüf- 
ten Priestern im Innkreise, findet man sich 
veranlaßt, auch für das laufende Jahr einen 
Prüfungs, Konkurs für die Pfarramts= Kan- 
didaten in demselben hiemit auzszuschreiben. 
Dieser Konkurs wird vorschriftsmäßig im 
donate Mai, und zwar am sechsten Tage 
desselben eröffner werden. 
Nach der bestebenden allerhöchsten Verord- 
nung vom 6. Februar 1807 Regierungsblatt 
desselben J. Seite 276 sind füc jene geistlichen
	        
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