Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

43 
den Jahres fuͤr die Ehestreitigkeiten der 
Protestanten festgesezt sind, wohingegen 
weiters allergnddigst verordnet worden 
ist, daß es in allen übrigen Bezirken des, 
Reiches, wo die Ehe bisher noch nicht: 
gesezlich als bürgerlicher Vertrag gegolt- 
ten hat, rücksichtlich der katholischen. 
Ehesachen einsweilen bei der in Alebalern 
bestandenen Verfasse ung, wonach die Tren- 
nung der. Ehe zu den geistlichen Gerichten, 
die hürgerlichen Wirkungen aber zu dem 
weltlichen Richter sich eignen, sein Be- 
wenden behalten solle. 
Süämrliche dem unterzeichneten königlichen 
Appellarionsgerichte unrergeordnete Gerichrst. 
Behörden haben sich hienach allerunterths#- 
nigst zu achten, und besonders den sonach 
in den meisten Fällen zur Anwendung kom- 
menden 60. 2 — II. der gedachten Instruk- 
tion jederzeit. unerinnert, mit pflichtmässiger 
Sorgfalt von ordentlichen Richteramts wer 
gen Genüge zu leisten. 
Amberg den ro. Dezember 1810. 
Königliches Appellations-Gerichet: 
als konstituirtes Ehegericht. 
Freiherr von Egckher. 
Wisinger. 
  
Die Erledigung des Fühmeß-Benefiziums zu 
Kiens betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs.. 
Am 28. Oktober l. J. ist das Frühmeß; 
Genefizium zu Kiens königlichen Landge- 
richts Brumeggen erlediger worden. Es ge: 
Ubet zur Pfarrei Kiens und ist mit einemrei= 
ven. Einkommen von 419 fl. a dl. verbunden. 
4 
Die Bewerber um dlese Pfründe haben 
sich mit ihren Gesuchen binnen drei Wochen 
hieher zu wenden. 
Innsbruck deu zo. Dezember 1870. 
Königliches General-Kommissariat 
des Inn-Kreises. 
Freiherr v. Lerchenfeld. 
von Egloff. 
  
(Den privilegirten Gerichtsstand des Grafen Ka- 
simir Schenk von Kastell-Waal betref- 
fend.) 
Seine Königliche. Majestät haben dem 
Grafen Kasimir Schenk von Kastelr 
Waal die Fortsezung des ihm bereits zuge- 
standenen privilegirten Gerichtsstandes zu be- 
willigen geruht. 
München am 3. Jänner 1811. 
  
Armee -Besehl. 
G. 1. Der wichtigste Einfluß auf den Dienst, 
und das Beispiel der größten Armeen machen 
es nothwendig, daß die Beférderungen künf- 
tighin auch in den höhern Graden nicht mehr 
bestimmce nach der Tour, sondern einzig so, 
wie sie den Umständen angemessen sind, Statt 
finden. 
C. 2. Der General-Kleutenant Graf Psen- 
burg wird, in Betracht seines vorgerück- 
ten Alters, mit Beibehaltung seines gan- 
zen Gehaltes. in den Ruhestand versezt. Die- 
sem lange und treu gedienten General wird 
hiemit die allerhöchste Zufriedenheit bezeigt. 
. 3. Von nun an ist ein höherer Generals- 
Grad und Rang in der Armee bestimmr,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.