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Königlich-Baierisches 332
Regierungsblatt.
XVII. Stück. München, Mittwoch den 13. Maͤrz 1811.
Bekanntmachungen.
(Die Ausschreibung der Kordons-Exigenz fuͤr
das laufende Etatsjahr betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Aut die Anträze Unserer General-Kommissariate,
ihnen die Mittel zur Unterhaltung
des dermal nech bestehenden Polzzei-Kordons
zu verschaffen, haben Wir beschlossen,
einsweil den Betrag von zwei Drittheilen
der nach den vorliegenden Etats approximativ
berechneten dießfährigen Erigenz
nach dem Steuerfuße auf Unsere sämtlichen
bandgerichte, in welchen der Polizei-Kordon
besteht, repartiren, und durch Unsere
Rentämter erheben zu lassen. Hienach sind
im Main-Kreise : 16000 fl.
* Rezat-Kreise = = 12000 „
* Regen Kreise 23000
* Oberdonau-Kreise = 20000
* Unterdonau-Kreise 2200„
: IllerF Kreise -#000=*JIsar-Kreise
-29000
Salzach= Kreise = 4000
* Junn--Kreise : 300 -
von den einschlägigen Finanz-Direktionen
dergestalt zu repamiren, daß jene neu acquirirten
Landes-Bezicke, und jene bandgerichre,
in welchen kein Kordon besteht, mir der
Konkurrenz verschont bleiben, unter die übrigen
Landgerichte jeden Kreises hingegen der
anze obenbezeichnete Betrag nach gleichem
Fuße ausgeschlagen, und die Verwendung
der erhobenen Summe für die einzelnen
Kordons= Stationen von Unsern General=Kreis-Kommissariaten,
benehimlich mit Unsern
Finanz-Direktionen bestimmt werde.
Damit übrigens sämtliche Konkurreuten
die legale Kenntniß jencs Beitrages erhalten,
den sie zu Erfüllung der genehmigten
Umlage nach ihren individuellen Steuerfuße
zu entrichten haben, verordnen Wir, daß
Unsere Finanz -Direktionen alsobald die getrofsenen
Subrepartitionen der dermal nur
nach ganzen Kreisen berechneten Erigenz:
Summen durch das Regierungsblatt bekannt
machen sellen.
München den 19. Flbruar IS1IL.—
Max Joseph-.
Graf von Moncgelas.
Auf kbniglichen allerbchsten Befehl
der General-Sekrerä#r
G. Geiger.