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Gerichtsaͤrzte Unsere beiden Appellationsge-
richte des Salzachkreises zu Burghausen,
und des Innkreises zu Innsbruck zugewie-
sen, und befehlen hiemit, daß dasselbe seine
Funktionen nach Unserer Vorschrift uͤber
die Organisation dieser Komiteen unverzuͤg-
lich beginnen solle.
Muͤnchen den 19. Februar 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretá#
F. Kobell.
(Die Aufhebung der sogenannten Salzproit-
Gelder im ehemaligen Herzogthume Neuburg
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Auf die Vorstellungen Unserer Finanz-
Direktionen des Regenkreises und des Ober-
Donaukreises haben Wir allergnädigst be-
schlossen, die sogenannten Salzprofitgelder,
das heißt, jene Anlage, welche die Unter-
thanen in 6 Aemtern des ehemaligen Her-
zogthums Neuburg, nämlich in Burglen-
genfeld, Hemmau, Hilpoltstein, Monheim,
Reichertshofen und Velburg für die Frei-
heit, ihr bensthigtes Salz nicht mehr aus
der Salzniederlage zu Reuburg nehmen zu
müssen, entrichten mußten, als eine, sowohl
mit Unsern gleichheitlichen Administrations-
Prinzipien im Allgemeinen, als auch mit
den Besteuerungs= Prinzipien, und mit dem
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neu eingefuͤhrten Familien-Schuzgelde un-
vertraͤgliche Abgabe vom heurigen Etats-
Jahre anfangend, gänzlich aufzuheben.
München den 19. Februar 1811.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befebl
der General-Sekretár
G. Geiger.
(Die Dienstes= Erigenz der Kommunal= Kuratel
im Innkreise betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Aus einem Berichte Unsers General=
Kommissariats des Innkreises vom 3. De-
zember v. J. haben Wir ersehen, daß die
Besoldungs= und Regie-Erigenz der Kommu-
nal-Kuratel des Innkreises für die Jahre
180# und 1g0### unbefriedigt geblieben sey,
und die betheiligten Individuen in Erman-
gelung des zu ihrer Bezahlung erfoderlichen
Fonds, ungeachtet der ihnen aus andern
Kassen geleisteten Borschüsse seit vielen Mona-
ten, unbesoldet geblieben seyen. Um daher
diese Rückstände tilgen, und die von andern
Kassen geflossenen Vorschüsse zurück ersezen zu
können, befehlen Wir, daß in dem Bezirke
des ehemaligen Innkreises eine Umlage von
fünf Kreuzern von jedem Steuer-Gulden, ge-
legenheitlich einer andern Steuer-Erhebung
eingebracht, und der Ertrag an Unser Ge-
neral: Kommissariat übergeben werde, wo-