Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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darin, daß er wöchentlich 4 Sciftsmessen in 
der zum Spitale gehörigen Kapelle lesen, 
übrigens dem Stadtpfarrer in allen Verrich- 
tungen der Seelsorge, die sich für den Pfarrer 
auf das Spital selbst erstreckr, die nothwen- 
dige Aus hilfe leisten muß. 
Den Gehalt bezieht der Benefiziat aus der 
Spital-Sttstung, und besteht solcher an Geld 
und Naturalien, nach einer hierüber gestellten 
Berechnung in zos fl. sa kr. Abgaben wur- 
den bisher davon nicht gereicht. 
Eichstäde den §. März 1811. 
Königliches General-Rommissariat 
des Ober-Donaukreises. 
In Abwesenheir dee königlichen General-Kommissärs 
Raiser, Direktor. 
von Walk. 
  
Die Erledigung der Pfarrei Otterfing be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Matestät des Königs. 
Durch Ressemarten resvektire Emeritirung 
des Pfarrers Adelgoß zu Otterfing, ist 
diese Pfarrei erlediget worden. 
Sie liegt in dem koniglichen Landgerichte 
Wolfrathoshausen, Ordinariate Fctising und 
Rural: Kapitel Warngau. 
Diese zählt 600 Seelen, und bezieht im 
Durchschnitte boo fl. Unterhalt. 
Die Kompetenten haben sich mit ihren 
benörhigten Zeugnissen in Zeit 1J Tagen bei 
diessortigem General-Kommissariate hierum zu 
melden. Mün hen den 8. März 1811. 
Königliches General-Kommissariat 
drs Isar-Kreises. 
Freiberr von Schleich. 
Nainprechrer. 
350 
(Die Erledigung der Pfarrel Emmering be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch die Versezung des Pfarrers Franz 
Kaver Fischer zu Emmering vandgerichts 
Dachau, auf die Pfarrei Grunertshofen, ist 
erstere Pfarrei erlediger. 
Dabei befinden sich 786 Seelen mit zwei 
Filialien ohne Hilfspriester. 
Die Renten, welche jährlich aus Wid- 
dum, Jehenten, und Stolgefsällen fliessen, 
becragen im Durchschnirte ohngefähr soo fl. 
Die geeigneten Kompetenten haben daher 
binnen längstens 14 Tagen ihre Bittschrif- 
ten mit den verordnungsmässigen Zeugnissen 
vorzulegen. 
München den 8. März 1811. 
Königliches General-Kommissariat 
des Isar-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Nainprechter. 
  
(Den befreiten Gerichtastand des Freiherrn Fo- 
seph von Peckenzell zu Tollet betreffend.) 
Seine königliche Majestät haben Allerhöchst- 
ihrem Kämerer Freiherrn Joseph von Pecken- 
zell zu Toller im Landgerichte Grieskirchen, 
den Genuß des befreiten Gerichtestandes, bis 
zum Erfolge einer allerhöchsten Cntschliessung 
auf die von demselben vorhabende Masorats= 
Errichtung, zu bewilligen geruher. 
München den 3. März 181#1
	        
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