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den Jahres fuͤr die Ehestreitigkeiten der
Protestanten festgesezt sind, wohingegen
weiters allergnddigst verordnet worden
ist, daß es in allen übrigen Bezirken des,
Reiches, wo die Ehe bisher noch nicht:
gesezlich als bürgerlicher Vertrag gegolt-
ten hat, rücksichtlich der katholischen.
Ehesachen einsweilen bei der in Alebalern
bestandenen Verfasse ung, wonach die Tren-
nung der. Ehe zu den geistlichen Gerichten,
die hürgerlichen Wirkungen aber zu dem
weltlichen Richter sich eignen, sein Be-
wenden behalten solle.
Süämrliche dem unterzeichneten königlichen
Appellarionsgerichte unrergeordnete Gerichrst.
Behörden haben sich hienach allerunterths#-
nigst zu achten, und besonders den sonach
in den meisten Fällen zur Anwendung kom-
menden 60. 2 — II. der gedachten Instruk-
tion jederzeit. unerinnert, mit pflichtmässiger
Sorgfalt von ordentlichen Richteramts wer
gen Genüge zu leisten.
Amberg den ro. Dezember 1810.
Königliches Appellations-Gerichet:
als konstituirtes Ehegericht.
Freiherr von Egckher.
Wisinger.
Die Erledigung des Fühmeß-Benefiziums zu
Kiens betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs..
Am 28. Oktober l. J. ist das Frühmeß;
Genefizium zu Kiens königlichen Landge-
richts Brumeggen erlediger worden. Es ge:
Ubet zur Pfarrei Kiens und ist mit einemrei=
ven. Einkommen von 419 fl. a dl. verbunden.
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Die Bewerber um dlese Pfründe haben
sich mit ihren Gesuchen binnen drei Wochen
hieher zu wenden.
Innsbruck deu zo. Dezember 1870.
Königliches General-Kommissariat
des Inn-Kreises.
Freiherr v. Lerchenfeld.
von Egloff.
(Den privilegirten Gerichtsstand des Grafen Ka-
simir Schenk von Kastell-Waal betref-
fend.)
Seine Königliche. Majestät haben dem
Grafen Kasimir Schenk von Kastelr
Waal die Fortsezung des ihm bereits zuge-
standenen privilegirten Gerichtsstandes zu be-
willigen geruht.
München am 3. Jänner 1811.
Armee -Besehl.
G. 1. Der wichtigste Einfluß auf den Dienst,
und das Beispiel der größten Armeen machen
es nothwendig, daß die Beférderungen künf-
tighin auch in den höhern Graden nicht mehr
bestimmce nach der Tour, sondern einzig so,
wie sie den Umständen angemessen sind, Statt
finden.
C. 2. Der General-Kleutenant Graf Psen-
burg wird, in Betracht seines vorgerück-
ten Alters, mit Beibehaltung seines gan-
zen Gehaltes. in den Ruhestand versezt. Die-
sem lange und treu gedienten General wird
hiemit die allerhöchste Zufriedenheit bezeigt.
. 3. Von nun an ist ein höherer Generals-
Grad und Rang in der Armee bestimmr,