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Koͤniglich--Balerisches
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Regierungshlaeat t.
XVI. Stück. München, Mitctwoch den 6. März 1871.
Allgemeine Verordnung.
(Die Ereizücgigkeit *J—0 das Großherzogthum
Würzburg betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
achdem Wir mit des Herrn Großher=
zogs von Würzburg königlichen Hoheit
übereingekommen sind, daß die, vermöge
Unserer Verordnung vom r73. März 1807
(Regierungsblate 19097 Se. XIV. S. ö7.
und Sl8.) festgesezte gegenseicige Freizügig-
keit zwischen dem Kenigreiche und dem
Großherzogthume nunmehr auch auf die
beiderseits neu erworbenen Lande und Ge-
bietstheile, ganz in Gemäßheir jener Ver-
ordnung dergestalt erstreckt und ausgedehnt
werden solle, daß auch die seit dem Erwerbe
der neuen Besizungen bereits vorgekomme-
nen Vermögens-Exportations-Füälle darnach
zu behandeln seyen: so wird dieses zur
Wissenschaft und Rachachtung Unserer sämt-
lichen administrativen Behörden durch das
allgemeine Regierungsblatt bekannt gemacht.
München am al. Februar 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumuller.
Bekanntmachungen.
(Die Errichtung eines Medizinal-Komitee zu
Salzburg betreffend.)
Wir Marimllian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
Wir häben das früher zu Trient be-
standene, durch den Uebergang des ehemali-
gen Etschkreises an das Königreich Italien
aufgehobene dritte Medizinel-Komitee in Un-
serm Reiche zu Salzburg wieder zu errich-
ten beschlossen, die deßhalb nöthigen Verfü-
gungen in Gemäßheit Unserer Verordnung
vem 8. Dezember 1808 getroffen, und er-
nennen hiemie
1) zum Vorstand den Hreiêmedizinalrath
Dr. Joseph Barisani,
2) zum ersten Assessor den Dr. und Pro-
fessor Alois Weißenbach,
3) zum zweiten Assessor den Dr.
Professor Joseph Droutrepont,
4) jum dritten Assessor den Dr. und Pro-
fessor Joh. Nep. Ehrharr,
5) zum vierten Assesser den Dr. und
Professor Joh. Georg von Ambach.
Diesem Medizinal= Komitee haben Wir
zur Respicirung der nöthigen Superarbi-
trien über die medizintschen Gutachten der
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und