Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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landaͤrztlichen  Schulen  zu  Muͤnchen  und
Bamberg  die  ausgesezten  Preise  zuerkannt
worden,  durch  Gegenwaͤrtiges  zur  oͤffentlichen
Kenntniß  gebracht  werden  sollen.

An  der  Muͤnchner-Schule  erhielt  den
ersten  Preis,  Joseph  Fuchs  von  Tirschenreuth
  im  Main-Kreise;

den  zweiten  Hreis,  Ignaz  Einsele  von
Weghaus  im  Isar-Kreise,  und

den  dritten  Preis,  Paul  Gräf  von  Nabburg
  im  Regen-Kreise.

An  der  Bamberger-Schule  erhielt  den
ersten  Preis,  Johann  Friedrich  Ludwig
von  Knottstadt;

den  zweiten  Preis,  Felir  Erat  ven  Bamberg
  im  Main-Kreise,  und

den  dritten  Preis,  Georg  Derango  von
Lauterhofen  im  RegenKreise.

München  den  21.  Jaͤnner  1811.
Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretär
F.  Kobell.
(Den  verbotenen  Holzhandel  der  kiniglichen

Forst  =  und  kontrollirenden  Rent=  Beamten

betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestätdes  Königs.

Man  har  mißfälligst  wahrgenommen,  daß
das  bestehende  Verbot,  welches  dem  königlichen
  Forst-Personale  den  Holzhandel  untersagt,
  nicht  nur  hie  und  da  übertreten
wird,  sondern  daß  mitunter  auch  ein  und
das  andere,  die  Holz=  Verwerthungen  kon- 



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trollirende  königliche  Rentamt  sich  beigehen
lasse,  mit  Holz  Ha##del  zu  treiben.

Auf  allerhöchsten  Spezial:  Befehl  vom  8.
dieses  Monats  wird  daher  das  angeführte
Verbot  hiemit  nicht  nur  ernenert,  sondern
auch  dahin  ausgedehnt,  daß  s#nnlichen
königlichen  Forstämtern  und  Ferst  Osfizianten
  ohne  Unterschied,  daun  den  sämtlichen
  königlichen  Rentämrern,  und  deren
Dienst-Personale  der  Handel  mit  Holz  unter
  dem  Verluste  ihres  Dienstes  ein  für  alle
mal  verboten  sey.

Wornach  sich  zu  achten,  und  vor  Strafe
zu  hüren  ist.

München  den  2z.  Jänner  1811.
Königliche  General=  Forst-Administration.


Karl  Zpllahardt.
Vischer.

 

(Die  Konkurspriäfung  für  die  Pfarramts-Kandidaten
  im  Innkreise  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Bei  dem  auffallenden  Mangel  an  geprüften
  Priestern  im  Innkreise,  findet  man  sich
veranlaßt,  auch  für  das  laufende  Jahr  einen
Prüfungs,  Konkurs  für  die  Pfarramts=  Kandidaten
  in  demselben  hiemit  auzszuschreiben.
Dieser  Konkurs  wird  vorschriftsmäßig  im
donate  Mai,  und  zwar  am  sechsten  Tage
desselben  eröffner  werden.
Nach  der  bestebenden  allerhöchsten  Verordnung
  vom  6.  Februar  1807  Regierungsblatt
desselben  J.  Seite  276  sind  füc  jene  geistlichen