Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Demnach  koͤnnen  die  Briefe  aus  dem
gesamten  Umfange  des  Koͤnigreichs  Baiern
nach  Frankreich,  und  den  aus  dem  Koͤnigreiche
  Holland  gebildeten  Departements,  oder
jene,  welche  von  daher  nach  dem  Königreiche
  Baiern  abgehen,  entweder  nach  den
bei  sämtlichen  köntglichen  Postämtern  und
Expedirionen  bestehenden  besondern  Tarifs=Tabellen
  frankirt  oder  unfrankirt  abgeschickt
werden.

Mit  dieser  auf  königlichen  allerhöchsten
Befehl  erfolgten  allgemeinen  Bekanntmachung
  verbindet  man  zugleich  die  Nachrichr,
daß  zufolge  der  zwischen  der  Krone  Baiern
und  Württemberg,  und  dem  Grohherzogthume
  Baden  abgeschlossenen  Staatsverträge
  die  Korrespondenz  von  und  nach  Frankreich
  auf  direkten  Weg  geleitet  wird,  und
von  allen  jenen  Orten,  welche  mit  den  ksniglichen
  Oberpostämtern  Augsburg,  München,
  Nürnberg  oder  Regensburg  in  Postverbindung
  stehen,  auch  die  Briefe  von  und
nach  Frankreich  täglich  versendet  werden
können.

München  den  18.  März  1811.
Königliche  General-post-Direktion

Karl  Freiherr  von  Drechsel.
Deisenurider.

 

(Die  Erledigung  der  Frühmeß-Pfründe  zu  Dalaas
  betreffend.)

Im  Namen  Selner  Masestät  des  Könlgs.

Durch  den  Tod  des  Benefiziaten  Johann
  Kathrin  ist  die  Frühmeß=  Pfründe  zu
Dalaas  erledige  worden;  dieselbe  ist  im
Bisthume  Briren,  Landgerichte  Sonnenberg,
Dekanate  Feldkirch,  und  der  Pfarrei  Da-376



laas  gelegen;  derselben  Einkuͤufte  betragen
234  fl.  Ein  jeweiliger  Fruͤhmesser  ist  zur
Aushilfe  in  der  Seelsorge  verbunden.
Bittwerber  hierum  haben  sich  mit  ihren
Suppliken  binnen  naͤchsten  14  Tagen  an
Endesgesezte  Stelle  zu  wenden.
Kempten  den  28.  Februar  1811.

Königliches  General-Kommissariat
des  Iller-Kreises.
Graf  von  Reisach.
Wilbelm.

(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Vornbach  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Masestät  des  Königs.
Durch  die  Uebersezung  des  Driesters
Aumayr  auf  die  Pfarrei  Neukirchen,  ist
jene  zu  Vornbach  erledigt  worden.  Sie
liegt  in  der  Diözese  Passau,  im  königlichen
Landgerichte  Grieshach,  hat  noch  bisher
bei  einer  Anzahl  von  dio  Seelen  keinen
Hilfspriester,  und  gewähre  im  Baaren  als
organisirte  Pfarrei  b0o  fl.

Die  sich  zu  derselben  geeignet  erachtenden
  Kompetenten  haben  ihre  Gesuche  binnen
  vier  Wochen  bei  der  unterzeichneten
Stelle  einzulegen,  und  der  zu  dieser  Pfarrei
  dann  ernannte  Geistliche  wird  sich  jenen
organischen  Bestimmungen  zu  unterwerfen
haben,  welche  sich  aus  der  definitiven  Bildung
  ihres  Sprengels  ergeben  könnten.
Welches  hiemit  öffenrlich  bekannt  gemacht
wird.

Passau  den  12.  Maͤrz  18311.

Königliches  General=  Kommissariat
  des  Unter-Donaukretses.
Graf  von  Kreith.

von  Schleis.