Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Unterrichte und zur Anweisung der Unterbe- 
hoͤrden nachfolgende Vorschrift. 
1. Alle Ober--Postaͤmter, Postaͤmter, 
Postverwaltungen, Post= Erpeditionen und 
Briefsammlungen, auch alle Expeditionen 
fahrender Post sind zur dienstlichen Verwen- 
dung verbunden, damit den Absendern die 
zu verlangenden Post Lieferscheine verschaft 
werden. 
2. Die Post-Lieferscheine sollen gedruckt 
werden, folgenden Inhalts: 
Post= bieferschein. 
Daß mir Endesgefertigten ien 
heute richtig überliefert worden, bezeugt mei- 
ne eigenhändige Unrerschrise 
rl* " r 
  
Dieser von dem Empfänger unterschrie- 
bene Schein wolle am ersten Posttage zu- 
rückgesendet werden n . 
3. Bei Ausfertiaung des Lieferscheins hat 
der Postbeamte des Aufgabe--Orts Nachste- 
hendes zu beobachten: 
a) Er bezeichnet den Post-Mieferschein mie 
dem Nro., welchen das Aufgabsstück in 
der Rekommandations, oder Postwagen, 
Karte führen wird. 
b) In der Rekommandations oder Post- 
wagen: Karte sezt derselbe bei, gegen 
Post-Lieferschein. 
c) Nach dem gedruckten Worte: ein, wird 
in dem Post-Lieferscheine das Aufgabs= 
stück nämlich: Brief, Paketc. — 
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d) Bei fahrender Post: Paket, Kiste, Ver- 
schlag, Faß, Schachtel, Waareubal- 
len ꝛc. beigesezt. 
Unmittelbar nach der Beschreibung des 
Frachtstuͤcks folgt: 
e) die ganze Adresse, oder wenn sie sehr 
Tlang wäre, der Tauf= und Geschlechts, 
name, mit der unterscheidenden Qnali= 
tdt des Adressaten. 
s¶) Ist das Aufgabsstuͤck von dem königlie 
chhen Ober= Appellationsgerichre oder 
von einem Kreis, Appellationsgerichre, 
so muß auch das Rubrum der Streit- 
sache und der Expedicions NRumer in 
1 dem Dost: Lieferscheine ausgenommen 
werden. 
8) Bei Postwagen= Aufgaben wird auch 
das Zeichen, das Gewicht und der an- 
gebliche Inhalt und Werth beigesezt. 
u) Ganz unten am DPost-Lieferscheine nach 
dem Worte: an, unterschreibe der Post- 
beamte der Aufgabsstation sein Amt, 
Ort und seinen Namen. 
i) Endlich wird auf dem Rücken des Post- 
Lieferscheins der Name, Sctand und 
Wohnort des Aufgebers mit den Wor- 
ten beigemerkt: Zurück an N. N. 
4. Diesec also gefertigte Post= Lieferschein 
wird dem Briefe oder Aufgabsstücke mic einem 
Bmdfaden beigebunden, und mit demselben 
versendet. 
§. Aus Vorstehendem erhellet es, das 
alle Briefe, wofür Post-Lieferscheine vert 
langt werden, unter Rekommandacion versen- 
det werden mässen.
	        
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