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Bekanntmachungen.
Die Erhedung der Kordons= Erigenz für den
Inn-Kreis auf das Etats-Jahr 1801# be-
neffend.) «
Im Namen Geiner Majestaͤt des Koͤnigs.
In Folge eines allerhoͤchsten Reskripts vom
19. vorigen Monats wird das Rentamt
Werdenfels angewiesen, 3 Prezent, von dem
steuerbaren Vermögen zu obigen Behuf zu
erheben, und den sich herauewersenden Betrag
mit goc fl. an das königliche bandgericht
Werdenfels gegen Quittung zur geeigneten
Verwendung auszuhändigen.
Innsbruck den 1z. März 1811.
Königliche Finanz-Direkrtion des
Inn-Kreises.
Koch.
Vogl.
(Den Früfungs-Konkurs für die katholischen
Pfarramts-Kandidaten des Unter--Donau-
kreises betreffend.)
Im Name#Seiner Majestärbes Königs.
Nachdem in Gemäßheit der allerhöchsten
Verordnung vom 30. Dezember 1806 in
sedem zweiten Jahre ein Prüfungs-Konkurs
für die in der Seelforge stehenden Geistli-
chen, welche zu Pfarreien gelangen wollen,
gehalten werden muß, so wird für die in
dem Unter-Donankreise folglich in
sedem der ihm zugewiesenen Ge-
bietkstheile, der Seelsorge sich widmen=
den Kandidaten, welche keine früher erhal-
teue beständige Befreiung von der Kon-
kurs-Prüfung nachweisen können, der zo.
bazi als für dieses Konkurs-Jahr bestimm-
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ter Tag angesezt, und mit dem bekannt ge-
macht, daß die zu diesem Konkurse sich ge-
eignet erachtenden Priester ihre Zeugnisse über
die gesezmässige Vollendung ihrer Studien
auf den inländischen (und nach frühern Lokal-
Verhältnissen auch andern) Gymnasien, Lyccen
und Universitäten, dann weltere und zwar
verschlossene Zeugnisse ihres leztern Ordina-
riats, der Landgerichte, oder je nach früherer
Verfassung der Kompetenten polizeilichen Be-
hörden, in deren Bezirken sie 10 Jahre lang
die Seelsorge ausgeübet haben, so wie auch
ihrer Pfarrer, und der Distrikts-Schulinspek=
tionen (oder nach frühern Verhälmissen der
bestandenen Vorsiände im Unterrichtsfache)
bei dem unterzeichnecen königlichen General=
Kommissarlate 14 Tage vorher einlegen, per-
sönlich aber sich am 29. Mai als am Vor-
tage des zu haltenden Konkueses hier einfin-
den und melden sollen.
Passau den 1z. März 1811.
Königliches General-Kommissa-
riat des Unter-Donankreises.
Graf von Kreith.
Perzl.
(Den Prüfungs-Konkurs für die katholischen
Pfarramts-Kandidaten des Regen-Kreises
betressend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Die unterzeichnete Seelle hat den allerhöch=
sten Auftrag erhalten, die Prüfung der katho-
lischen Pfarraits-Kandidaten im Laufe des
gegenwärtigen Jahres vorzunehmen.
Das Verfahren bei dieser Prüfung richter
sich nach den Verordnungen vom 30. Dezem-