Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Bekanntmachungen. 
Die Erhedung der Kordons= Erigenz für den 
Inn-Kreis auf das Etats-Jahr 1801# be- 
neffend.) « 
Im Namen Geiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
In Folge eines allerhoͤchsten Reskripts vom 
19. vorigen Monats wird das Rentamt 
Werdenfels angewiesen, 3 Prezent, von dem 
steuerbaren Vermögen zu obigen Behuf zu 
erheben, und den sich herauewersenden Betrag 
mit goc fl. an das königliche bandgericht 
Werdenfels gegen Quittung zur geeigneten 
Verwendung auszuhändigen. 
Innsbruck den 1z. März 1811. 
Königliche Finanz-Direkrtion des 
Inn-Kreises. 
Koch. 
Vogl. 
(Den Früfungs-Konkurs für die katholischen 
Pfarramts-Kandidaten des Unter--Donau- 
kreises betreffend.) 
Im Name#Seiner Majestärbes Königs. 
Nachdem in Gemäßheit der allerhöchsten 
Verordnung vom 30. Dezember 1806 in 
sedem zweiten Jahre ein Prüfungs-Konkurs 
für die in der Seelforge stehenden Geistli- 
chen, welche zu Pfarreien gelangen wollen, 
gehalten werden muß, so wird für die in 
dem Unter-Donankreise folglich in 
sedem der ihm zugewiesenen Ge- 
bietkstheile, der Seelsorge sich widmen= 
den Kandidaten, welche keine früher erhal- 
teue beständige Befreiung von der Kon- 
kurs-Prüfung nachweisen können, der zo. 
bazi als für dieses Konkurs-Jahr bestimm- 
  
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ter Tag angesezt, und mit dem bekannt ge- 
macht, daß die zu diesem Konkurse sich ge- 
eignet erachtenden Priester ihre Zeugnisse über 
die gesezmässige Vollendung ihrer Studien 
auf den inländischen (und nach frühern Lokal- 
Verhältnissen auch andern) Gymnasien, Lyccen 
und Universitäten, dann weltere und zwar 
verschlossene Zeugnisse ihres leztern Ordina- 
riats, der Landgerichte, oder je nach früherer 
Verfassung der Kompetenten polizeilichen Be- 
hörden, in deren Bezirken sie 10 Jahre lang 
die Seelsorge ausgeübet haben, so wie auch 
ihrer Pfarrer, und der Distrikts-Schulinspek= 
tionen (oder nach frühern Verhälmissen der 
bestandenen Vorsiände im Unterrichtsfache) 
bei dem unterzeichnecen königlichen General= 
Kommissarlate 14 Tage vorher einlegen, per- 
sönlich aber sich am 29. Mai als am Vor- 
tage des zu haltenden Konkueses hier einfin- 
den und melden sollen. 
Passau den 1z. März 1811. 
Königliches General-Kommissa- 
riat des Unter-Donankreises. 
Graf von Kreith. 
Perzl. 
(Den Prüfungs-Konkurs für die katholischen 
Pfarramts-Kandidaten des Regen-Kreises 
betressend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Die unterzeichnete Seelle hat den allerhöch= 
sten Auftrag erhalten, die Prüfung der katho- 
lischen Pfarraits-Kandidaten im Laufe des 
gegenwärtigen Jahres vorzunehmen. 
Das Verfahren bei dieser Prüfung richter 
sich nach den Verordnungen vom 30. Dezem- 
 
	        
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