Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Man bringe hiemit diese Verordnung 
auf Befehl der allerhöchsten Seelle zur all- 
gemcinen Wissenschaft. 
München den 26. Februar 1811. 
Königliche General-Post-Direktion. 
Karl Freiherr von Drechsel. 
Deisenrider. 
  
(Den Tranfit der Kolonialwaaren nach Frank- 
reich betreffend.) 
Im Namen Sei#ner Masestät des Königs. 
Durch die allerhöchste Verordnung vom 
15. RNovember v. J. wurde die Levantische 
Baumwolle, welche zur Durchfuhr nach 
Frankreich bestimmt ist, von der Zahlung 
des Imposls befreiet, und unterlag nur der 
Entrichtung der gewöhnlichen Transttzölle. 
Damit aber hiedurch kein Unterschleif 
veranlaßt wurde, so mußte das inländische 
Speditionshaus, welches die Versendung 
besorgte, oder ein sonstiges inländisches 
Handelahaus für den Betrag des Impostes 
von §2 fl. 8 kr. pro netto Zentner einen 
Wechselbrief in 3 Monat zahlbar ausstellen, 
der erst dann wieder zurückgegeben wurde, 
wenn der Aussteller binnen diesem Zeitraume 
von dem Douanen-Büreau zu Straßburg 
die Bescheinigung beibrachte, daß dort die 
betreffende Parthie Baumwolle wirklich an- 
gekommen ist. Imessen wurden diese Wech- 
selbriefe auf gestelltes Bitten auf längere 
Zeit prolongirt. 
Ein allerhöchstes Rescript vom ro. Jän-“ 
ner l. J. dehnte diese, nur auf Baum- 
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wolle bewilligte Beguͤnstigung auf alle in 
Beschlag genommenen Kolonialwaaren, wel- 
che französischen Kaufleuten eigenthümlich 
angehören, oder an dieselben konsignirt wer- 
den, aus. 
In Gemähheit dieses allerhöchsten Re- 
seripts wurden sogleich am 12. Jänner die 
königlichen Zoll= und Maut-Inspektionen 
und durch diese sämtliche Maur= und Hall- 
Gmter angewiesen, diese Waaren unter Ver- 
schnürung, und mit acquit 1 caution nach 
beigelegten Formulare begleitet, an die fran- 
zösische Niederlage in Kehl, dem einzigen 
Eintrittsorte der durch Baiern nach Frank- 
reich ziehenden Gürer Impost frei passtren 
zu lassen. Mit diesem Auftrage wurde zu- 
gleich die bisher als Caution geforderte 
Ausstellung der Wechselbriefe aufgehoben, 
um jedes Hinderniß wegzuränmen, welches 
dem schnellen Güterzuge nach Frankreich im 
Wege stehen könnte. 
Dem ungeachtet wurde man durch ein- 
gekommene Beschwerden,, über manchen Auf- 
enthalt, den einige zwar nur sehr wenige 
Aemter durch verschiedene Anstände verur- 
sachen, veranlaßt, die hierüber erlassenen 
Verordnungen hier zu wiederholen, und 
sämtliche Mane= und Hallämter neuer- 
dings mit Ernste anzuweisen, die nach Frank- 
reich bestimmten Waaren unter keinem Vor- 
wande aufzuhalten, sondern vielmehr alles 
zur schnellen Beförderung derselben, um so 
mehr beizutragen, als Seine Majestät der 
Kaiser der Franzosen den zur Einfuhr der 
Lerantischen Baumwolle über Straßburg
	        
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