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Demnach koͤnnen die Briefe aus dem
gesamten Umfange des Koͤnigreichs Baiern
nach Frankreich, und den aus dem Koͤnigreiche
Holland gebildeten Departements, oder
jene, welche von daher nach dem Königreiche
Baiern abgehen, entweder nach den
bei sämtlichen köntglichen Postämtern und
Expedirionen bestehenden besondern Tarifs=Tabellen
frankirt oder unfrankirt abgeschickt
werden.
Mit dieser auf königlichen allerhöchsten
Befehl erfolgten allgemeinen Bekanntmachung
verbindet man zugleich die Nachrichr,
daß zufolge der zwischen der Krone Baiern
und Württemberg, und dem Grohherzogthume
Baden abgeschlossenen Staatsverträge
die Korrespondenz von und nach Frankreich
auf direkten Weg geleitet wird, und
von allen jenen Orten, welche mit den ksniglichen
Oberpostämtern Augsburg, München,
Nürnberg oder Regensburg in Postverbindung
stehen, auch die Briefe von und
nach Frankreich täglich versendet werden
können.
München den 18. März 1811.
Königliche General-post-Direktion
Karl Freiherr von Drechsel.
Deisenurider.
(Die Erledigung der Frühmeß-Pfründe zu Dalaas
betreffend.)
Im Namen Selner Masestät des Könlgs.
Durch den Tod des Benefiziaten Johann
Kathrin ist die Frühmeß= Pfründe zu
Dalaas erledige worden; dieselbe ist im
Bisthume Briren, Landgerichte Sonnenberg,
Dekanate Feldkirch, und der Pfarrei Da-376
laas gelegen; derselben Einkuͤufte betragen
234 fl. Ein jeweiliger Fruͤhmesser ist zur
Aushilfe in der Seelsorge verbunden.
Bittwerber hierum haben sich mit ihren
Suppliken binnen naͤchsten 14 Tagen an
Endesgesezte Stelle zu wenden.
Kempten den 28. Februar 1811.
Königliches General-Kommissariat
des Iller-Kreises.
Graf von Reisach.
Wilbelm.
(Die Erledigung der Pfarrei Vornbach betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Durch die Uebersezung des Driesters
Aumayr auf die Pfarrei Neukirchen, ist
jene zu Vornbach erledigt worden. Sie
liegt in der Diözese Passau, im königlichen
Landgerichte Grieshach, hat noch bisher
bei einer Anzahl von dio Seelen keinen
Hilfspriester, und gewähre im Baaren als
organisirte Pfarrei b0o fl.
Die sich zu derselben geeignet erachtenden
Kompetenten haben ihre Gesuche binnen
vier Wochen bei der unterzeichneten
Stelle einzulegen, und der zu dieser Pfarrei
dann ernannte Geistliche wird sich jenen
organischen Bestimmungen zu unterwerfen
haben, welche sich aus der definitiven Bildung
ihres Sprengels ergeben könnten.
Welches hiemit öffenrlich bekannt gemacht
wird.
Passau den 12. Maͤrz 18311.
Königliches General= Kommissariat
des Unter-Donaukretses.
Graf von Kreith.
von Schleis.